Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Danisch: Quoten sind rechtswidrig (Recht)

Blue, Friday, 25.07.2014, 13:32 (vor 3774 Tagen)

Inzwischen aber haben sie eine dauerhafte Quote, und die dürfte – sogar nach dem Gutachten von Ebsen – rechtswwidrig und damit nichtig sein, denn der reale Frauenanteil liegt angeblich bei 31%, zumal Ebsens Gutachten so viele Fehler hat, dass die Quote noch weit rechtswidriger sein dürfte, als der SPD-beauftragte und quotenbefürwortende Ebsen eingeräumt hat.

Das Ziel muss jetzt also sein, bis zur nächsten Bundestagswahl eine Wahlbeschwerde so gut vorbereitet zu haben, dass man die Wahl wegen der Frauenquoten bei SPD, Grünen, Piraten usw. als rechtswidrig aufheben lassen kann.

http://www.danisch.de/blog/2014/07/25/das-gutachten-der-spd-zur-partei-frauenquote/

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Danisch: Über den neuen Verfassungsrichter Ulrich Maidowski

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Saturday, 26.07.2014, 07:18 (vor 3773 Tagen) @ Blue

Ein langer Artikel der schön zeigt, wie das Grundgesetz systematisch sabotiert wird.

Wie die Politik durch die Wahl der Richter das Grundgesetz zersetzt.
Diese Woche hat mich ein Leser darauf hingewiesen, dass ein neuer Verfassungsrichter gewählt wurde: Ulrich Maidowski.
Oder wie die TAZ vorher schon schrieb: Gewählt werden wird.(!)
[...]
Moment mal. Es ist eindeutig klar, dass Frauenbevorzugung verfassungswidrig ist. Artikel 3 verbietet Bevorzugung und Benachteiligung. Die Berufsfreiheit aus Art. 12 I besagt, dass für die Berufsausübung nur das reglementiert und gefordert werden darf, was zum Schutz der Öffentlichkeit nötig und nicht zur politischen Formung der Zusammensetzung der Ausübenden dienlich wäre, an Männer deshalb nicht höhere Anforderungen als an Frauen gestellt werden dürften. Artikel 33 II sagt sogar ausdrücklich, dass für öffentliche Ämter keine anderen Kriterien als Leistung, Befähigung und fachliche Leistung herangezogen werden dürfen und diese durch rigorose Bestenauswahl festgestellt werden muss. Wie kann man denn da zu so einer hanebüchenen Auffassung kommen – und dann auch noch Verfassungsrichter werden? Anscheinend war’s wohl doch nicht so leistungsbezogen, wie ich ursprünglich annahm, sondern wieder mal eine der Ideologie-Erruptionen der SPD? Wieder mal ein Frontalangriff auf die Verfassung?
Deshalb habe ich es mir diese Woche verkniffen, direkt etwas dazu zu schreiben, und mir aus der Berliner Staatsbibliothek erst mal dessen Dissertation besorgt: Ulrich Maidowski: Umgekehrte Diskriminierung – Quotenregelungen zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst und in den politischen Parteien. Dissertation (Uni Tübingen, 1988). Duncker & Humblot, Berlin, 1989.
Das ist nun in mehrfacher Hinsicht interessant:
Die Ergänzung des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG stammt von 1994 (vgl. BT-Drucksache 12/6633). Die Dissertation war aber schon 6 Jahre vorher abgeschlossen.
[...]
http://www.danisch.de/blog/2014/07/21/ueber-den-neuen-verfassungsrichter-ulrich-maidowski/

Rainer

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