Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Bleibt abzuwarten, was sich die Systemhalunken (Recht)

Holger @, Thursday, 08.05.2014, 14:29 (vor 3851 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

als nächstes einfallen lassen.

Auf jeden Fall scheinen ihre Möglichkeiten recht begrenzt:

http://www.juramagazin.de/Die-Dauer-der-Erzwingungshaft-richtet-sich-nach-der-H%C3%B6he-der-Geldbu%C3%9Fe-und-darf-drei-Monate-nicht-%C3%BCbersteigen

Bliebe noch die Möglichkeit ausgesuchter Knastschikanen.

Eins wird auf jeden Fall vermieden werden: Die Überleitung in ein Strafverfahren, da dann die Rechtsbeugung des VerwG auf den Tisch käme. Ich sehe dazu auch gar keine Möglichkeit.
Möglicherweise bietet das Vollstreckungsrecht noch eine Möglichkeit, ihm den Hartz- Satz zu kürzen. Denke, das ist die nächste Nummer.

Auf jeden Fall sollte man die Namen der Büttel gut archivieren für Nürnberg 2.0
Nachdem die Politkaste in der Causa Ukraine sich offen und unverhohlen zu Faschismus und Völkermord bekennt, hat auch der Name 'Nürnberg' seine volle Berechtigung. Und wir stehen geradezu in der Pflicht, das Geschmeiß abzuurteilen.


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