Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Entkriminalisierung von Frauen - wie üblich (Recht)

Wolfgang A. Gogolin ⌂ @, Hamburg, Thursday, 12.06.2014, 19:57 (vor 3820 Tagen)

Dass sich Gesetzgebung und Rechtsprechung nicht eben frauenfeindlich verhalten, ist angesichts mehrheitlich männlicher Gefängnisinsassen nicht neu.
Wenn Paragraphen geändert werden, dann ja meistens nur, um Frauen straffrei zu stellen, man denke an den § 218.

Nun sollen Frauen auch bei Mord besser wegkommen, der Mordparagraph soll geändert werden:

"Was aber tun beim Haustyrannenmord, um nur ein Beispiel zu nennen?

Eine Frau wird über Jahre von ihrem Mann grün und blau geschlagen. Sie ist ihm körperlich unterlegen, und sie hat Angst, dass der Gatte im nächsten Suff nicht nur sie, sondern auch das Kind traktiert. Niemand hilft, irgendwann ersticht die Frau den Mann im Schlaf. Oder sie mischt ihm Gift ins Essen. Beides ist Heimtücke. Heimtücke ist Mord. Mord heißt lebenslänglich. Punkt."

welt

Kein Wort davon, dass Frauen, die ja normalerweise vor Überlegenheit kaum laufen können und die für Führungspositionen geradezu prädestiniert sind, als 'Opfer eines Hautyrannen' die einfache Möglichkeit haben, zu gehen und/oder sich scheiden zu lassen.
Nein, wenn sie heimtückisch ihren Mann ermorden, wobei ein Tyrann sicher schon jemand ist, der an regelmäßigen Komplimenten spart, dann sollen sie dafür möglichst milde oder gar nicht bestraft werden.
Man tut so, als würde nicht schon seit Jahrzehnten jeder noch so abstruse Grund herhalten müssen, um Mörderinnen und andere kriminelle Frauen vor Strafe zu bewahren.

Viele Grüße
Wolfgang


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