Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hinweise für EU-Stimmviech: EuWo ermöglicht %-Zahlen wie bei Egon Krenz! (Off-Topic)

Musharraf Naveed Khan, Thursday, 08.05.2014, 21:36 (vor 3853 Tagen)

§ 49 Stimmabgabe

(1) Wenn der Wähler den Wahlraum betritt, erhält er einen amtlichen Stimm-zettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass er hierzu seine Wahlbenach-richtigung vorzeigt.

(2) Der Wähler begibt sich in die Wahlzelle/Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn dort in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wahlvorstand achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler und dieser nur so lange wie notwendig in der WahlzelleWahlkabine aufhält.

(3) Danach tritt der Wähler an den Tisch des Wahlvorstandes. Auf Verlangen hat er seine Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, sich über seine Person auszuweisen.

(4) Sobald der Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis gefunden hat, die Wahlberechtigung festgestellt ist und kein Anlass zur Zurückweisung des Wählers nach den Absätzen 6 und 7 besteht, gibt der Wahlvorsteher die Wahlurne frei. Der Wähler wirft den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis in der dafür bestimmten Spalte. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind dabei, wenn nicht die Feststellung der Wahlberechtigung es erfordert, nicht befugt, Angaben zur Person des Wählers so zu verlautbaren, dass sie von sonstigen im Wahlraum Anwesenden zur Kenntnis genommen werden können.

http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/downloads/rechtsgrundlagen/europawahlordnung.pdf

Wohlgemerkt "... auf Verlangen" !!!! .... wird die Identität geprüft. Wenn das niemand verlangt, kann da sonstwer kommen und für die Nichtwähler wählen. So haben wir schnell 99,99% Zustimmmung für die Kandidaten der EU (Europas Untergang)!

Das was im Busch ist, beweist der Wahlkampf, den keiner bemerkt. Die Clique muss sich sicher sein! Ein Wahlprogramm haben die wahrscheinlich gar nicht, frei nach dem Motto: Retten, retten, retten ..... Hauptsache ich kann mir die Taschen vollhauen!

PS: Ab § 60 wird´s noch mal interessant ... Zählung der Stimmen ... ungültig usw.!
(§ 60 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk)


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