Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Frauenrabatt bei sexueller Nötigung: Vorgetäuschte Vergewaltigung kostet 700 Euro (Falschbeschuldigung)

Oliver, Friday, 06.06.2014, 14:25 (vor 3827 Tagen)

....... günstig,

ein Mann hätte Jahrelang gesessen.
Frauen-OpferINNEN-Abo.
Zum Kotzen!


Geschichte war nur eine Notlüge, weil sie ein Date hatte

Vorgetäuschte Vergewaltigung kostet 700 Euro

Einen Strafbefehl über 700 Euro hat das Amtsgericht gegen eine 27-jährige Brandenburgerin erlassen, die im vergangenen Oktober eine Straftat vortäuschte. Die Frau hatte angegeben von zwei Männern am Trauerberg vergewaltigt worden zu sein und damit einen Einsatz von über 20 Polizisten ausgelöst.

http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Brandenburg-an-der-Havel-Frau-taeuscht-Vergewaltigung-vor

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Liebe Grüße
Oliver


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Der Fall vor Gericht ist so selten, wie die eine Spermie .... die es bis zur Eizelle schafft!

Musharraf Naveed Khan, Friday, 06.06.2014, 15:01 (vor 3827 Tagen) @ Oliver

Der Fall ist ja insofern erwähnenswert, nicht weil eine Frau beim Lügen erwischt wurde ... das passiert ja täglich, sondern weil der Fall sogar vor Gericht gelandet ist. Das ist ungewöhnlich, denn es besteht generell kein "öffentliches Interesse" an der Bestrafung weiblicher Gewalt. Gut, der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig und auch bleiben ihr die Kosten für die 20 Bullen, die Ermittlungsbehörden und die Gerichtskosten erspart, aber immerhin ... der Fall ist so selten wie die eine Spermie die es bis zur Eizelle schafft.

Die Kommentare darunter sind saftig und daran seht ihr mal, wie die Bürger mittlerweile denken. Die Folgen des verbrecherischen Feminismus bleiben niemandem verborgen:

Gardes du Corps - #1 - 04.06.2014

Das ist doach aber wohl eher die Ausnahme!
Falschbeschulidigungen insbesondere bei Missbrauch und da ganz besonders in Scheidungs- und Sorgerechtsangelegenheiten, werden in der regel nicht geahndet

Aus dem Antwortschreiben des Generalstaatsanwalts von Brandenburg auf die Beschwerde einer Einstellung wegen "falscher Verdächtigung":

"Der Mutter kann kein Vorwurf gemacht werden, sie wollte nur im Interesse ihres Kindes handeln"

Hier hatte eine Frau im Scheidungsverfahren ihren Mann versucht um eine 5-stellige Summe zu erpressen. Nachdem sie damit gescheitert ist, hat sie diesen beim Arbeitgeber angeschwärzt - folgenlos, ihn verleumdet - folgenlos, ihn beraubt und bestolen - folgenlos, ihn Straftaten bezichtigt - folgenlos, und wegen sexuellen Missbrauchs der Stieftochter angezeigt - wie könnte es auch sein - natürlich folgenlos.

Von daher sollte man diese Pressemeldung der Brandenburger Staatsanwaltschaft als Ulk verbuchen! Weil in der Regel Frauen ungestraft verleumden, lügen und betrügen dürfen - und gerade in Beziehungsdingen ist das deren Schlüssel zum Erfolg (da brauchen sie keine Quoteregelungen, da klapps auch so kraft Geschlechtes)

Gardes du Corps - #2 - 04.06.2014

p.s.
ich sehe gerade, beim noch mal lesen, dass der Stfarbefehl ja noch gar nicht rechtskräftig ist.

Ich denke mal, dass die arme Frau nichts zu befürchten hat! Nur Männer sind kriminell und gehören eingesperrt. Deshalb kommen auf 1000 im Knast Einsitzende nur eine Handvoll Frauen

Martinthe Best - #3 - 05.06.2014

und das auch nur, weil es nicht mehr anders g...
und das auch nur, weil es nicht mehr anders ging. Da gehts dann meist um Mord und schwersten Betrug, oder ähnliches

Das ist #Frauendiskriminierend

Christine ⌂ @, Saturday, 07.06.2014, 08:19 (vor 3826 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

[..]Vom 25. bis 27. Oktober 2013 waren wegen des mutmaßlichen Verbrechens zwei Dutzend Polizisten im Einsatz gewesen.[..]

[..]Weil die 27-Jährige die Polizei unnütz mit der Jagd auf nicht existierende Vergewaltiger beschäftigt hatte, drohte ihr ein Kostenbescheid der Behörde. Laut Polizeisprecherin Jana Birnbaum macht die Polizei nach interner Prüfung jedoch keine Forderung geltend.

Wenn Polizisten zu einem Besoffenen gerufen werden, muss dieser den Einsatz bezahlen. Man kann wohl davon ausgehen, dass in solchen Fällen der Mann nicht mehr zurechnungsfähig ist. Wenn aber eine Frau 24 Polizisten mit einer Suche beschäftigt und dieser Aufwand dürfte weitaus größer sein, dann bleibt ihr ein Kostenbescheid erspart. Diese Frau wird demnach nicht für voll zurechnungsfähig angesehen. Ich bin ja mal gespannt, ob das irgendwann von entsprechenden Frauenorganisationen bemerkt wird und wenn ja, ob und was für Schlüsse daraus gezogen werden, denn im Grunde genommen ist das doch Frauendiskriminierend, wenn sehr viele nicht für voll zurechnungsfähig erklärt werden.:-D

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Typisch: Opferrolle => Lebenspartner animierte sie dazu, die Straftat anzuzeigen

dor, Saturday, 07.06.2014, 12:56 (vor 3826 Tagen) @ Christine

Ich bin ja mal gespannt, ob das irgendwann von entsprechenden Frauenorganisationen bemerkt wird und wenn ja, ob und was für Schlüsse daraus gezogen werden, denn im Grunde genommen ist das doch Frauendiskriminierend, wenn sehr viele nicht für voll zurechnungsfähig erklärt werden.:-D

Auf ähnliche Unstimmigkeiten hatte Arne Hoffmann in 'Sind Frauen bessere Menschen?' hingewiesen. Frauenorganisationen geht es um Einfluss und Macht. Da werden Fakten, Statistiken etc. entweder zurechtgebogen oder ignoriert.

Selbst unbedarften ("naiven") Personen in Sachen Gleichberechtigung müsste auffallen, dass da etwas nicht stimmen kann. Die 27 jährige Straftäterin wird von Polizei und Justiz wie eine Grundschülerin behandelt.

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