Gendergerechte Gesetzesanpassung (Recht)
Na das passt doch:
1: Der Mord-Paragraf soll so angepasst werden, dass Frauen, die z.B. einen "Haustyrannen" im Schlaf ermorden oder vergiften, nicht mehr wegen Mordes verurteilt werden:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/rechtsverstaendnis-aus-nazi-zeiten-justizminister-maas-will-mord-und-totschlag-reformieren-1.1883041
2: Der Vergewaltigungsparagraf soll so angepasst werden, dass auch dann auf Vergewaltigung erkannt wird, wenn es nicht zu Drohung, Zwang oder Gewalt kam, sondern sich das Opfer z.B. wegen "Angststarre" nicht gewehrt hat:
http://www.taz.de/Vergewaltigung-im-Strafrecht/!142030/
Jetzt fehlt nur noch die Anpassung von Art. 1 GG nach Vorbild der Grünen: "Die Würde der Frau ist unantastbar".
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- Gendergerechte Gesetzesanpassung -
Blue,
09.07.2014, 09:42
- Erst heute wird bemerkt dass man fast 75 Jahre Nazirecht angewendet hat - Rainer, 09.07.2014, 10:01