Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Ursula Lipecki (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Sunday, 11.05.2014, 10:43 (vor 3827 Tagen)

F192 Ursula Lipecki CH – geboren 1967 - Ausbildung zur Hotelfachassistentin – Studium der Politikwissenschaften an den Universitäten Bern und Zürich – im Verein „Feministische Wissenschaft Schweiz“ als Geschäftsführerin tätig – Gleichstellungsbeauftragte an der UZH (Universität Zürich) - www.femwiss.ch - Ursula.lipecki@gleichstellung.uzh.ch - http://www.gleichstellung.uzh.ch/about-us/people/ursulalipecki/Foto_ULI.jpg


Wie jedes Jahr führte der FemWiss-Vorstand eine zwei-tägige Retraite durch, um einerseits Bilanz zu ziehen und anderseits neue Ziele für das Vereinsjahr 2005/06 zu beschliessen. Was sich der Vorstand vorgenommen hat, erfahren Sie ab der Seite 5.
Klar ist, dass die neue Wissenschaftsbotschaft 2008–2011 ein Thema für den Vorstand ist. Die Arbeitsgruppe bestehend aus Sabin Bieri, Nicole Gysin und Patrizia Mordini, ist dabei, ein Positionspapier auszuarbeiten. An der gemeinsamen Diskus-sionsveranstaltung mit der Schweizerischen Gesellschaft für Geschlechterforschung wird FemWiss in Form eines Inputrefe­rats vor allem auf die Institutionalisierung der Gender Studies eingehen. Der Anlass «Gender and Excellence» findet am
31. Oktober 2005 in Bern statt. Das detaillierte Programm finden Sie auf der Seite 9.
Der Verein FemWiss verfolgt die Umsetzungsarbeiten im «Kooperationsprojekt Gender Studies Schweiz» mit grossem Inter­esse. Das Projekt strebt den Ausbau eines optimal aufeinander abgestimmten gesamtschweizerischen Studienangebots in Gender Studies ab Wintersemester 2005/06 an. Ein Einblick in die Arbeiten und erste Ergebnisse gewährt der Beitrag von Patricia Purtschert auf den Seiten 22 bis 23.
Herzliche Grüsse, Ursula Lipecki
egalite.learningboussole.org/e-portfolio/action/file/download?file...

Stellungnahme des Vereins Feministische Wissenschaft Schweiz
zum Bundesgesetz uber die Forderung der Hochschulen und die
Koordination im schweizerischen Hochschulbereich
Sehr geehrter Herr Bundesprasident
Sehr geehrte Frau Bundesratin
Der Verein Feministische Wissenschaft Schweiz hat mit Interesse den Vorentwurf
des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination
im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) gelesen. Wir bedanken
uns fur die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Seit 25 Jahren engagiert sich der Verein Feministische Wissenschaft Schweiz,
der rund 10000 Mitglieder repräsentiert, kontinuierlich für die gezielte Förderung
von Frauen im akademischen Bereich und setzt sich für die Verbreitung und
Institutionalisierung von Frauen- und Geschlechterforschung in der Schweiz ein.
Da der Verein als staatlich unabhängige Instanz ausschliesslich frauen- und
gleichstellungsrelevante Aspekte in der Hochschulpolitik behandelt, fokussiert
unsere Stellungnahme auf die Verwirklichung der tatsachlichen Chancengleichheit
der Geschlechter im tertiären Bildungsbereich.
Ausgangslage
Wissenschaft und Forschung leisten wichtlge Beitrage für die Entwicklung und
Gestaltung unserer Gesellschaft. Die gleichberechtigte Partizipation von Frauen
und Männern im akademischen Feld ist deshalb von zentraler Bedeutung. Seit
einigen Jahren sind gleichstellungspolitische Interventionen deshalb Teil der
Bemuhungen um eine Öffnung und Dynamisierung des schweizerischen Hochschulsystems.
Veranderungen sind allenthalben sichtbar. Der Anteil der Hochschulprofessorinnen
stieg kontinuierlich an (von 2 Prozent im Jahr 1980 auf 14
Prozent im Jahr 2006), was zu einem Grossteil den Massnahmen zu verdanken
ist, die im Rahmen der Bundesprogramme zur Nachwuchsfbrderung (BFT 2000-
2003) und zur Chancengleichheit (BFT 2000-2003 und 2004-2007) ergriffen
worden sind.
Nach wie vor ist der Handlungsbedarf jedoch gross: Noch immer schliessen in
der Schweiz bedeutend weniger Frauen als Manner ein Studium ab. Noch
weniger fahren mit einem Doktorat weiter, schliessen es ab und habilitieren. Das
Verein Feministische Wissenschaft Schweiz
Association Suisse Femmes Feminisme Recherche
Associazione Svizzera Donne Femminismo Ricerca
Swiss Association of Feminist Studies
Bundesamt fUr Statistik prognostiziert fur das Jahr 2015 einen Professorinnenanteil
an den Universitaten von 19 bis 25 Prozent.
Diese Zahlen kbnnen aber nur dann erreicht werden, wenn sich die Wahrscheinlichkeit
für Frauen mit Doktortitel, eine Professur zu erhalten, jener der
Manner angleicht. Gemäss aktuellen Beobachtungen liegt diese Wahrschein-
Iichkeit bei Frauen indes 30 Prozent unter derjenigen der Manner'.
Die vertikale Segregation führt dazu, dass die Schweiz im internationalen Vergleich
hinsichtlich der Teilnahme von Frauen an Wissenschaft und Forschung im
letzten Viertel landet. Besonders erschreckend sind die Zahlen im ETH-Bereich:
Hier liegt der Frauenanteil auf Stufe der Professorenschaft bei 7,6%, Frauen
machen nur gerade einen Viertel der Assistierenden und nur 30% der Studierenden
aus. Auch in der beruflichen Grundausbildung weisen Manner im Jahr
2005 immer noch haufiger einen Abschluss auf. Diese Zahlen sind erschreckend
tief, denn eigentlich befinden sich Schweizer Frauen heute in einer guten Ausgangsposition:
1mJahr 2005 lag der Frauenanteil bei den Maturitatsabschlussen
in der Schweiz bei 56,8%.
Die quantitative Ausdunnung des weiblichen Nachwuchses auf höheren universitaren
Stufen ist ein Verlust von wertvollen Kompetenzen und Know-how.
Durch die Tatsache, dass uber die Hälfte der Maturandlnnen "...Frauen sind,
aber nur sechs Prozent bei den Spitzenforschern und Professoren, ist hier ein
gewaltiges Modernisierungsdefizit zu konstatieren. ,,3
Von Chancengleichheit sind wir also noch weit entfernt. Es braucht weiter gezielte
Investitionen, um faktisch den gleichen Zugang und die gleichen Erfolgsaussichten
beider Geschlechter bei Hochschulbildung, Karriere und Forschung
sowie den Abbau der horizontalen Segregation zu realisieren.
Derzeit werden die Weichen im Wissenschaftssystem Schweiz neu gestellt.
Neue Steuerungsinstrumente sollen den Institutionen ihren Platz im intensivierten
internationalen Wettbewerb sichern. Die Hochschulen mussen erhebliche
Strukturanpassungen leisten. In dieser Entwicklung darf die Vision einer geschlechtergerechten
Institution Hochschule nicht untergehen. Chancengleichheit
ist als Leitziel für eine moderne Hochschullandschaft Schweiz unverzichtbar,
ihre Sicherung ist ein eigentlicher Exzellenznachweis.4 Der Erfolg der Schweizer
Wissenschaftspolitik wird massgeblich davon abhängen, wie die Schweiz ihr
Forschungspotenzial maximal ausschbpfen kann.
Medienmitteilung des Bundesamt fUr Statistik vom 25. Juni 2007: "Neue Szenarien für das Bildungssystem. Bis 2015 zwischen 19 und 25 Prozent Professorinnen an den Universitaten".
~ Staatssekretariat für Bildung und Forschung (2007): Chancengleichheit von Frau und Mann und
Gender Studies im Tertiarbereich. Stand und Massnahmen, S. 28, Bern.
3 Roloff, Christine (2003): Geschlechtergerechtigkeit als universitäres Reformfeld, in: Christine Michel,
Sabin Bieri, Natalie Imboden, Corinna Seith (Hrsg.): Hochschulreform Macht Geschlecht. Aktuelle
Reformprozesse an Hochschulen aus feministischer Sicht, Schriftenreihe BBW, Bern, S. 28.
4 Kirsch-Auwarter, Edit (2003): Strukturelle Chancengleichheit in Zeiten der Hochschulreform: Visionen
- Transformation - Funktionen, in: Barbara Lischetti, Christine Michel (Hg.): Vom Starfall zur
Schlüsselfunktion? Fazit und Ausblick nach 10 Jahren universitärer Gleichstellungspolitik, gender
wissen Bd. 3, Bern I Wettingen, S. 30.
Gleichstellung der Geschlechter als formuliertes Ziel im Hochschulbereich
Das neue Bundesgesetz Iöst das Universitatsförderungsgesetz und das Fachhochschulgesetz ab, in denen die Gleichstellung der Geschlechter explizit als
Grundsatz und Färderziel verankert war. Es ist deshalb unabdingbar, dass die
tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter auch im neuen HFKG als wegweisende
Leitlinie für aile Institutionen der schweizerischen Hochschullandschaft
festgehalten wird. Die rein punktuelle Erwahnung in Art. 26 (Voraussetzung fUr
die institutionelle Akkreditierung) und in Art. 56 (Projektgebundene Beitrage) genügt
nicht. Im Sinne des Gender Mainstreamings schlagen wir vor, die im HFKG
erwahnten Ziele wie folgt zu erganzen:
Artikel 4 Abs. 1 neu lit. b: Verwirk/ichung der tatsachlichen Gleichstellung der
Geschlechter im Hochschu/bereich
Die Gleichstellung yon Männern und Frauen hängt im Hochschulbereich
entscheidend von der Nachwuchsförderung ab, weshalb Massnahmen zur langfristigen
Beseitigung geschlechtsspezifisch unterschiedlicher Karrierechancen in
Wissenschaft und Forschung auch hier ansetzen mussen. Gefordert ist deshalb
eine kohärente gesamtschweizerische Nachwuchspolitik, die insbesondere auch
gleichstellungspolitischen Zielen Rechnung tragt und uber die bisherigen Bundesmassnahmen hinausgeht. Solche Sondermassnahmen waren zwar wichtig
und initiierten eine Reihe gleichstellungsrelevanter Aktivitäten, die gewünschten
nachhaltigen strukturellen Veranderungen blieben indes weitgehend aus.
Das neue Bundesgesetz bietet nun Gelegenheit, die akademische Nachwuchsfbrderung
in der Schweiz entsprechend neu zu gestalten und damit die hiesige
Forschung auch im internationalen Wettbewerb zu stärken. Vordringlich sollte
Nachwuchsförderung nicht mehr wie bislang implizit unter der Lehre und der
Forschung subsumiert werden. Stattessen ist sie als eigenständiges Steuerungsinstrument
zu konzipieren. Konkret sollen kunftig etwa bei der Bemessung
der Grundbeitrage, der Vergabe yon projektgebundenen Beitragen oder der
Akkreditierungen verstarkt Kriterien der Nachwuchsfbrderung angelegt werden.
So entwickeln die Hochschulen nach und nach Konzepte zur Nachwuchsfbrderung.
Sie liefern einen möglichen Ansatzpunkt fur entsprechende gleichstellungspolitische
Massnahmen im Bereich der Nachwuchsfbrderung, indem
beispielsweise die Beitragsvergaben an die Existenz und Umsetzung geschlechtergerecht
ausgerichteter Konzepte geknüpft werden. Das Instrument
der Nachwuchsförderung Iiesse sich so ideal mit gleichstellungspolitischen
Zielen verbinden und mit einer entsprechenden Verankerung im neuen Gesetz
auch strukturell starken.
1m Sinne der gleichstellungsgerechten Nachwuchsfbrderung schlagen wir vor,
den Entwurf des HFKG wie folgt zu andern:
Artikel 26 Abs. 1 neu lit. d: Die Hochschulen verfügt über ein geschlechtergerechtes
Nachwuchsforderungskonzept und setzt es in den angebotenen
Disziplinen oder Fachbereichen um.
Artikel 36 neu Abs. 4: Sie kann Massnahmen vorsehen zur Entwicklung und
Umsetzung einer gesamtschweizerischen Nachwuchsförderungspolitik.
Eine gerechte Vertretung der Geschlechter in den Gremien
Die Zahl der hochschulpolitischen Gremien wird mit dem neuen HFKG reduziert,
was sicherlich zu mehr Transparenz und Übersichtlichkeit beitragt. Es bedeutet
aber auch, dass die noch verbleibenden Gremien an Bedeutung gewinnen.
Umso wichtiger ist es deshalb, hier für eine paritatische Vertretung der Geschlechter
zu sorgen. Das Vorschreiben solcher Richtwerte ist im schweizerischen
Politiksystem nichts Neues: Seit 1992 mussen beispielsweise auf Bundesebene
ausserparlamentarischen Kommissionen einen Frauenanteil von mindestens
30 Prozent aufweisen. Analog dazu schlagen wir deshalb für Gremien, die
durch Wahlverfahren zu besetzen sind, folgende Ergänzungen des HFKG vor:
Den von der Hochschulkonferenz eingesetzten Ausschussen können auch Personen
angehbren, die nicht Mitglieder der Hochschulkonferenz sein mussen und
deshalb frei wahlbar sind.
Art. 13 Abs. 2 wird erganzt: Es ist auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter
zu achten.
Der Schweizerische Wissenschafts- und Innovationsrat besteht aus 9 - 15
unabhangigen Persönlichkeiten, die uber herausragende Kenntnisse und Erfahrungen
im Bereich der Hochschulen, der Forschung und der Innovation verfügen.
Art. 19 Abs. 2 wird ergänzt: Es ist auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter
zu achten.
Das gleiche gilt für den Schweizerischen Akkreditierungsrat, dem 15 - 20
unabhangige Mitglieder angehbren, die insbesondere aus Kreisen der Lehre und
der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Arbeitswelt sowie der Studierenden
stammen.
Art. 21 Abs. 2 wird erganzt: Es ist auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter
zu achten.
Moderne Gleichstellungspolitik signalisiert nicht nur Offenheit und Dynamlk elner
Einrichtung, sondern befördert auch den Wettbewerb und die Selbstregulation
und garantiert so Verfahrensqualität. Gleichstellungsbeauftragte der Schweizer
Hochschulen sind dabei ideale Partnerinnen, um die laufenden Reformprozesse
mitzugestalten. Sie vereinen wie kaum eine andere Einrichtung "Querschnittaufgaben
mit Gemeinschaftsbudgets, Serviceorientierung mit Planungsautonomie
und Öffentlichkeitsexpertise mit einem hoheitlichen (Gleichstellungs-) Auf
trag"s. Der Einbezug von Gleichstellungsbeauftragten in die Hochschulkonferenz
sichert daher wichtiges Expertinnenwissen. Das HFKG soli daher wie folgt
erganzt werden:
Art. 10 neu lit. h: eine Vertreterin oder ein Vertreter der Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten
der Gfeichstellungs- und Frauenbeauftragten an Schweizer
Universitaten und Hochschulen.
Erfreulich ist, dass als Voraussetzung fUr die institutionelle Akkreditierung (Art.
26) der Einbezug der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau aufgeführt
wird. Die Verankerung von Qualitätssicherungssystemen muss Gewahr
bieten, dass das Ziel der Geschlechtergleichstellung im schweizerischen Hochschulwesen gefordert wird.
Die Realisierung der Geschlechtergerechtigkeit ist dem Qualitätsbegriff inharent
und umfasst in der Umsetzung sowohl qualitative als auch quantitative Dimensionen.
So stellt der Verlust an Frauen auf den je hoheren akademischen Hierarchiestufen
(leaky pipeline) eine eigentliche Ressourcenverschwendung dar sowahl
in personeller als auch in inhaltlicher Hinsicht.
Deshalb reicht es nicht aus, lediglich bei der institution ellen Akkreditierung die
Gleichstellung zu implementieren. Auch bei den Anforderungen an die Programmakkreditierung
(Art. 27) ist die Forderung nach Geschlechtergerechtigkeit
aufzunehmen. Spatestens bei der Konkretisierung der Akkreditierungsrichtlinien
sind genderrelevante Kriterien zu formulieren.
Begrüssenswert ist schliesslich die Tatsache, dass der Einsitz der Studierenden,
die Gruppierung mit dem derzeit hochsten Frauenanteil, in die verschiedenen
Gremien gewahrleistet ist.
Projektgebundene Beitrage zur Forderung der Chancengleichheit und der
Gender Studies in der Schweiz
Obwohl - wie eingangs festgehalten - Fortschritte erzielt werden konnten, sind
die Hindernisse für Frauen an den Hochschulen langst noch nicht behoben. Es
braucht weiterhin Massnahmen, damit beispielsweise der Frauenanteil in mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen erhöht
werden kann und eine akademische Laufbahn auch für Menschen mit familiären
Betreuungspflichten vereinbar ist. Erfreulich ist vor diesem Hintergrund, dass mit
dem neuen HFKG weiterhin projektgebundene Beitrage zur Forderung der
Chancengleichheit von Frau und Mann ausgerichtet werden können (Artikel 56
Abs. 2 lit. e).
Für die tatsachliche Verwirklichung der Gleichstellung kommt den Gender Studies
eine besondere Bedeutung zu. Nach wie vor finden sich in der Schweiz
grosse geschlechtsbezogene Ungleichheiten in allen Bereichen der Gesellschaft.
Gender Studies thematisieren solche Phänomene in all ihren Dimensionen
- in sozialer, wirtschaftlicher, politischer und kultureller Hinsicht. Demokratische
Gesellschaften sind deshalb auf akademisches Gender-Wissen angewiesen,
um gesellschaftliche Prozesse verantwortungsvoll mitbestimmen und steuern
zu können. Der Ausbau der Gender Studies ist somit eine zentrale strategische
Aufgabe der Schweizer Hochschulen, um im internationalen Wettbewerb
mithalten zu können. Entgegen zahlreicher Absichtserklärungen, in die Institutionalisierung
der Gender Studies zu investieren und diese prioritär zu fördern, ist
in der Schweiz in Tat und Wahrheit bis jetzt vergleichsweise wenig geschehen.
Andere Prioritäten hat beispielsweise die EU gesetzt: Hier ist die Berücksichtung
der Analysekategorie Geschlecht ein wichtiges Anforderungskriterium bei der
gesamten Forschungsförderung. Das HFKG sollte diesem Umstand Rechnung
tragen und ist deshalb wie folgt zu ergänzen:
mit freundlichen Grüssen
Im Namen des Vorstandes
Ursula Lipecki
Geschaftsführerin des Vereins Feministische Wissenschaft Schweiz

http://www.sbf.admin.ch/htm/themen/uni/antworten/203.pdf

Meinungen zur Miss Handicap-Wahl in der Schweiz
Warum kein avanti donne-Preis?
Anstatt eine weitere Miss-Wahl einzuführen, wo es darum geht die Schönheit einer Frau (Körper) zu beurteilen, würdet ihr besser einen jährlichen Avanti Donne Preis vergeben.
Die Kriterien sind dann eben nicht Schönheit, sondern Eigenständigkeit, Mut, Lebensfreude, Leistungsausweis, etc.
Gut zu wissen ist, dass die Misswahl in Amerika 1920 begann, genau in dem Jahr, in dem die amerikanischen Frauen das politische Stimm- und Wahlrecht erhalten haben. Die Frauen haben also endlich die Möglichkeit über Gesetze und Themen mit zu entscheiden, gleichzeitig werden nationale Veranstaltungen durchgeführt, wo junge Frauen auf ihr Aussehen (Körper) reduziert werden.
Die Idee zur Misswahl hatte ein Hotelbesitzer, der seine Bettenbelegung steigern wollte.
Mit einer Miss-Wahl erhoffte er sich Touristen anlocken zu können. Es begann also mit einer kommerziellen Idee. Bis heute hat sich diese Idee enorm verbreitet. Die Kritik wuchs über die Jahre ebenso. Frauen werden einmal mehr auf ihre Äusserlichkeiten reduziert und stellen sich zur generellen Bewertung aus. Dieses Prinzip ist für die Stärkung von jungen Frauen sicherlich nicht der geeignete Ansatz. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Elan bei Ihrer wichtigen Arbeit.
Ursula Lipecki

http://www.avantidonne.ch/avanti-donne/Gut-zu-wissen/Gesellschaft/Meinung.aspx


1. Aktivitäten
Das vergangene Geschäftsjahr war geprägt durch unser Jahresthema „Frauen und Wirtschaft“, das an der Jahrestagung im April sowie hauptsächlich im zweiten Rundbrief behandelt wurde.

Zudem wurde die Website neu gestaltet und überarbeitet. Die Site hat an Übersichtlichkeit gewonnen und ist neu barrierefrei. Die Übersetzung der gesamten Site ins Französisch konnte noch nicht abgeschlossen werden.
Schattenbericht
Der Schattenbericht zum 3. Staatenbericht der Schweiz zur Frauenrechtskonvention (CEDAW) wurde durch die NGO-Koordination und Amnesty International Sektion Schweiz koordiniert und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Frauen und (Frauen-)organisationen erstellt. Nachdem der dritte Staatenbericht am 2.4.08 vom Bundesrat genehmigt wurde, stellten wir den Schattenbericht anlässlich der Jahrestagung vom 26.4.08 der Öffentlichkeit vor.
Am 10.11.08 haben Stella Jegher, Ursula Lipecki und Nicole Gantenbein im Namen der NGO-Koordination und der Schweizer Sektion von Amnesty International an der Vorbereitungssession des CEDAW-Ausschusses in Genf den Schattenbericht präsentiert. Die Schweiz wird im Juli 2009 vom CEDAW-Ausschuss in New York behandelt werden. Die NGO-Koordination plant, eine Delegation nach New York zu schicken.
2. Jahrestagung
An der Tagung vom 26. April befassten wir uns mit dem Thema Frauen und Wirtschaft, Frauen in der Wirtschaft oder eben der zahlenmässigen Untervertretung der Frauen in der Wirtschaft, vor allem in führenden Positionen.

Die Referentin Mascha Madörin legte den Schwerpunkt ihres Beitrags auf die Umsetzung von Gender-Mainstreaming in der Schweiz und berichtete von der Jahreskonferenz der Commission on the status of women (CSW), die sich mit dem Thema Finanzierung von Gleichstellung und Empowerment von Frauen („Financing of gender equality and empowerment of women“) befasste.
Tove Soiland erläuterte in ihrem Referat die Verschiebung des Begriffs „Gender“. Sie kommt zum Schluss, dass heute unter „Gender“ nicht mehr das Geschlechterverhältnis, sondern das Rollenverhalten von Personen gemeint ist. Gleichstellung wird somit auf eine persönliche Ebene gebracht und die Frage nach strukturellen Rahmenbedingungen, die Gleichstellung erst ermöglichen, vernachlässigt.
3. Rundbriefe
Der erste Rundbrief erschien im April und stand ganz im Zeichen des Schattenberichts, dessen Zusammenfassung das erste Mal veröffentlicht wurde. Da es sich um einen aussergewöhnlich kurzen Rundbrief handelte, gab es nur noch wenig Platz für weitere Meldungen.

Der zweite Rundbrief befasste sich im weitesten Sinne mit unserem Jahresthema „Frauen und Wirtschaft“. Er enthielt die Referate von Mascha Madörin und Tove Soiland, die an der Jahrestagung zu diesem Thema referierten. Vivian Fankhauser-Feitknecht durchleuchtete den CEDAW- Staaten- und Schattenbericht zum Thema. Neben Berichten über die „Universal Periodic Reviews“ des Menschenrechtsrates und die Session der „Commission on the Status of Women“, berichteten verschiedene Mitglieder aus ihren Versammlungen oder machten auf kommende Tagungen aufmerksam.
4. Jahresversammlung vom 26. April
Änderungen Vorstand: Alicia Gamboa wird neu in den Vorstand gewählt. Der Vorstand besteht somit wieder aus vier Mitgliedern: Vivian Fankhauser-Feitknecht, Marie-Christine Fontana, Alicia Gamboa und Lisbeth Ulrich.Mitglieder: Cevi Schweiz und Espace femmes sind aus der NGO-Koordination ausgetreten.
5. NGO-Koordination
Margrit Kuhn verliess die Koordinationsstelle auf Ende Januar 2008, worauf Lisa Kromer als neue Koordinatorin angestellt wurde.
6. Verschiedenes
Am 20. August lud das Eidg. Büro für Gleichstellung zum jährlichen Arbeitstreffen der Präsidentinnen und Präsidenten der Frauen- und Männerorganisationen ein. Thema: die Frauenrechtskonvention CEDAW und der dritte Staatenbericht der Schweiz. Stella Jegher stellte in einem Referat unseren Schattenbericht vor. An dem Treffen nahmen mehrere Vertreterinnen der NGO-Koordination sowie die Koordinatorin teil.
Lisa Kromer Kübler, März 2009

http://www.postbeijing.ch/cms/front_content.php?idcat=134

Im vorliegenden Bericht "gender-monitoring" wird die Situation für die Hochscule insgesamt betrachtet. Während Frauen 2009 ca. 30% der Studierenden an der ETH Zürich ausmachten, waren bei den Professuren nur ca. 10% Frauen anzutreffen. Verglichen mit den 90er Jahren haben sich an der ETH Zèrich zwar die Frauenanteile auf allen Qualifiktions- und Karrierestufen erhöht. Die Leaky Pibeline an sich blieb jedoch erhalten. Im Bericht steht die Leaky Pipeline, also die Beobachtung, dass an an Hochschulen umso weniger Frauen zu finden sind, je weiter oben die entsprechende akademische Stufe angesiedelt ist, im Fokus.
www.gender-monitoring.etzh.ch
Ursula Lipecki

http://www.gleichstellung.uzh.ch/newsredirect/achiv-2010/gendermonitoringethz.html

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