„Mollath-Gesetz“ zu § 63 StGB auf den Weg gebracht (Recht)
In der angloamerikanischen Gesetzgebung ist es üblich, Gesetze, deren Anlass ein herausragender Einzelfall war, nach diesem – manchmal ist das Stichwort der Name einer Person – zu benennen. Der bayerische Justizminister Bausback, der vor Kurzem einen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (§§ 63 ff StGB) vorstellte, hat den Zusammenhang mit Gustl Mollath nicht besonders betont (Pressemitteilung). Jedoch: Mit dem Gesetzesvorschlag wird indirekt dokumentiert, dass der Fall Mollath Defizite aufgedeckt hat, welche man nun mit einer Reform beheben will. Fragen der Verhältnismäßigkeit der (unbefristeten) Unterbringung nach § 63 StGB sind nun auf die politische Agenda gesetzt worden; das ist, nachdem jahrelang das Sicherheitsbedürfnis immer längere Unterbringungszeiten mit sich gebracht hat, schon grundsätzlich zu begrüßen. Wird die Reform vom Bundestag verabschiedet, dann wäre „Mollath-Gesetz“ für mich die richtige Bezeichnung.[..]
http://blog.beck.de/2014/06/29/mollath-gesetz-zu-63-stgb-auf-den-weg-gebracht
Es scheint sich was zu bewegen...
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein