Strafzumessung (Mord an Kindern)
Nochmal zu diesem hier:
Kindstötung: 2 Jahre auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit (vielleicht sogar was mit Kindern? )
Veruntreuung: 3 Jahre ohne Bewährung. Und schon die bloße Beihilfe zu so einer Tat entspricht bereits der Strafzumessung bei einer Kindstötung:
Na da weiß man nun doch, wo der Staat und seine Justiz die Prioritäten setzen.
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Linker Männerrechtler - "Dö Pöst"