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Steckte Scheel nicht ganz dick in der Contergansauerei mit drin? (Allgemein)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Saturday, 28.06.2014, 19:10 (vor 3589 Tagen) @ WilhelmTell

Vertuschung des Contergan-Skandals, Straffreiheit für die Täter und Verrat an den Opfern durch Prozessbetrug.
 
von Norbert Knobloch
 
In den Jahren 1958 bis 1961 hatte die Pharma-Firma Chemie Grünenthal GmbH (Stolberg / Aachen), eine Tochter der Dalli-Waschmittelwerke (Maurer & Wirtz), das in allen Apotheken frei verkäufliche Schlafmittel Contergan® in den Handel gebracht. Der Wirkstoff Thalidomid (N-Phtalyglutaminsäureïmid), ein Piperidindion-Derivat und chemischer Abkömmling des patentierten Schlafmittels Doriden® (Wirkstoff Glutethimid), war am 18. Mai 1954 zum Patent (Nr. 1074584) angemeldet und vom Bundesgesundheitsamt (BGA) wegen seiner vorgeblich niedrigen Toxizität (kaum suizid-geeignet) freigegeben worden – völlig voreilig und höchst fahrlässig (Korruption??).
 
Man hatte bei Grünenthal nach einem neuen, ebenfalls patentgeschützten (also für Profit durch Preisdiktat) Schlafmittel gesucht, indem man dem Glutethimid-Molekül des bereits patentierten Mittels Doriden® systematisch verschiedene Substituënten hinzugefügt und die jeweilige „neue“ Substanz auf ihre Wirkung (aber lediglich auf jene als wirksames Schlafmittel!) untersucht hatte. Der Wirkstoff Glutethimid lag in Doriden® als Racemat (s. u.) vor, wobei grundsätzlich und auch speziëll in Bezug auf dieses Schlafmittel bekannt war, daß die beiden spiegelbildlichen Formen im menschlichen Organismus unterschiedlich metabolisiert (verstoffwechselt) werden und auch wirken (dieser Aspekt ist von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung des gesamten Falls! S. u.).
 
An dieser Stelle ist ein kurzer Exkurs in die Stereo-Chemie nötig, ohne den der gesamte Vorgang nicht verstanden werden kann. Genau aus diesem Grunde nämlich – weil die Juristen der Anklage und die Nebenkläger keine chemischen Kenntnisse besaßen und die (von Grünenthal und Henkel gekauften) forensischen Gutachter diesen Aspekt verschwiegen – konnte der Fall (mit Hilfe Konrad Henkels und korrupter Politiker) heruntergespielt und schließlich vertuscht werden. Auch der Journalist Gero Gemballa ist auf diesen juristischen Trick hereingefallen; in seinem ansonsten hervorragend recherchierten Buch Der dreifache Skandal – 30 Jahre nach Contergan (Luchterhand Literaturverlag, 1993), das leider vergriffen ist, geht er mangels chemisch-pharmako-logischer Kenntnisse mit keinem Wort auf den nachfolgend erläuterten, entscheidenden Aspekt ein:
 
Alle chemischen Moleküle sind von Natur aus räumlich (dreidimensional) gebaut und liegen meistens in zwei sogenannten Stereo-Isomeren vor. Stereo-Isomere haben grundsätzlich die gleiche atomare Struktur – und damit auch die gleiche Summen-Formel –, unterscheiden sich aber durch die räumliche Anordnung ihrer Atome (etwa wie rechte und linke Hand); ihre Struktur-Formeln sind also spiegelbildlich. Stereo-Isomere zeigen oft optische Aktivität: ihre Moleküle drehen polar-isiertes Licht in eine bestimmte Richtung, was unter dem Mikroskop sichtbar wird. (Polarisierte Lichtstrahlen schwingen nur noch in einer Ebene; alle anderen Ebenen sind durch ein Filter gelöscht worden. In der Photographie benutzt man Polarisationsfilter, um Reflexe von nichtmetallischen Oberflächen [Glas, Wasser] zu eliminieren. Auch Laserstrahlen sind meistens polarisiertes Licht.).
 
Die meisten chemischen Substanzen liegen nun in zwei oder drei Formen vor: einer optisch links-drehenden, einer optisch rechtsdrehenden (z. B. in der „rechtsdrehenden Milchsäure“ in Joghurt) und einer optisch inaktiven Mischung, in der die beiden optisch aktiven Formen in annähernd gleicher Menge enthalten sind. Diese optisch inaktive Mischung nennt man in der Chemie Racemat
 
In der Medizin ist die Stereo-Isomerie von zentraler Bedeutung für die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit (!) bzw. Gefährlichkeit (!) von Medikamenten. Häufig liegen in Drogen und Medikamenten (physiologisch wirksame, natürliche oder synthetisierte chemische Substanzen) beide Isomere als Racemat vor. Im menschlichen (und tierischen) Organismus ist aber immer nur eine Form (positiv) wirksam; die andere ist im besten Fall unwirksam, im ungünstigsten Fall aber schädlich (deshalb sind z. B. die meisten künstlich hergestellten Vitamine unwirksam bzw. sogar schädlich – sie können nur in ihrer Spiegelform [zu ihrer natürlichen Form] synthetisiert werden).
 
Und genau auf diesem eben beschriebenen und erläuterten Mechanismus und Umstand beruhte auch die teratogene (fetotoxische / keimschädigende) Wirkung des Schlafmittels Contergan®: der Wirkstoff Thalidomid lag als Racemat im Medikament vor, wobei eine der beiden spiegelbildlichen Formen teratogen (Aborte, Fehlgeburten, Mißbildungen) war. Das war bekannt, doch aus Geiz und Profitgier unterließ man eine Racemat-Trennung: Die Inhaberfamilie Wirtz hatte sogar wegen der auch für damalige Verhältnisse geringen Mehrkosten von ca. 20.000 DM einen Versuch gestrichen, bei dem einem trächtigen Menschenaffen-Weibchen während seiner Tragzeit das Medikament verabreicht werden sollte. In diesem Fall wäre das Affenkind mißgebildet geboren worden; unsägliches Leid zigtausender Opfer hätte so vermieden werden können. (In Wirklichkeit waren natürlich nicht [nur] die 20.000 Mark das [niedere] Motiv, sondern die durchaus begründete Befürchtung [aufgrund der Ahnung, wenn nicht dem Wissen von dem zu erwartenden Ausgang des Testes], daß dann das Medikament nicht zugelassen werden würde – das hätte bedeutet: kein Profit, sondern Verlust an Geld und Image) Diese Tatsache (der unterlassene Tierversuch) war sogar der Presse bekannt und anfangs kurz veröffentlicht worden (`DER SPIEGEL´) – leider ohne Wirkung auf den Prozeß. Seitdem ist dieser Punkt bis heute von den Mediën totgeschwiegen worden.
 
Die chemische Substanz in Thalidomid besitzt je ein sterisches (räumlich links und rechts angeordnetes) Kohlenstoff- und Wasserstoff-Atom und tritt deswegen schon bei der Synthetisierung als spiegelbildliche Zwillingsverbindung (Racemat) auf. Doch da Thalidomid (Contergan®) ein Derivat von Glutethimid (Doriden®) war, das ebenfalls als Racemat im Handel war und (angeblich) keinen Anlaß zu Verdacht oder Vorsicht gegeben hatte (obwohl die toxische [vergiftende] Dosis nur sehr wenig über der hypnotischen [schlafbringenden] lag!), war auch Contergan® voreilig (Korruption??) zugelassen worden – pharmakologisch bekanntermaßen als stereo-chemisches Zweikomponenten-Gemisch, eben als Racemat. Es stellt also mindestens grobe Fahrlässigkeit seitens der Zulassungsbehörde und zumindest billigende Inkaufnahme von Schäden, wenn nicht Vorsatz seitens der Firma Grünenthal dar, daß man den Wirkstoff Thalidomid nicht auf die unterschiedlichen Wirkungen seiner beiden Spiegelformen hin überprüft bzw. untersucht hatte.
 
Denn Doriden® ist seinerseits ein Abkömmling der berüchtigten Gruppe der Barbiturate (Salze der Barbitursäure, die durch Hemmung des Zentralen Nervensystems zum Schlaf führen; Bestandteil vieler Schlafmittel). Bei Barbituraten ist ein bestimmter stereo-chemischer Aspekt, ihre Chiralität (die Eigenschaft stereo-chemischer Moleküle, sich mit ihrer Spiegelform nicht zur Deckung bringen zu lassen), von entscheidender Bedeutung: oft ist es wegen schädigender Wirkungen notwendig, eine der beiden Spiegelformen zu entfernen (Racemat-Trennung) oder, wenn möglich, bei der Synthese gar nicht erst entstehen zu lassen. Das war damals schon bekannt; die Inhaber und die wissenschaftlichen Leiter der Firma Grünenthal, die mit Doriden® herumexperimentierten, wußten also darüber Bescheid. Die Abtrennung der suspekten (fraglichen) Spiegelform, um allein die isolierte psychotrope (schlaffördernde) Form auf den Markt zu bringen, hätte aber Zeit und Geld gekostet; beides wollte man sparen. Durch die Unterschlagung dieses chemisch-pharmazeutischen Sachverhaltes und des unmoralischen Motivs (Geiz / Profit-, Hab- und Raffgier), eines in der Kriminologie sogenannten „Niederen Beweggrundes“, wurde der Prozeßbetrug (s. u.) perfekt.
 
Ende der achtziger, Anfang der neunziger Jahre moderierte der deutsche Showmaster Frank Elstner im Deutschen Fernsehen eine Fernsehreihe, in der er wissenschaftliche Nobelpreisträger interviewte. Einer seiner Gäste war der amerikanische Chemiker William N. Lipscomb, der 1976 den Nobelpreis für seine Erforschungen der Borwasserstoffe (Borane) erhalten hatte. Unter anderem hatte er die Rolle der Borane bei der Trennung der Spiegelformen in Racematen entdeckt. In der Sendung erläuterte Lipscomb die Racemat-Trennung an einem historischen Beispiel, dem deutschen Contergan®-Skandal (Elstner wechselte darauf schnell das Thema…!). U. a. sagte er:
 
„Es gab vor über 30 Jahren in Deutschland einen Arzneimittelstoff, Thalidomid, der als Racemat in den Handel gelangte. Eine der Spiegelformen wirkte, wie sich später herausstellte, [schädigend] auf das keimende Leben. Wären die beiden Spiegelformen damals von den Chemikern getrennt worden, hätte die ganze Katastrophe verhindert werden können.“ (William N. Lipscomb, Chemie-Nobelpreisträger; frei zitiert nach der Sendung; Anmerkung u. Hervorhebungen d. d. Verfasser)
 
Später ist diese Trennung dann durchgeführt worden, und gerade die teratogen (keimschädigend) wirkende Substanz wird heute von der Firma Grünenthal als Lepra-Medikament in die Dritte Welt verkauft. Es gibt schon wieder eine Unzahl von Kindern mit fürchterlichen Mißbildungen, weil ihre Mütter das Lepra-Mittel auch während der Schwangerschaft einnehmen – sie sind in der Regel Analphabeten und können den Beipackzettel nicht lesen; von den Vertretern der Herstellerfirma werden sie nicht über die teratogene Wirkung aufgeklärt. Der internationale Journalismus, der darüber berichtet, weiß wiederum nicht, daß das Lepra-Medikament insofern nicht mehr das Schlafmittel Contergan ist, als die psychotrope (schlafbringende) Spiegelform abgetrennt wurde. Aber nicht genug damit: auch als AIDS- und Krebs-„Medikament“ wird heute die nun isolierte, rein teratogene Form von Thalidomid von Grünenthal vermarktet – es ist nämlich ein Zellteilungsgift (weshalb Contergan® ja nicht den versprochenen süßen Schlaf, sondern das bittere Grauen brachte).
 
So wird das höllische Medikament von dem pharmazeutisch-industriellen Komplex nach wie vor pietätlos, aber profitabel ausgeschlachtet.(Auch die Firma Chemie Grünenthal GmbH gibt es noch!)
 
1957 war der gewünschte Stoff (ein „neues“, aber automatisch patentgeschütztes Schlafmittel) von den Wissenschaftlern bei Grünenthal gefunden worden. Und noch im selben Jahr, am 1. Oktober 1957 (also auffällig schnell), kam Thalidomid unter der Handelsbezeichnung Contergan® nach sofortiger, (vor)eiliger Zulassung durch das damalige Bundesgesundheitsamt (BGA) auf den Markt. Mit gewaltigem Druck auf die damals 50.000 zugelassenen Ärzte und ungeheurem Werbeaufwand („Schlaf und Ruhe: Contergan forte“) wurde der Absatz angekurbelt. Schon wenige Monate nach der Zulassung wurde Contergan® in über 60 Ländern der Welt vertrieben; pro Monat wurden 20 Millionen Tabletten verkauft. Auch Kindern und Schwangeren wurde es verordnet u. verschrieben.
 
Die sehr bald auftretenden „Nebenwirkungen“ (es handelt sich nicht um echte „Nebenwirkungen“, sondern um die eigentliche Hauptwirkung der teratogenen Spiegelform!) waren entsetzlich: schwere Nervenschädigungen, Aborte, Fehlgeburten, Totgeburten, embryonale Fehl- und Mißbildungen an Extremitäten, Sinnesorganen und inneren Organen. Dennoch wurden Berichte darüber schon kurz nach der Einführung des Medikaments sowohl vom BGA wie auch von der Konzernleitung der Firma Grünenthal ignoriert. Man änderte lediglich geringfügig den Beipack-zettel, auf dem man unter „Nebenwirkungen“ nun auch „mögliche Nervenschädigungen“ aufführte. Eine Warnung an schwangere Frauen, die im Vertrauen auf die in der Grünenthal-Werbung („Dieses gefahrlose Medikament …wird auch von empfindlichen Patienten gut vertragen.“) ausdrücklich versicherte und betonte (!) „Harmlosigkeit“ Contergan® als Schlafmittel gegenüber Konkurrenzprodukten bevorzugten, unterblieb. 1961 wurde Contergan® immerhin rezeptpflichtig.
 
Bereits 1958 hatte der Hamburger Arzt Dr. Widukind Lenz als erster deutscher Mediziner die Öffentlichkeit vor der sich abzeichnenden Contergan®-Katastrophe gewarnt. Daraufhin wurde er von dem Pharmakonzern Grünenthal massiv mit „Schadenersatzforderungen“ (sic!) bedroht (von eben denselben Personen [nämlich den Tätern], die sich später mit unglaublicher krimineller Energie vor Schadenersatzleistungen drückten und aus der Verantwortung stahlen!)! Nachdem sich die Meldungen über fürchterliche Schäden an Neugeborenen durch Contergan® häuften, erwog das Innenministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen halbherzig, den Verkauf des höllischen Schlafmittels zu verbieten. Und wieder drohte Grünenthal für diesen Fall mit Schadenersatzklagen (sic!) in Millionenhöhe! (Allein diese aggressiven Drohungen [der Täter!] erfüllten nach dem bundesdeutschen Strafgesetzbuch den Straftatbestand der versuchten Nötigung [§ 240 StGB].)
 
Erst, nachdem weltweit mehr als 15.000 Kinder (in Deutschland über 5.000) mit Mißbildungen oder völligem Fehlen der Extremitäten und ganzer Organe geboren worden waren (die noch zahl-reicheren Aborte, Fehl- und Totgeburten fehlen in den offiziëllen amtlichen Statistiken!), wurde das Schlafmittel Contergan® von der Firma Grünenthal weltweit aus dem Handel genommen und aus dem Verkehr gezogen, weil seine teratogene (keimschädigende) Wirkung nicht länger verheimlicht und auch nicht mehr abgestritten werden konnte. In der Bundesrepublik wurde der Vertrieb des „gefahrlosen Medikamentes“ (Grünenthal-Werbung) am 27. November 1961 – viel zu spät – endlich eingestellt. Ende Dezember 1961 wurde unter dem Aktenzeichen Js 987/61 bei der Staatsanwaltschaft Aachen eine Ermittlungsakte angelegt. Das Hauptverfahren wurde jedoch erst am 18. Januar 1968, also über 6 (sechs) Jahre später (!), vor dem Landgericht Aachen eröffnet - aber nicht etwa gegen die verantwortlichen, schuldigen Inhaber, sondern gegen kleine Angestellte!
 
Der mächtige Düsseldorfer Waschpulver-Milliardär Konrad Henkel, ohne den in NRW und auch in der gesamten BRD politisch so gut wie nichts geht (vgl. Rüdiger Liedtke, Wem gehört die Republik?, Frankfurt 1994, S. 200), hatte bei den Justizbehörden von vornherein dafür gesorgt, dass von Anfang an die Falschen vor Gericht standen – wie übrigens auch beim Flick-Parteispenden-Skandal 1981/82, den (was fast völlig unbekannt ist) ebenfalls Konrad Henkel lanciert, kontrolliert und manipuliert hat (ein Artikel dazu und zur Nazi-Vergangenheit der Firma Henkel ist in Vorbereitung). Was waren nun die Motive Henkels, der mit der Firma Grünenthal und dem Fall direkt ja eigentlich nichts zu tun hatte? Es waren – wie immer – grenzenlose Macht- und Habgier.
 
Der Prozeß war nicht nur wichtig, sondern von entscheidender Bedeutung für die gesamte deutsche Chemie- und Pharma-Industrie – und ganz besonders für die private: Es ging nämlich um Haftung. Es ging um einen Präzedenzfall, denn bisher hatte die Pharma-Industrie noch nie einen Prozeß gegen sie verloren. Konrad Henkel, führender Vertreter an der Spitze der deutschen privaten Chemie- und Pharma-Industrie und gleichzeitig mächtigster Vertreter ihrer Lobby, wollte um jeden Preis verhindern, daß es im Verfahren gegen die Firma Grünenthal zu einer Verurteilung und damit zu einem Präzedenfall käme. Dafür war ihm jedes Mittel – auch Bestechung und Mord – recht.
 
Im Falle einer Verurteilung hätte außerdem eine Versicherung (im Fall der Firma Grünenthal der Gerling-Konzern) für den von dem Versicherungsnehmer schuldhaft verursachten Schaden haften müssen (und bei solchen Summen in mindestens dreistelliger Millionenhöhe steht dahinter wiederum eine Rückversicherung). Doch wie die chemisch-pharmazeutische Industrie wollen bekanntermaßen auch die Versicherungs-Konzerne möglichst nie zahlen – koste es, was es wolle... (Damit soll nicht explizit gesagt sein, daß der Gerling-Konzern in diesen Justiz-Skandal involviert gewesen wäre.) Im Falle einer Verurteilung hätten sich jedenfalls nicht nur für Grünenthal, sondern für die gesamte chemisch-pharmazeutische Industrie die Versicherungs-Prämien deutlich erhöht…
 
Ziel Henkels und Grünenthals war ein „Vergleich“. Strategie zum Erreichen dieses Zieles war Prozeß-Verschleppung mit Hilfe 40 (vierzig!) skrupelloser „Rechtsanwälte“ sowie korrupter Juristen (Josef Neuberger, zunächst Verteidiger der Firma Grünenthal, dann, während des laufenden Verfahrens, plötzlich Justizminister von NRW; Staatsanwalt Eberhard Knipfer u. a.) und korrupter Politiker (Walter Scheel, späterer Außenminister und Bundespräsident, Willy Brandt, Bundeskanzler, u. a.); die Taktik war Bestechung auf der Basis von Simonie (Ämterkauf) und Nepotismus (Vetternwirtschaft). Bei einem Vergleich gibt es kein Urteil, keine Täter und keine Rechtsmittel; Nebenkläger (Opfer) verzichten ausdrücklich auf sämtliche Rechte und Ansprüche. Das Verfahren gegen die Chemie Grünenthal GmbH wurde am 18. Dezember 1970, ein Jahr vor Ablauf der Verjährungsfrist, mit der erschlichenen, ja erpreßten „Zustimmung“ aller Prozeß-beteiligten wegen „Geringfügigkeit“ (sic!) eingestellt. Konrad Henkel hatte es geschafft: Es gab kein Urteil, keine Schuldigen und damit keinen Präzedenzfall gegen die Chemie-/Pharma-Industrie. In der Fernsehdokumentation von Gero Gemballa sagt der ehemalige, seinerzeit zuständige (und ausnahmsweise integere) Staatsanwalt Dr. Josef Peter Havertz:
 
„Was soll ich Ihnen sagen, was ich damals erlebte. Die Gegenseite hatte 40 Rechtsanwälte aufgeboten, die jeden Tag von neuem Beweisanträge stellten. Ich war der einzige Staatsanwalt und erstickte fast in den Akten. Und eines Tages war der Anführer von denen, der Neuberger, plötzlich von heute auf morgen Justizminister und damit mein oberster Dienstherr. Danach wurde das alles noch schlimmer. Erst im letzten Jahr wurden mir zwei junge Staatsanwälte als Gehilfen zur Verfügung gestellt, und die hintergingen mich hinter meinem Rücken und betrogen die Opfer. Die heizten nämlich den Nebenklägern ein, daß es nach Ablauf der zehnjährigen Frist nichts mehr von Grünenthal zu holen gäbe. Dadurch, daß die Nebenkläger zu einem Vergleich gedrängt und überredet wurden, verzichteten sie auf alle ihre Rechte. Ohne Urteil gibt es keine Rechtsmittel. Ich hatte sie gewarnt, aber niemand hörte auf mich. Für die beiden jungen Staatsanwälte jedenfalls hat sich die Sache gelohnt, der eine ist jetzt ganz oben beim BGH [Bundesgerichtshof] (sic!), und der andere [Eberhard Knipfer] ist Leitender Oberstaatsanwalt (sic!) von Düsseldorf [1996 pensioniert].“ (frei zitiert nach dem Film; Anmerkungen und Hervorhebungen d. d. Verfasser.)
 
Es ist unerträglich und nicht mehr hinzunehmen: korrupte, kriminelle Juristen, die als beamtete Staatsdiener schmarotzend und parasitär auf Kosten und zu Lasten des arbeitenden Steuerzahlers komfortabel leben, bleiben nicht nur straffrei, sondern machen auch noch Karriere…!
 
Aber lassen wir den Politik-Wirtschafts-Justiz-Korruptions-Skandal chronologisch Revue passieren:
 
Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren in der Hauptsache lediglich gegen leitende Angestellte der Firma Grünenthal gerichtet und die Klage gegen den geschäftsführenden Gesellschafter Hermann Wirtz (Bruder Mildred Scheels, geb. Wirtz, der Freundin Gabriele Henkels und zweiten Ehefrau des Henkel-Mannes Walter Scheel) später abgetrennt und eingestellt.
 
Zu Beginn des Ermittlungsverfahrens wurde die Contergan®-Hersteller-Firma Grünenthal von der Kanzlei des berüchtigten Bonner Strafrechts-Professors Dr. Dahs, der Soziëtät Dr. Dahs / Dr. Redecker, die auch im Dienste Konrad Henkels stand, vertreten. Dahs war ab 1962 Ko-ordinator und Sprecher der Verteidigung, die aus 40 Rechtsanwälten bestand und nur eine Strategie verfolgte: Prozeß-Verschleppung. Die Düsseldorfer Anwalts-Soziëtät Dr. Dr. Neuberger / Dr. Pick wirkte dabei zwar nach Kräften mit, blieb aber zunächst noch unauffällig im Hintergrund.
 
In der Zeit vom 9. 11. bis 17. 11. 1966 entzog der leitende Gesellschafter Hermann Wirtz dem berüchtigten Strafrechtler Prof. Dr. Dahs ohne öffentliche Angabe von Gründen überraschend das Mandat und übertrug dieses auf Dr. Dr. Josef Neuberger. Am 8. 12. 1966, nur drei Wochen später, war Neuberger plötzlich, quasi über Nacht, Justizminister von Nordrhein-Westfalen. Das Mandat übernahm nach außen hin sein Sozius Dr. Pick; Neuberger schied zum Schein offiziëll aus der Kanzlei aus. Der scheinbar unmotivierte Wechsel vom Prozeß-Verschlepper (5 Jahre!) Dahs zu dem in der Zwischenzeit intern heimlich designierten Justizminister Neuberger war der zentrale taktische Winkelzug der skrupellosen Henkel-Advokaten der Firma Grünenthal.
 
Wie eben schon angedeutet, war die zentrale Figur im politisch-juristischen Marionetten-Theater des großen Strippenziehers Konrad Henkel der berufsmäßige F.D.P.-Politiker (die Analogie zu „gewerbsmäßiger Verbrecher“ ist durchaus gewollt) Walter Scheel. Schauen wir uns seine auffällige politische Karriere, deren Hintergründe unbekannt sind, einmal daraufhin genauer an:
 
Walter Scheel, Jahrgang 1919, durchschnittlich begabt mit erheblichen charakterlichen Defiziten, gelernter Bankkaufmann ohne jegliche Banklaufbahn, war 1952 Landesschatzmeister der F.D.P. und 1953, als MdB (Mitglied des Bundestages), nordrhein-westfälischer Finanzminister der Koalition CDU / FDP geworden. Dies ermöglichte ihm einen vom Steuerzahler bezahlten Umzug aus seinen bescheidenen Verhältnissen in Solingen nach Düsseldorf-Benrath, einem vornehmen Villenvorort in der Nachbarschaft zum noch vornehmeren Düsseldorf-Holthausen, dem Domizil Konrad Henkels. Der verschaffte ihm Kontakte zu Industriëllen (darunter Arnulf Baring, sein späterer Biograph), machte ihn später zum „Ehrenmitglied“ seines Golfclubs (Scheels elektrisches Luxus-Golfcart schenkte ihm die Stadt Düsseldorf – bezahlen mußte es also wieder der arbeitende Steuerzahler) und noch später zum „Ehrenbürger“ Düsseldorfs (so, wie sein Vater Hugo Henkel und sein Großvater Fritz Henkel auch schon Adolf Hitler [und sich selber „selbstverständlich“ ebenfalls] zum „Ehrenbürger“ Düsseldorfs gemacht hatten. Auch Konrad Henkel selber hat sich dann „natürlich“ zum „Ehrenbürger“ Düsseldorfs machen lassen.). Seit 1961 war Walter Scheel Bundesminister für „wirtschaftliche Zusammenarbeit“, also Kontaktmann und Informant für den wirtschaftlich-industriellen Komplex und dessen Befehlsempfänger.
 
Am 20. Februar 1956 kam es in Düsseldorf völlig überraschend zum Koalitionswechsel: ein konspirativ lanciertes Mißtrauensvotum gegen Ministerpräsident Karl Arnold (CDU) hatte zur Folge, dass 102 Abgeordnete des Landtages – also mit den Stimmen der SPD, F.D.P. und zwei Stimmen der CDU (!) und des Zentrums – Fritz Steinhoff (SPD) zum neuen Ministerpräsidenten wählten. Der „Putsch“ oder „Streich“ war in der Benrather Wohnung Walter Scheels zusammen mit Wolfgang Döhring, Willy Weyer und Siegfried Zoglmann konspirativ geplant worden.
 
1958 übernahm die CDU mit absoluter Mehrheit wieder die Regierung in NRW. 1962 kam es dann zur Koalition zwischen der CDU und der F.D.P. (in diese Zeit fällt auch das Ende des schwung-haften Handels mit Contergan® und die Aufnahme der Ermittlungen gegen die Hersteller-Firma Grünenthal), die im Sommer 1966 erneut mit der siegreichen CDU im Düsseldorfer Landtag koalierte. Das hätte beinahe die taktische Umsetzung des schon 1963 gefaßten strategischen Plans Konrad Henkels, den Grünenthal-Verteidiger Josef Neuberger (SPD) zum Justizminister in NRW zu machen, vereitelt. Mit Hilfe seines „Henkel-Mannes“ Scheel klappte es dann doch:
 
Denn am 27. Oktober 1966 kam es erneut zu einem „Staatsstreich“: die vier F.D.P.-Politiker W. Scheel, E. Mende, E. Bucher und R. Dahlgrün traten geschlossen von ihren Minister-Posten in der Bonner CDU / F.D.P.-Koalitions-Regierung unter Ludwig Erhard zurück. Dadurch kam es am 1. Dezember 1966 in Bonn zur „Großen Koalition“ CDU / SPD mit (dem Ex-Nazi) Kurt Georg Kiesinger (CDU) als Bundeskanzler und mit Willy Brandt (SPD) als Außenminister. Initiator des konspirativen Putsches war, wie zehn Jahre zuvor in Düsseldorf, Walter Scheel:
 
„Beim Sturz des Bundeskanzlers Ludwig Erhard 1966 war Scheel es, er ganz allein, der die Regierungskrise auslöste, der alle und alles ins Rutschen, die Verhältnisse in Bewegung brachte.“
 
(Arnulf Baring, Heiterkeit und Härte: Walter Scheel in seinen Reden und im Urteil von Zeit-genossen, Festschrift zum 65. Geburtstag, hrsg. von Hans-Dietrich Genscher; Hhg. d. d. Verf.)
 
Wir erinnern uns: Im November 1966 hatte die Contergan®-Firma Grünenthal nach bis dahin fünfjähriger Prozeß-Verschleppung das Mandat ihrer Verteidigung der Düsseldorfer Kanzlei des SPD-Politikers und (intern) designierten NRW-Justizministers Josef Neuberger übertragen.
 
Und „zufällig“, aber wie gerufen und zeitlich genau passend, ereignete sich drei Wochen später, am 8. Dezember 1966, in Düsseldorf der dritte Koalitionsbruch: Der gewählte Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Franz Meyers (CDU), wurde, gegen den Wählerwillen, durch ein lanciertes Mißtrauensvotum gestürzt. An die Stelle der im Wähler-Auftrag regierenden CDU / F.D.P.-Koalition trat nun eine vom Wähler nicht gewollte SPD / F.D.P.-Landesregierung mit Heinz Kühn (SPD) als Ministerpräsident und – aha! – Josef Neuberger (SPD) als Justizminister! Und zum dritten Male war der Ex-Nazi Walter Scheel (F.D.P.), Intimus und Handlanger von Konrad Henkel sowie notorischer Verschwörer, der konspirative Intrigant und Initiator.
 
Jetzt waren zwei wichtige Voraussetzungen für die geplante Manipulation (Verschleppung / Einstellung) des Contergan®-Prozesses erfüllt: der Strafverteidiger Josef Neuberger der Firma Grünenthal war nun Justizminister von NRW (und als [angeblich] ehemals verfolgter Jude über jeden Verdacht „erhaben“!), und der Aufstieg des suspekten Willy Brandt alias Karl Herbert Frahm zum Bundeskanzler war nur eine Frage der Zeit – und des Geldes.
 
Auf den Kanzler in Bonn nämlich kam es an für den Drahtzieher Konrad Henkel in Düsseldorf. Zwar hätte der nordrhein-westfälische Justizminister Josef Neuberger, als Jude gerade in Deutschland tabu für jegliche öffentliche Kritik oder gar Angriffe, den Contergan®-Prozeß nun von seiner Position aus weiter so lange verschleppen können, bis er verjährt gewesen wäre, doch das, so fürchteten die Beteiligten, wäre denn doch zu auffällig gewesen. Einige mutige Stimmen in der deutschen Presse hatten nämlich immerhin deutlich darauf hingewiesen, daß die deutsche Pharma-Industrie juristisch noch nie unterlegen war. Wenn auch diesmal wieder alle Schuldigen so einfach und offensichtlich ungestraft davonkämen, würde es Ärger u. Unruhen in der Öffentlichkeit geben. Eine direkte Verfahrenseinstellung mit einer für damalige Verhältnisse großzügigen Entschädigung war auch nicht durchführbar, denn das wäre unverhüllte, offensichtliche Rechtsbeugung gewesen.
 
Das alles war den CDU-Politikern in Bonn und Düsseldorf natürlich auch von Anfang an bewußt gewesen. Und genau deswegen hatte Konrad Henkel SPD-Politiker vorgezogen, die für das Erlangen der Regierungsmacht – zum ersten Male in der Nachkriegszeit – alles zu tun bereit waren.
 
Man brauchte Hilfe von ganz oben in Form einer Gesetzesänderung, und das ging nur mit Hilfe des Bundeskanzlers (Willy Brandt, SPD) und dessen Koalitionspartners (Walter Scheel, F.D.P.). Und dieses Gesetz kam dann auch wie gewünscht: Mit dem Bundesgesetz vom 17. 12. 1971 („Lex Contergan“) wurde die (steuerbefreite!) Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ geschaffen. Mit den §§ 13 und 23 dieses Gesetzes wurden die Ansprüche der Contergan®-Geschädigten gegen die Hersteller-Firma Grünenthal rechtlich in Ansprüche gegen diese Stiftung (also gegen den Steuerzahler!) umgewandelt. Um diese gemeinste und schäbigste (Straf-) Tat deutscher Politik (vermeintlich) „wasserdicht“ zu machen, ließ man dieses Gesetz auch noch auf seine „Verfassungs-mäßigkeit“ prüfen. Das „Bundesverfassungsgericht“ nickte es dann auch weisungsgemäß ab.
 
Genau ein Jahr vorher, am 18. 12. 1970, kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist, war das Verfahren auf Antrag der Verteidigung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft (!) und der Vertreter der getäuschten Nebenkläger (Opfer) wegen „Geringfügigkeit“ (sic!) eingestellt worden. Die maß-gebliche Rolle dabei hatte Staatsanwalt Eberhard Knipfer gespielt, der mit dem zweiten jungen Staatsanwalt hinter dem Rücken ihres Vorgesetzten, des Leitenden Staatsanwalts Dr. Havertz, die Vertreter der Nebenkläger unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Einverständnis mit einem Vergleich gedrängt und genötigt hatte: Er hatte sie belogen, es gäbe nach der drohenden Verjährung des Strafverfahrens nichts mehr von Grünenthal zu holen (die Eltern der geschädigten Kinder hatten sich in der Hoffnung auf wenigstens finanziëllen Schadenersatz zusammengeschlossen).
 
Dem verantwortlichen, schuldigen, aber straffrei davongekommenen Pharma-Konzern Grünenthal war während der zehn Jahre der Prozeß-Verschleppung die Gelegenheit gegeben worden, 100 Millionen DM Rückstellungen zu bilden und somit keine Steuern zu zahlen. Die Berufs-Politiker (die Analogie zu „Berufs-Verbrecher“ ist durchaus gewollt) Brandt und Scheel legten noch einmal 150 Millionen DM aus dem Steuertopf (also aus den [Brief-] Taschen der Steuerzahler!) drauf und demonstrierten so heuchlerisch ihr angebliches „Mitgefühl“ für die (betrogenen) Opfer.
 
Bundeskanzler Willy Brandt wurde nach Erfüllung seines Zwecks mit Hilfe des DDR-Spions Günter Guillaume sehr bald (gegen Helmut Schmidt) „ausgetauscht“ (das deutet darauf hin, daß er „nur“ Mitwisser und Mitläufer war). Die Belohnung des Henkel-„Kutschers“ Walter Scheel („Hoch auf dem gelben Wagen“): „Der große Preis“ – eine wahrlich wie „geschmiert“ verlaufende Karriere: Vizepräsident des Deutschen Bundestages, F.D.P.-Vorsitzender (seit 1968), Außenminister (1970), Bundespräsident (1974). Auch für die beiden Staatsanwälte hat sich ihre Skrupellosigkeit und Bestechlichkeit gelohnt: der eine wurde an die Spitze des Bundesgerichtshofes (mit Spitzen-Bezügen, gezahlt vom Steuerzahler!) „befördert“, der andere (Eberhard Knipfer) wurde von Konrad Henkel zum Leitenden Oberstaatsanwalt von Düsseldorf gemacht (1996 pensioniert und weiterhin vom Steuerzahler alimentiert). „Verbrechen lohnt sich nicht“? Hmm…
 
Eine Prozeßlawine der getäuschten und enttäuschten Eltern der betrogenen Opfer lief noch, unbemerkt von der Öffentlichkeit, durch die Instanzen, doch außer waggonweise Gerichtsakten, riesigen Kosten und ungeheurem Leid ist nichts dabei herausgekommen. Wer nämlich nun meint, die Geschädigten hätten wenigstens einen angemessenen materiëllen Schadenersatz aus den 250 Millionen DM erhalten, der irrt: außer maximal 850 DM (für die schlimmsten Fälle) monatlich (plus Miete u. Sozialhilfe) hat es nichts gegeben. Ein paar hundert Mark für ein Leben als Krüppel!!
 
Es gab nämlich, das weiß die Bevölkerung nicht, keine klaren, verbindlichen Regelungen. Die Vereinigungen, in denen sich die Opfer organisiert hatten, wurden gegeneinander ausgespielt oder sogar gegeneinander aufgehetzt. Jeder wollte ein möglichst großes Stück vom Kuchen, und am Ende war das meiste Geld für die immensen Prozeßkosten durch sämtliche Instanzen aufgebraucht. Und seitdem die 250 Millionen DM verbraucht sind, zahlt der Staat (der Steuerzahler!) allein weiter
 
Auch das war gewollt und sollte von dem eigentlichen Skandal ablenken. Und auch diese Rechnung ist aufgegangen. Aber einen kleinen Fehler haben die kriminellen Täter doch gemacht: Wenn nämlich auf einen Strafprozeß von außen Einfluß genommen wird, ist der gesamte Prozeß null und nichtig und muß von Gesetz wegen wieder aufgenommen und vollkommen neu aufgerollt werden, sobald der Betrug der Justiz bekannt wird. Dann bestehen auch keine Fristen; Prozeßbetrug verjährt nicht. Es bedarf noch nicht einmal einer Strafanzeige oder eines Strafantrages, denn es handelt sich um „Offizial-Delikte“. Das sind Straftaten, bei deren Bekanntwerden die Justizbehörden gesetzlich verpflichtet sind, von sich aus tätig zu werden und zu ermitteln. Das ist hier und nun der Fall.
 
Leider sind die meisten, wenn nicht alle Verantwortlichen, Schuldigen und Täter inzwischen verstorben – sozusagen „die (unverdiente) Gnade des frühen Todes“, um sarkastisch zu sprechen…
 
Doch es geht ja nicht nur um die Bestrafung der Täter, sondern endlich und vor allem um eine wenigstens halbwegs angemessene finanziëlle Entschädigung der (noch lebenden) Opfer – und zwar nicht länger aus den Taschen der Steuerzahler, sondern derjenigen, die betrügerisch auf Verlauf und Ausgang des Prozesses Einfluss genommen haben: die Firma Henkel. Für den eigentlich verantwortlichen Contergan®-Hersteller, den Stolberger Pharma-Konzern Chemie Grünenthal GmbH, ist die Sache sowieso verjährt; daran ist leider nichts mehr zu ändern (was, gelinde gesagt, eine Schwachstelle in der bundesdeutschen Rechtsprechung ist). Zu prüfen ist auch, ob der gesamte Betrag, der bis heute von der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ (also aus den Portemonnaies der Steuerzahler!) geflossen ist, von der Firma Henkel zurückzuzahlen ist.
 
(Nach einem öffentlichen Hungerstreik Contergan®-Geschädigter im September 2008 beschlossen die Contergan®-Stifung des Bundes und der Stolberger Arzneimittel-Hersteller Grünenthal, den Contergan®-Geschädigten „Sonderzahlungen“ in Höhe von 100 Millionen Euro zu gewähren [da der Pharma-Konzern seine 50 Mio. „selbstverständlich“ abschreibt, zahlt den ganzen Betrag wieder einmal der Steuerzahler!]. Die derzeit etwa 2800 Leistungsberechtigten werden in den nächsten 25 Jahren, je nach Schwere der Schädigung, monatlich zwischen 242 und 1090 Euro erhalten. Am 20. April 2009 kam es in diesem Zusammenhang auch erstmalig (!) zu einem Gespräch zwischen Vertretern des Bundesverbandes Contergangeschädigter (BV) und der Täter-Firma Grünenthal [raum & zeit, Nr. 160 / 2009, S. 29: Späte Hilfe – Zusatzrenten für Contergan-Opfer])

Rainer

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