"Abschied von der Wahrheitssuche" oder "Warum wir uns über Mollath, Arnold & Co nicht mehr wundern müssen!" (Recht)
Abschied von der Wahrheitssuche
Eröffnungsvortrag zum 35. Strafverteidigertag 2011
Wer ist denn gemeint mit der Verabschiedung der Wahrheitserforschung? Der Verteidiger wird es nicht sein, denn da er einseitig die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen hat, und sich bei Verletzung dieser Pflicht sogar strafbar machen kann, ist er selbstredend kein Garant für die Suche nach der Wahrheit. Der Verteidiger ist selbst dann nicht zur Wahrheitssuche verpflichtet, wenn man ihn, wie es die neuere Rechtsprechung zu tun beliebt, für den ordnungsgemäßen Ablauf des Strafverfahrens in die Pflicht nehmen will.
Bleibt als Verdächtiger der Richter. Er ist es schließlich auch, der zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn den Diensteid gemäß § 38 des Deutschen Richtergesetzes darauf geleistet hat, " ... nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen," auch wenn dieses Versprechen bei näherer Betrachtung nur für den Dienst an der Gerechtigkeit wirklich Sinn macht. Die Wahrheit, nimmt man sie naiv als Spiegelung der Wirklichkeit, wie es die Schöpfer des Richtergesetzes sicherlich gesehen haben, bedarf keines Dieners.
Die Strafprozessordnung selbst geht sparsam um mit dem Begriff der Wahrheit. So soll gemäß § 59 StPO zum Beispiel der Zeugeneid geeignet sein, eine "wahre" Aussage herbeizuführen. Eine ausdrückliche Vorgabe an den Richter, die Wahrheit zu erforschen, enthält alleine § 244 Abs.2 StPO, wo es heißt:
"Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind."
Dieser so genannte Amtsermittlungsgrundsatz setzt allerdings die Wahrheitssuche als Aufgabe des Richters voraus. Er definiert nicht die Wahrheit. Das Gesetz enthält zwar Regelungen, auf welchem Weg die "Wahrheit" zu suchen sei, es enthält auch Regelungen darüber, welche Wege nicht beschritten werden dürfen, zu denken ist hier an die Beweisverbote, die teilweise schon die Art der Wahrheitssuche selbst (etwa die Geständniserlangung mittels Folter), teilweise nur deren Verwertung untersagen; aber mit der Frage, was denn die Wahrheit sei, lässt es den Richter allein.
http://www.strafverteidigervereinigungen.org/Strafverteidigertage/Material%20Strafverteidigertage/vortrag%20malek.htm
http://www.strafverteidigervereinigungen.org/Strafverteidigertage/Material%20Strafverteidigertage/Eroeffnungsrede%20Strafverteidigertag%202011.pdf
... und so kann eben jeder Richter für sich festlegen, was denn die Wahrheit sei. Über Fälle wie Mollath, Arnold, Wörz, Kulac und und und .... auch meinen eigenen Fall, muss sich keiner mehr ernsthaft wundern.
Ich rede hier noch nicht einmal vom Gewaltschutzgesetz und die darin verankerte "gewollte Umkehr der Unschuldsvermutung", sondern nur von ganz gewöhnlichen Strafprozessen. Wie die Einstellung der Richter an einem gehobenen Gericht (z.B. hier das Landgericht Chemnitz) aussieht, kann sich jeder selbst belesen:
Die Wahrheit interessiert ihn nicht und so werden viele Gerichte logischerweise auch gar nicht erst die Wahrheit suchen. Es wäre in der Mehrzahl sowieso politisch unkorrekt, die Täterschaft und damit im Umkehrschluss den Opfa-Kult des weiblichen Geschlechtes in Frage zu stellen.
Das wiederum lässt Rückschlüsse auf den feministischen Zeitgeist zu, den die Justiz in ihren feministischen Inqusitionsprozessen tagtäglich widerpiegelt.
Eine Kindsmörderin hat logischerweise eine "verminderte Schuldfähigkeit", denn das sie eine eiskalte Mörderin ist, entspräche zwar der Wahrheit, aber nach der wird ja im Zeitgeist nicht gesucht.
Dagegen sind Feminismuskritiker wie Thomas Lentze politisch korrekt nicht tragbar und der Fakt der Meinungsfreiheit tritt in den Hintergrund. Dafür gibts vom an der Wahrheit desinteressierten Rechtsstaat erst mal 20 Tage Erzwingungshaft. Auch in diesem Fall müsste der Rechtsstaat im Zuge der Wahrheitsfindung zugeben, dass Thomas Lentze mit seiner Feminismuskritik und Festhalten an der freien Meinungsäußerung Recht hat. Aber wie der Titel meines Beitrages schon besagt: Der Rechtsstaat hat sic von der Wahrheitssuche verabschiedet.
Grotesk ist, wenn das Strafverteidiger im Zuge eines Symposiums mittlerweile selbst schon feststellen. Der Link ist ja nun auch schon von 2011 und hat einen kleinen Bart. Die Sach- und Rechtslage ist aber unverändert.
Aus meiner Sicht sind Richter nichts weiter als denkfaule, desinteressierte und verbequemte Strukturen, die vom Staat nur zum Zwecke der Ausübung von Willkür gehalten werden. Fett, träge und denkresistent sitzen solche Leute in ihren Dienstzimmern und fiebern dem Feierabend entgegen. Wenn in der deutschen Justiz wie im sozialistischen Produktionsprozess der Satz "Meine Hand für mein Produkt!" gelten würde, dann gäbe es in dieser Branche die höchste Behindertenquote. In der gesamten Justiz gäbe es wegen der "Barrierefreiheit" für Richter an den Gerichtssäalen und Dienstzimmern keine Türen mit Klinke mehr, sondern nur noch Vorhänge.
gesamter Thread:
- "Abschied von der Wahrheitssuche" oder "Warum wir uns über Mollath, Arnold & Co nicht mehr wundern müssen!" -
Jose Morales,
08.05.2014, 14:25
- Ich bin BGH-Analyst ..... -
Musharraf Naveed Khan,
08.05.2014, 14:50
- ... und ich Internet-Durchsucher -
Ein Mitleser,
08.05.2014, 16:51
- Von wegen .. Justiz überlastet ... harharhar! - Li Ho Den, 08.05.2014, 17:39
- ... und ich Internet-Durchsucher -
Ein Mitleser,
08.05.2014, 16:51
- Ich bin BGH-Analyst ..... -
Musharraf Naveed Khan,
08.05.2014, 14:50