Die Montagsdemonstrationen in Leipzig wären in diese Kategorie gefallen. (Politik)
Ja, laut EU Richtliien hätte da geschossen werden dürfen.
So sieht es aus.
" ist es zu unbedeutsam, weil eben doch nur reine Theorie?
Schachtscheider: Nein, keineswegs. Man hält es für bedeutsam, aber die Regierungen haben alles vermieden, um das in die Öffentlichkeit zu bringen."
Leider wurde die Todesstrafe über den EU-Vertrag von Lissabon den EU-Mitgliedsländern wieder erlaubt und trat mit 1. Dezember 2009 in Kraft:
Das ging so:
Schritt 1: Mit Artikel 6 des Vertrages von Lissabon wird wird die Charta der Grundrechte der EU rechtsverbindlich. (Wobei Großbritannien und Polen die Charta der Grundrechte der EU nicht umgesetzt haben!)
Schritt 2: Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta der EU steht unter (2): Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden. Allerdings gelten auch die Erläuterungen dazu.
Schritt 3: in den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta steht:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet," wenn es erforderlich ist, "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf: "Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."
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„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (
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- Erdoğan fordert Todesstrafe für Kindermörder und Pädophile -
Musharraf Naveed Khan,
05.05.2014, 10:57
- Die Montagsdemonstrationen in Leipzig wären in diese Kategorie gefallen. - Sachse, 05.05.2014, 12:16
- Erdoğan fordert Todesstrafe für Kindermörder und Pädophile - Kurti, 05.05.2014, 19:35