Die nächste Bankrott-Erklärung der Justiz steht bevor! Freispruch von Ulvi K. nur noch Minutensache! Unschuldig! (Recht)
Beweisaufnahme vorzeitig beendet: Wird Ulvi K. im Mordfall Peggy bald freigesprochen?
Die Chancen auf Freispruch für Ulvi K. im Fall der verschwundenen Peggy sind besser denn je. Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den geistig Behinderten wegen Mordes an dem Mädchen will das Landgericht Bayreuth die Beweisaufnahme vorzeitig beenden. "Bis zum heutigen Tag ist kein einziger Sachbeweis für das damalige Geständnis von Ulvi K. gefunden worden", begründete der Vorsitzende Richter Michael Eckstein die Entscheidung. Das Urteil soll jetzt bereits am 14. Mai verkündet werden. Ulvis Anwalt Michael Euler sagte, er rechne mit einem Freispruch für seinen Mandanten.
Ich glaube, dass muss man nicht mehr kommentieren. Schaden für den jungen Unschuldigen, dass er Jahre hat im Knast verbringen müssen. Das Vorgehen der Justiz gegen einen geistig Behinderten wiegt besonders schwer.
Die nächste Bankrott-Erklärung der Justiz steht bevor! Freispruch von Ulvi K. nur noch Minutensache! Unschuldig!
Es sind durch die Schlamperei der Justiz und Ermittlungsbehörden (Polizei) gleich 2 schwere Folgen ausgelöst worden:
- Ein unschuldiger Mann musste viele Jahre im Knast verbringen.
- Ein anderes Dreckschwein, der/die die Tat begangen hat, läuft frei herum und hat zig Jahre Vorsprung, weil es immer weniger Indizien/Zeugen gibt.
Und diejenigen, die das verbockt haben, werden weiterhin gut bezahlt, befördert usw.
Die Justiz ist wie der Mers-Virus ... es gibt noch kein Gegenmittel, außer dem Vorsorgetod!
Hier mal die gesetzliche Grundlage für den Freispruch der Täter im Talar untereinander. Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus und das ist genau so formuliert, dass es einer Amnestie gleichkommt: § 839 Abs. 2 S. 1 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/839.html
§ 839 BGB - Haftung bei Amtspflichtverletzung.
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
(2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
Gerade der Pkt. 3 schiebt dem Bürger die Schuld zu! Er hätte doch alles versuchen müssen, um Justizwillkür und Rechtsbeugung abzuwehren. Unter dem Aspekt ist Horst Arnold wahrscheinlich nach deren Argumentation selbst Schuld gewesen.
Es hat keinen Sinn, sich mit solchen Leuten in Detailfragen zu zerfleischen. Die müssen einfach weg. Alle.