Der Fall "Nino de Angelo": Die Verhältnismäßigeit ist erschreckend! (Recht)
Heftiger Streit im Hotel: Nino de Angelo zu Geldstrafe verurteilt
Der Schlagersänger Nino de Angelo ("Jenseits von Eden") muss nach einem heftigen Streit mit seiner Ex-Verlobten in einem Hamburger Hotel eine Geldstrafe zahlen. Das Hamburger Amtsgericht St. Georg verurteilte den 50-Jährigen wegen versuchter Nötigung zu 20 Tagessätzen von je 70 Euro, insgesamt also 1400 Euro (Az.: 940 Ds 75/14).
Der Angeklagte erschien mit Sonnenbrille, weißer Hose und dunklem Jackett mit Einstecktuch vor Gericht. Er hatte nach Feststellung des Richters seine damalige Lebensgefährtin im Februar 2013 am Arm gepackt und versucht, sie aus dem gemeinsamen Zimmer zu werfen.
"Haben uns nie wirklich wehgetan"
Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ging dazwischen. "Wir sind beide temperamentvoll, aber wir haben uns beide nie wirklich wehgetan - körperlich", sagte der Sänger in seinem "letzten Wort" vor Gericht.
Eine Frau hätte für solch einen Rauswurf nie und nimmer eine Strafe erhalten!
Das ist Sexismus pur!
Na mal sehen, ob ihm die Ex noch eine Vergewaltigung unterjubelt. Der Fall "Dall" lässt grüßen ......