Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wahrscheinlich bald Freispruch im Mordfall Peggy (Recht)

Kurti ⌂ @, Wien, Wednesday, 14.05.2014, 03:31 (vor 3846 Tagen)

Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für Ulvi K.
Im neu aufgerollten Prozess um die seit 13 Jahren spurlos verschwundene Peggy aus Oberfranken hat die Staatsanwaltschaft ihre Mordanklage gegen den geistig behinderten Ulvi K. fallen lassen.
http://www.welt.de/vermischtes/article127942926/Staatsanwaltschaft-fordert-Freispruch-fuer-Ulvi-K.html

Gruß, Kurti

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ULVI K. ist FREI!

Musharraf Naveed Khan, Wednesday, 14.05.2014, 11:06 (vor 3845 Tagen) @ Kurti

Fall Peggy: Landgericht spricht Ulvi K. frei

Der geistig Behinderte Ulvi K. ist im erneuten Mordprozess um die seit 13 Jahren verschwundene Peggy freigesprochen worden. Das Landgericht Bayreuth hob die frühere Verurteilung des 36-Jährigen wegen Mordes an dem Mädchen auf. Die Kammer folgte damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Unterstützer reagierten im Gerichtssaal mit Applaus und Bravo-Rufen auf das Urteil.

Der Vorsitzende Richter hatte die Beweisaufnahme im neuen Prozess vorzeitig beendet. Seine Begründung: "Bis zum heutigen Tag ist kein einziger Sachbeweis für das damalige Geständnis von Ulvi K. gefunden worden."

Peggy wird seit dem 7. Mai 2001 vermisst. Drei Jahre später wurde Ulvi K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht Hof sah es damals als erwiesen an, dass der Gastwirtssohn das kleine Mädchen tötete, um einen vier Tage vorher an ihr begangenen sexuellen Missbrauch zu vertuschen. Die Leiche der Neunjährigen wurde trotz vieler Suchaktionen - sogar mit Beteiligung von Kampfjets der Bundeswehr - nie gefunden.

Im Dezember 2013 ordnete das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme an. Dafür gab es zwei Gründe: Ein wichtiger Belastungszeuge räumte im September 2010 ein, falsch ausgesagt zu haben. Er hatte 2004 behauptet, Ulvi K. habe ihm den Mord an Peggy gestanden.

Beim damaligen Prozess war außerdem nicht bekannt, dass die Ermittler eine Tathergangshypothese erstellt hatten. Sie war dem späteren Geständnis von Ulvi K. ähnlich.

Quelle

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ULVI K. ist FREI!

Kurti ⌂ @, Wien, Wednesday, 14.05.2014, 12:27 (vor 3845 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

Der wievielte Mann ist das jetzt eigentlich schon in den letzten eineinhalb Jahrzehnten, bei dem sie zugeben mussten, dass sie sich geirrt haben? Haben wir diesbezüglich eigentlich überhaupt noch eine Chance, mitzuzählen?

Gruß, Kurti

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Ist Ulvi K. geistig behindert oder sind es die Ermittlungsbehörden und die Justiz?

Musharraf Naveed Khan, Wednesday, 14.05.2014, 14:22 (vor 3845 Tagen) @ Kurti

Besonders der letzte Satz war schockierend:

"Beim damaligen Prozess war außerdem nicht bekannt, dass die Ermittler eine Tathergangshypothese erstellt hatten."

Definition "Hypothese": Eine Hypothese ist eine Aussage, deren Gültigkeit man für möglich hält, die aber nicht bewiesen oder verifiziert ist. Für Hypothesen ist es üblich, dass die Bedingungen angegeben werden, unter denen sie gültig sein sollen.

Im Klartext heißt das, die haben den Mann ohne einen einzigen Beweis verurteilt.

Es ist ja nun nicht so, dass nur die Ermittlungsbeamten arbeiten wie Schamanen und Geistheiler. Die Staatsanwaltschaft und ein Gericht sind ja ohne zu zögern dieser Argumentation gefolgt.

- Entweder es war nackte Willkür
oder
- denen war das bei voller Zurechnungsfähigkeit allen sowas von scheißegal
oder
- die haben alle zusammen gehörig einen an der Klatsche.

Grundsätzlich muss man nun im Umkehrschluss die Frage stelle: "Ist Ulvi K. geistig behindert oder sind es die Ermittlungsbehörden und Justiz?"

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Ist Ulvi K. geistig behindert oder sind es die Ermittlungsbehörden und die Justiz?

Kurti ⌂ @, Wien, Wednesday, 14.05.2014, 14:42 (vor 3845 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

Oder um es kurz zusammenzufassen: Es wird fleißig weitergearnoldet!

Gruß, Kurti

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Situation der Eltern

Li Ho Den ⌂, Wednesday, 14.05.2014, 14:56 (vor 3845 Tagen) @ Kurti

Für die Eltern des ermordeten Mädchens muss es furchtbar sein. Der Mörder ihrer Tochter läuft weiterhin frei herum. Nun hat auch noch ein Unschuldiger deswegen gesessen und bei näherer Betrachtung des Ermittlungserfolges geht die Wahrscheinlichkeit, dass diese "Fahnder" irgendwann mal einen fachlichen Erfolg vorzuweisen haben faktisch gegen Null.

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Schockierende Justizwillkür

Musharraf Naveed Khan, Wednesday, 14.05.2014, 15:08 (vor 3845 Tagen) @ Kurti

Justizwillkür kann jeden treffen

Der BGH-Richter Ralf Eschenbach schätzt, dass etwa 25 Prozent aller Urteile Justizwillkürurteile sein dürften. Das würde bedeuten: An jedem Tag würden in Deutschland 650 Menschen unrechtmäßig wegen einer Straftat verurteilt. Andere Justizexperten sind etwas vorsichtiger, aber auch sie vermuten, dass wohl jedes zehnte Urteil auf Justizwillkür beruht.

Quelle

Krassesten Fälle der letzen Jahre ... http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_69410554/tid_embedded/sid_50406812/si_0/fehlurteile-der-deutschen-justiz.html

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1959 - Zeit Online: Beitrag "Richter ohne Vertrauen"

Jose Morales, Wednesday, 14.05.2014, 16:16 (vor 3845 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

Richter ohne Vertrauen

Völlig falsch ist es jedoch, wenn dagegen vorgebracht wird, daß ja weitere Instanzen ein etwaiges Fehlurteil aufheben könnten. Es darf von Rechts wegen gar nicht erst zu einem Fehlurteil kommen!

Rechtens ist es allein, wenn der Richter ohne Vertrauen selber zurücktritt und sich schon deswegen für befangen erklärt, weil er das Vertrauen des Bürgers, über den er richten soll, nicht besitzt, Nur dann kann wirklich ein „ordentlicher Richter“ seines schweren Amtes walten, wenn er weiß, daß er das Vertrauen der Bürger hat, über die zu Gericht zu sitzen er berufen ist.

Richter sein ist eine so große Vertrauenssache, daß jeder abgelehnte Richter es seiner Würde schuldig sein sollte, freiwillig dem Kollegen seinen Platz zu überlassen, der ihn auch sonst in Verhinderungsfällen zu vertreten hat.

Es verlangt ja die hohe Richterwürde an sich schon, daß sie auf dem Fundament des Vertrauens der Bürger ruht. Das hat auch der Verfassungsgeber herausgestellt, wenn er den Artikel 92 des Grundgesetzes bewußt dahingehend formuliert hat, daß die rechtsprechende Gewalt den Richtern „anvertraut“, nicht aber bloß überlassen ist. Richter sein ist höchste Vertrauenssache in einem Rechtsstaat, und dem muß auch praktisch Rechnung getragen werden.

http://www.zeit.de/1959/05/richter-ohne-vertrauen

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Erschreckend, wie der Rechtsstaat selbst mit behinderten Menschen umgeht!

Jose Morales, Wednesday, 14.05.2014, 17:37 (vor 3845 Tagen) @ Kurti

- kein Text -

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