ich habe ihn angezeigt wegen körperverletzung. geil, wie viel kann man da rausschlagen? 3.000. so viel? ich will auuu (Recht)
Wer schreibt, der bleibt 18.6.2014
Wer schreibt, der bleibt. Das gilt auch in der modernen Variante, dem fröhlichen Schnack via What’s App. Bei einem Telefonat wäre das, was sich zwei Schwestern zu sagen hatten, nie herausgekommen. Oder hätte sich zumindest nicht beweisen lassen. Bei einem What’s-App-Protokoll sieht das schon ganz anders aus.
Die ältere Schwester klagt gegen einen Nachbarn. Sie will von diesem übel misshandelt worden sein. Über den Vorfall berichtete sie ihrer kleinen Schwester via What’s App. In allen Details. Das liest sich – abgekürzt – so:
ich habe ihn angezeigt wegen körperverletzung.
geil, wie viel kann man da rausschlagen?
3.000.
so viel? ich will auuuuuuuuuch was
darunter geht mein anwalt nicht. seelisch und körperlich.
oha krass … das wäre ja geil das ist ja der oberhammer. für fast nix bekommste geld … du weisst ja, dass du teilen musst ne
ja, wir gehen nach primark und danach bedanke ich mich beim j. fürs geld hahah
Haha bring was mit voll krass eh! könnte ich z.b., ich hab ja n bluterguss vom umzug gestern, kann ich sagen das war der patrick?
jaaaaaaaa
Blöd halt spätestens, wenn die Gesprächspartnerin den Chatverlauf munter weiter teilt. Wahrscheinlich in der Hoffnung, dass auch noch andere mit zu Primark dürfen. Im Prozess macht sich so ein Text dann natürlich gar nicht gut. Jedenfalls wird er kaum dazu beitragen, dass das Schmerzensgeld so hoch ausfällt wie erhofft.
Ganzer Text zu lesen bei: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/06/18/wer-schreibt-der-bleibt/