Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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70 Jura-Studenten waren für drei Tage im Oldenburger Knast eingesperrt, man hätte sie gleich drin lassen sollen! (Off-Topic)

Jose Morales, Friday, 09.05.2014, 15:48 (vor 3852 Tagen)

70 Jura-Studenten waren für drei Tage im Oldenburger Knast eingesperrt, man hätte sie gleich drin lassen sollen.

Wie fühlt es sich an, im Gefängnis eingesperrt zu sein? Das können Richter und Anwälte meist nur erahnen. 70 Jura-Studenten haben jetzt den Praxis-Test gemacht: Sie sitzen ein paar Tage in Oldenburg im Knast. (Quelle: Focus.de 18.04.2013)

http://www.focus.de/panorama/welt/schwedische-gardinen-statt-lesesaal-70-jura-studenten-gehen-in-den-oldenburger-knast_aid_963978.html

Man hätte sie gleich alle drin lassen sollen, denn wenn sie einmal Anwälte, Richter, Rechtspfleger oder Staatsanwälte geworden sind, dann haben sie bereits verfassungswidrig Straftaten in Hülle und Fülle begangen, deren Haftstrafen sich zu mehr als einmal lebenslänglich addieren. Das Gleiche gilt übrigens insbesondere für Juristen in der bundesdeutschen Finanzverwaltung. Ein Großteil wird ohne mit der Wimper zu zucken zukünftig “Hochverrat” i.S.v. § 81 Abs. 1 Ziff. 2 StGB begehen und sich zur Maxime machen “Recht ist, … was nützt“, weil das auch 64 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes immer noch die Lehrinhalte an den bundesdeutschen Hochschulen ist, nämlich die ideologiefreie Rechtslehre der Nationalsozialisten. Die unverletzlichen Grundrechte des Grundrechteträgers in Gestalt des rechtsnunterworfenen Bürgers sowie ihre Unmittelbarkeit gemäß Art. 1 Abs. 3 GG gegenüber allen drei Gewalten als bindendes Recht sowie die unverbrüchliche Bindung an Gesetz und Recht interessiert diesen Personenkreis nur dann, wenn sie unmittelbar selbst betroffen sind.

Anstatt sich an die unverbrüchlich Fakten zu halten, lernen sie das Schwadronieren in Gestalt von Rechtauffassung haben und die herrensche, überwiegend und ganz überwiegend herrschende Meinung verfassungswidrig / verfassungsfeindlich den einer Auslegung absolut unzugänglichen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland entgegen zu halten. Sie lernen das vorsätzliche ergebnisorientierte Fälschen (Verkürzen) von entscheidungserheblichen Sachverhalten in der Regel immer zu Lasten des Grundrechteträgers in Gestalt des “wehrlosen” Bürgers. Ganz nach der Glaubenslehre des Nazijuristen Dr. Willi Geiger, der nämlich 1941 in seiner Promotion “Die Rechtsstellung des Schriftleiters” dem Glauben widersprach, dass die Grundrechte, die Menschenrechte des Bürgers vor der Willkür und Allmacht des Staates geschützt werden müssen. Geiger sorgte 1951 dann als persönlicher Referent des ersten Bundesjustizministers Dehler für den ungültigen Entwurf des BVerfGG wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG samt der bis heute darin verankerten ungültigen Verfassungsbeschwerde wegen ihrer Kollision mit Art. 19 Abs. 4 GG. Das Gleiche gilt für die Verfassungsbeschwerde in Art. 93 Abs. 1 Ziff. 4a GG und Art. 94 Abs. 2 GG.

http://grundrechteforum.de/221819?relatedposts_exclude=231261


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