Mushis kostenlose Rechtshinweise: Beamte und Unterschriften (Off-Topic)
Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Bürger mit juristischen Fachbegriffen aus. Die tatsächlich Verantwortlichen, wie Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger leisteten bisher auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschriften, wurden nur mit dem Familiennamen genannt und Justizangestellte wurden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschten damit Rechtswirksamkeit vor! Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen
Verwaltungsakten.
Der Grund für die fehlenden Unterschriften der tatsächlich Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu suchen. Jeder „Beamte“ haftet danach persönlich und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum z.B. Richter Urteile, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben. Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine erantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/Verantwortlichen fehlt!
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