Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Der Versorgungsausgleich wird in diesem Fall nicht automatisch neu berechnet. (Allgemein)

Benno @, Sunday, 08.06.2014, 15:48 (vor 3613 Tagen) @ Rainer
bearbeitet von Benno, Sunday, 08.06.2014, 16:37

Bei Gesetzesänderungen, die in die Rentenberechnung eingreifen, wird der Versorgungsausgleich automatisch durchgeführt. Egal wie lange die Scheidung zurückliegt. Man erhält eine Benachrichtigung über die durchgeführten Anpassungen.

Rainer


Die Rentenversicherung schreibt aber:

Erhöht sich eine Rente durch die Mütterrente, können die Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gegeben sein. Die Neuberechnung kann auf Antrag eines der beteiligten Geschiedenen beim Familiengericht eingeleitet werden. Der Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens einer von beiden Geschiedenen bereits eine Rente bezieht oder innerhalb der nächsten sechs Monate in Rente gehen wird. Dabei kann es für die Beteiligten zu einer Änderung der bisherigen Berechnung des Versorgungsausgleichs kommen. Bevor ein Antrag auf Abänderung gestellt wird, sollten die sich hieraus ergebenden Auswirkungen geprüft werden.
(Hervorhebung von mir)

Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/4_Presse/infos_der_pressestelle/02_medieninformationen/03_pressematerial/rv_leistungsverbesserungsgesetz/140212_faq_muetterrente.html Bitte Button: "Welche Auswirkungen hat die Mütterrente auf einen bereits abgeschlossenen Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung?" anklicken.


Somit wird der Versorgungsausgleich in diesem Fall nicht automatisch neu berechnet.


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