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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Hinweise für Opfer durch Missbrauch des GewSchG und anderen Justizterror (Recht)

Jose Morales, Saturday, 07.06.2014, 09:21 (vor 3800 Tagen)
bearbeitet von Jose Morales, Saturday, 07.06.2014, 09:36

Wer mal von einer Schlampe falschbeschuldigt wurde und dann per GewSchG aus der eigenen Wohnung geflogen ist, der erhält nach dem Ende des höchtmöglichen halben Jahres vom femistischen Gericht einen Beschluss. In diesem Beschluss wird versucht zu begründen, warum der Rauswurf aus der Wohnung mutmaßlich nötig war.

Zur Erinnerung: Beim GewSchG gibt es die Unschuldsvermutung ebenfalls nicht mehr. Vollkommen ohne Belege kann eine Frau beantragen, dass der Mann aus der Wohnung fliegt. Ohne das ein Gericht diese weiblichen Eingebungen prüfen muss, wird die Anordnung ausgestellt ... und raus bist du ... für die Dauer eines halben Jahres.

Da sich an der "weiblichen Beweislage" nichts ändert, hat das feministische Gericht natürlich ein Problem, so halbwegs eine Begründung für den Rauswurf zusammenzustümpern. Nicht das die irgendwelche Probleme mit Willkürurteilen etc. hätten, aber man will möglicherweise noch den Schein einer "unabhängigen Hurenjustiz" wahren. Ich habe zu solcherart schlampigen Beschlüssen vor einiger Zeit mal etwas gefunden, das bringt es sehr gut auf den Punkt. Nicht das ich empfehle, gegen solchen Irrsinn in Berufung zu gehen, denn das würde bedeuten, gutes Geld schlechten Leuten hinterher zu werfen. Aber es kann anhand nachfolgender Argumentation mal jeder seine Gerichtsbeschlüsse prüfen und die Schlampe von Richter im Nachgang erkennen. Eigentlich sollte der Bürger erwarten vor Gericht Recht zu erfahren, aber zunehmend sitzt ihm da ein desinteressiertes, arrogantes und rechtsresistentes Gesindel gegenüber, das er mit seinen Steuergeldern auch noch finanzieren muss.

Woran man oberflächliche oder unzureichende Gerichtsurteile erkennen kann
und warum dann die Überlegung in die Berufung zu gehen, lohnenswert ist:

Schlechte Urteile verzichten darauf,

a) die formalen Voraussetzungen einer Klage zu überprüfen:
ad a) Beispiele
Übergehung des Fehlens wichtiger Klagevoraussetzungen nämlich, dass bei Klageeinreichung bzw. Beschlussfassung keine anwaltliche Bevollmächtigung vorlag.
Übergehung eines zuvor eingereichten Schutzantrages
Vermischung von zwei unterschiedlichen Klägern und damit verbundenen unterschiedlichen Streitgegenständen. Keine Überprüfung ob diese Form der Streitgenossenschaft zulässig ist.
Unterlassung der Überprüfung, ob die Klagebefugnis gegeben ist und eine ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt.


b) ihre Entscheidung anhand der im streitigen Verfahren geführten Argumentationen zu begründen
ad b) Eine pauschale Feststellung, der Widerspruch habe keinen Erfolg, weil nichts "beweiserhebliches" vorgetragen worden sei und das Übergehen von mehrseitigen Parteivorträgen in allen Teilen. Warum keine Beweiserheblichkeit vorliegt wird nicht ausgeführt....

c) zur Begründung herangezogene Urteile und Rechtsprechungen auf ihre Geeignetheit zu überprüfen
ad c) Beispiel: Das Cicero-Urteil, wonach eine öffentlich-rechtliche Behörde nur in Ausnahmefällen berechtigt sei zu klagen und eine Gegendarstellung zu verlangen wird als Begründung benutzt, dass eine Kommune eine Unterlassungsklage mit einem Streitwert von 10.000 Euro gegen Privatpersonen führen dürfe, weil das "Persönlichkeitsrecht" des Jugendamtes verletzt worden sei.

d) versäumen Hinweise auf die gesetzliche Grundlage und argumentieren "aus dem Bauch heraus"
ad d) Beispiel: das Fehlen einer Abwägung zwischen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung und Meinungsfreiheit. Das Persönlichkeitsrecht wird absolut gesetzt, obwohl eine so geartete Unterlassungsklage die Verletzung von Grundrechten zur Basis hat, was konsequenterweise laut Bundesverfassungsgericht immer notwendig eine Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit zur Folge hat.

e) lassen "juristische" Argumentationen also weitgehend vermissen

f) erwecken den Eindruck als würde das Urteil keinen Bezug zu den bisherigen Vorträgen oder Argumentationen nehmen....

Als Wissenschaftlerin fällt mir dazu wenig ein. Jene Richter haben einmal "Rechtswissenschaft" studiert und mussten nach strengen Regeln mit am Gesetz orientiertem logischem Aufbau Rechtsfälle lösen.

In der Realität scheinen die strengen juristischen Regeln plötzlich nicht mehr zu gelten. Die Eindeutigkeit von Klausurlösungen im Jurastudium generiert sich zur Rechtsprechungsvielfalt, welche von außen gesehen den Eindruck erweckt, als handele es sich weniger um Juristerei, als um Bauchentscheidungen....

Der Spruch "vor Gericht und auf hoher See", bekommt seine Bedeutung, wenn einstige Rechtswissenschaftler oberflächliche "Rechtspraxis" betreiben. Auch gute Rechtsanwälte, welche ihr Handwerk verstehen und die juristische Argumentation bestens beherrschen können dann nur noch über die Eigentümlichkeiten in mancher Rechtsprechung staunen....

In der Hoffnung, dass die berichteten Argumente aus absoluten Einzelfällen stammen....

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Hinweise für Opfer durch Missbrauch des GewSchG und anderen Justizterror

Ausschussquotenmann, Saturday, 07.06.2014, 14:45 (vor 3799 Tagen) @ Jose Morales

In einigen Gebieten der Justiz geht es nur noch politisch zu. Rechtsbeugung ist dort an der Tagesordnung. Es lässt sich ja so schon vieles durch Scheinargumentationen vertreten. Aber wir sind hier schon so weit, dass das Recht eindeutig gebrochen wird um zum gewünschten Ergebnis zu kommen. Wer sich dann dagegen wehrt und es publik macht und aggressiv weiter dagegen vorgeht wird schnell zum Querulanten erklärt und so kaltgestellt.
Das Ergebnis ist eindeutig. Die Justiz ist nur noch eine Legitimationsmaske um der Willkür ein rechtsstaatliches Gesicht zu verleihen.

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