Man kann Parallelen zur staatlichen Wohnraumlenkung in der Ex-DDR feststellen! (Feminismus)
Wer sich damals vor 1989 in der Ex-DDR "verdient" gemacht hat, wurde vom Staat entsprechend belohnt.
Obwohl mit Beschluss vom 27.1.2000 dies vom Bundesverwaltungsgericht zum Unrecht erklärt wurde, wurde nur 1 Jahr später vom Deutschen Bundestag (Selbstverwaltung der amerikanischen Besatzungszone) das gleich funktionierende Gewaltschutzgesetz beschlossen. Wer sich als Frau bereit erklärt, freiwillig im feministischen Kontext auf seinen Mann/Partner einzuschlagen, bekommt von den staatlichen Wohnraumlenkern (Familiengerichte) die Wohnung zugesprochen.
Aktenzeichen: BVerwG 7 C 39.98 und 40.98 - Urteil vom 27. Januar 2000
Hier mal ein Auszug aus diesem Urteil ...
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 04/2000 vom 27. Januar 2000
"Prominentenregelung" im Wohnraumbewirtschaftungsrecht der DDR rechtfertigte keine unangemessene Überversorgung mit Wohnraum
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Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei am 27.Januar 2000 verkündeten Urteilen entschieden, daß die in der DDR-Wohnraumlenkungsverordnung von 1967 enthaltene "Prominentenregelung" eine unangemessene Überversorgung mit Wohnraum nicht rechtfertigte. Nach § 11 der Wohnraumlenkungsverordnung waren u.a. "Personen, die sich durch herausragende Leistungen bei der Stärkung, Festigung sowie zum Schutz der Deutschen Demokratischen Republik verdient gemacht haben", bevorzugt mit Wohnraum zu versorgen.
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- GewSchG: Der Rechtsstaat ist der Wohnungsbeschaffer für Frauen bei Trennungen! -
Jose Morales,
06.05.2014, 08:38
- GewSchG: Der Rechtsstaat ist der Wohnungsbeschaffer für Frauen bei Trennungen! - MitGlied, 06.05.2014, 13:31
- Man kann Parallelen zur staatlichen Wohnraumlenkung in der Ex-DDR feststellen! - Musharraf Naveed Khan, 06.05.2014, 14:52