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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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01.05.2014 - SchKG: Die staatliche Zementierung der Väterentsorgung von Geburt an! (Recht)

Li Ho Den ⌂, Sunday, 20.07.2014, 15:57 (vor 3782 Tagen)

Ich beziehe mich auf einen Beitrag von Rainer ----> http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=41590

Seit dem 01.05.2014 gilt ein neues Gesetz, welches Väter ohne irgendeinen erkennbaren Grund und der Möglichkeit des Widerspruchs aus dem Leben ihrer Kinder entsorgt und umgekehrt, den Kindern ihren Vater nimmt. Verbal verpackt als Hilfsangebot für Mordsweiber geht es der politischen Klasse nur darum, Familien und Bindungen noch konsequenter zu zerstören und Väter in einer weiteren Stufe zu diskriminieren und zu entrechten.

Damit ihr wisst, wie das "verpackt" wird, nachfolgend ein Auszug aus dem Text des Bundesfrauenministeriums und der Link zum Gesetzestext:

- Der Bund macht das vorhandene Hilfesystem besser bekannt. Vor allem soll über den Anspruch auf unbedingte anonyme Beratung nach § 2 Abs. 1 SchKG (2012 eingeführt) informiert werden. Dadurch wird der Zugang zu einer Beratungsstelle gerade für Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen, vereinfacht.

- Das Verfahren der vertraulichen Geburt wird ebenfalls bekannt gemacht.

- Der Bund richtet einen Notruf für Schwangere in psychosozialen Konfliktlagen ein und schafft damit einen zusätzlichen niederschwelligen Zugang zum Beratungssystem.

- Durch Maßnahmen, die das Verständnis für Eltern, die ihre Kinder zur Adoptionen freigeben, fördern, soll verhindert werden, dass ein Kind nur deshalb nicht zur Adoption freigegeben wird, weil die Mutter eine gesellschaftliche Missbilligung ihres Verhaltens befürchtet.

- Alle Schwangerschaftsberatungsstellen bieten Schwangeren mit dem Wunsch nach Anonymität umfassende Hilfen und Beratung an, um die Konflikte, die das Bedürfnis nach Anonymität hervorrufen, zu lösen. Erst wenn keine Lösung gefunden werden kann, kommt es zur vertraulichen Geburt.

Quellen:

http://anonym.to?http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=199392.html

http://anonym.to?http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=199564.html?view=renderPrint

http://anonym.to?http://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/
http://anonym.to?http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beratungsg/gesamt.pdf

Fazit:

Der Ausbau der deutschen Frauenrechte führt im Umkehrschluss zu einer Steigerung der Diskriminierung und Ausgrenzung von Vätern und deren Kinder.

Es ist unfassbar, dass Weiber die Geburt vor dem Vater verheimlichen können und in anonymen Lebensborn-Heimen die Kinder vor dem Vater dauerhaft verstecken können. Möglicherweise steckt hinter der ganzen Sache die perfide Idee, mit diesen "anonymen Kindern" die reproduktionsunfähigen Genderlesben und die Schwulenlobby zu beliefern.

Das Kind selbst hat keine Rechte. Wird lt. § 158 FamFG dem Kind vor Gericht ein sogenannter Verfahrensbeistand auferlegt, der mutmalich dessen Interessen (in Wahrheit aber die Staats- u. Mütterinteressen) vertritt, dann haben diese Kinder ab dem Tag ihrer Geburt keine Rechte und sind den "Maßnahmen" des "Rechtsstaates" schutzlos ausgeliefert.

Wie verkommen muss eine Gesellschaft sein, deren Parlamentsfüllmasse soetwas beschließt und die mehrheitlich und ohne Widerspruch solche menschenrechtswidrigen Gesetze toleriert?

Der Kampf der politischen Klasse um die Ressource "Kind" hat längst begonnen.

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