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Denunziantin Heidi Külzer wegen Falschbelastung von Horst Arnold vor Gericht (Recht)

Oliver, Friday, 21.12.2012, 08:30 (vor 4354 Tagen)
bearbeitet von Oliver, Friday, 21.12.2012, 08:52

Denunziantin vor Gericht

Lehrerin warf Kollegen zu Unrecht Vergewaltigung vor / Gebrochen starb er nach der Haft.

DARMSTADT. Eine 48-jährige Lehrerin, die ihren damaligen Kollegen Horst Arnold zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt hat, muss sich von April 2013 an wegen Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Darmstadt verantworten. Das teilte das Gericht gestern mit. Das Gesetz sieht für Freiheitsberaubung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, wenn das Opfer länger als eine Woche gefangen gehalten wurde. Horst Arnold saß fünf Jahre im Gefängnis.

Der Prozess vor der 15. Strafkammer beginnt am 10. April, das Gericht hat zunächst sechs Verhandlungstermine anberaumt. Horst Arnold wird den Prozess nicht mehr erleben. Zwei Tage, nachdem die Staatsanwaltschaft im Juni 2012 Anklage gegen Heidi K. erhoben hat, ist er im Alter von 53 Jahren an Herzversagen gestorben. Zehn Jahre lebte der Gymnasiallehrer Horst Arnold mit dem Stigma, seine Kollegin an einer Schule im Odenwald vergewaltigt zu haben. Das Landgericht Darmstadt verurteilte ihn im Juni 2002. Er bekam keine Hafterleichterung, keinen Ausgang, keinen Tag seiner Strafe erlassen. Er galt als uneinsichtig, weil er die Tat stets bestritt. Erst nach voller Verbüßung der Strafe wurde er 2006 aus der Haft entlassen. Seine Arbeit hatte er verloren, seine Gesundheit auch. Sein neuer Anwalt, Hartmut Lierow aus Berlin, erreichte, dass es zu einem neuen Prozess kam. Im Juni 2011 sprach das Landgericht Kassel Arnold im Wiederaufnahmeverfahren wegen erwiesener Unschuld frei. Die Richter stellten fest, die Frau hatte alles erfunden.

Jörg Kachelmann und seine Frau Miriam wollen eine Stiftung ins Leben rufen, um Männern zu helfen, die zu Unrecht angeklagt wurden. Kachelmann ist im Mai 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Kachelmann meint, Falschbeschuldigungen seien ein "Massenphänomen". Sie wollen ihre Stiftung nach Horst Arnold benennen: "Es wäre uns eine Ehre, wenn sie den Namen von Horst Arnold tragen dürfte", schreiben sie in ihrem Buch "Recht und Gerechtigkeit". "Ich glaube schon, dass Herr Arnold sich darüber gefreut hätte", sagte sein letzter Anwalt Lierow vor kurzem auf Nachfrage dieser Zeitung. "Vielleicht hätte er das als kleine persönliche Genugtuung empfunden."


http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/panorama/denunziantin-vor-gericht--67325945.html

http://www.hna.de/nachrichten/hessen/angebliches-vergewaltigungsopfer-muss-gericht-2673430.html

Horst Arnold wurde sofort entlassen, nicht wieder eingestellt, SIE bezieht immer noch im Amt mehr als die Hälfte ihres ehemaligen Einkommens!

Ein weiterer Beweis des feministischen Unrechtsstaats!

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Liebe Grüße
Oliver


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Termin "1. April" wäre besser gewesen. Der Verbrecherin wird nix passieren!

Yussuf K., Friday, 21.12.2012, 10:46 (vor 4354 Tagen) @ Oliver

Der Frau wird nix passieren, weil ihr nix passieren darf & kann.

Eigentlich hätten die, um das zu verdeutlichen, den Verhandlungstermin gleich auf den 1. April legen können. Egal, das Bild von der Justiz ist nicht mehr reparabel. Horst Arnold ist tot.

Seht euch mal die Fülle der Falschbeschuldigungen nur in diesem Jahr an und das sind nur die, die es bis in die Medien geschafft haben: www.frauengewalt.de.vu

Das ist nur die Spitze eines Eisberges, den dieser "viert-klügste Kopf Deutschlands" (AS) mit ihrer flächendeckenden Paranoia hier verursacht hat. Mittlerweile spielt es ja keine Rolle mehr, ob z.B. überhaupt vergewaltigt wurde, sondern nur, dass es passieren könnte. Zu diesem Zweck installiert man immobilienblasenhaft Frauenhäuser.

Termin "1. April" wäre besser gewesen. Der Verbrecherin wird nix passieren!

satyr @, Essen, Friday, 21.12.2012, 16:54 (vor 4354 Tagen) @ Yussuf K.

Ist wahrscheinlich eh schon verjährt oder sowas.

Im feministischen Unrechtsstaat drohen IHR maximal eine Bachblüten-Therapie auf Bewährung!

Oliver, Friday, 21.12.2012, 20:53 (vor 4354 Tagen) @ satyr

Ist wahrscheinlich eh schon verjährt oder sowas.

Das Gesetz sieht für Freiheitsberaubung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, wenn das Opfer länger als eine Woche gefangen gehalten wurde. Horst Arnold saß fünf Jahre im Gefängnis.

Aus Gerechtigkeits-Gründen wären 5 Jahre angebracht.
Jede Wette im feministischen Unrechtsstaat drohen IHR maximal eine Bachblüten-Therapie auf Bewährung!

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Liebe Grüße
Oliver


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Ein "Du! Du!" sollte genügen.

adler @, Kurpfalz, Saturday, 22.12.2012, 01:58 (vor 4353 Tagen) @ Oliver

Das Gesetz sieht für Freiheitsberaubung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, wenn das Opfer länger als eine Woche gefangen gehalten wurde. Horst Arnold saß fünf Jahre im Gefängnis.

Aus Gerechtigkeits-Gründen wären 5 Jahre angebracht.

Nur fünf Jahre für einen Mord (vorsätzliche Tötung) beleidigt mein Gerechtigkeitsempfinden ungemein.

Horst Arnold saß nicht nur 5 Jahre in den Kerkern des Femifaschismus, das Spießrutenlaufen eines sozial ausgegrenzten hat auch seine Gesundheit ruiniert und führte schließlich zu seinem frühen Tod.

Jede Wette im feministischen Unrechtsstaat drohen IHR maximal eine Bachblüten-Therapie auf Bewährung!

So soll es sein. So wird es sein.

Durch den Medienrummel kommt vielleicht noch ein erheblich erhobener, drohender Zeigefinger des Richters, ein lauter als sonst vorgetragenes "Du! Du!" und "Tut man nicht!", sowie 100 Sozialstunden in Betracht.

Auf keinen Fall darf die Strafe so hoch ausfallen, dass die Überforderte ihren Beamtenstatus dadurch verlieren würde. Eine Frau, die einmal verheiratet war, mit einem Mann oder dem Staat ist egal, hat immer ein Anrecht auf nacheheliche Solidarität und damit auf Unterhalt.

Gruß
adler

--
Go Woke - Get Broke!

Hoffen. Warten. Fröhlich sein!

Cardillac, Saturday, 22.12.2012, 11:38 (vor 4353 Tagen) @ adler


Auf keinen Fall darf die Strafe so hoch ausfallen, dass die Überforderte ihren Beamtenstatus dadurch verlieren würde.

Ein Jahr und länger heißt Verlust des Beamtenstatus'. Ich bin eigentlich optimistisch gestimmt, dass die Richter dieses Mal etwas härter zubeißen werden, zumal das Thema "Falschbeschuldigung" inzwischen sprunghaft an Popularität gewonnen hat. RA Lier scheint über ein umfangreiches Kompendium von Beweisen für die Schuld von Frau Külzer zu verfügen und hat ja den Tod von Horst Arnold auch deshalb bedauert, weil er nicht mehr in eine Nebenklägerrolle eingebaut werden kann. Er hat sich aber sehr mit der Sache identifiziert und wird seine Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen, wenn die es will.

Gabriele Wolff wird den Prozess umfangreich kommentieren. Darauf kann man sich jetzt schon freuen.

Abwarten, denn es wird ganz anders kommen.

Referatsleiter 408, Saturday, 22.12.2012, 12:20 (vor 4353 Tagen) @ Cardillac

Ich könnte mir vorstellen, dass die den Prozess einstellen, weil Horst Arnold umgekommen ist. Letztlich wird ja hier auch die Justiz, die zweifelsfrei frei von Fehlern ist, gehörig vorgeführt. Das faschistoide System gibt sich keine Blöße und die Justiz hat über hunderte von Jahren Unschuldige ohne Gewissensbisse hingerichtet, nur um die eigene Macht zu zementieren. Das ist doch heute nicht anders, denn in jeder Familienrechtssache bekommt man als Mann die sadistische Arroganz und Macht dieser Leute zu spüren.

Wir leben in einem genderfaschistischen System und man kann ganz sicher sein, dass dieser Prozess - so er überhaupt stattfindet - für uns alle mit einer Überraschung beginnt bzw. endet. Die Krankenschwester in GB (Herzogin Kate/Klinik) hat sich das Leben genommen, weil sie die öffentliche Wahrnehmung nicht ertragen hat. Wenn man die Külz so mürbe macht, dass sie aus dem 11. Stock springt, dann wäre der Fall gelöst und kein Gericht der Welt müsste heute protokollieren, dass damals ein Richter Scheiße gemacht hat.

Hoffen. Warten. Fröhlich sein!

Holger @, Sunday, 23.12.2012, 19:17 (vor 4352 Tagen) @ Cardillac

Er hat sich aber sehr mit der Sache identifiziert und wird seine Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen, wenn die es will.

Gabriele Wolff wird den Prozess umfangreich kommentieren. Darauf kann man sich jetzt schon freuen.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer: wenn die STA es will.
Obwohl ich auch glaube, diesmal gibt es eine Idee mehr als Dududududu: die Behörde hat signalisiert, daß sie die notorische Lügnerin loshaben will. Sie wurde mit der Hälfte des Gehalts suspendiert. Das machen sie nur, wenn sicher ist, daß sie auch hinausgekickt wird.
Die Alternative wäre zu bedenklich: sie müßte im Schuldienst weiterbeschäftigt werden und da muß ein Kollegium erst mal so blöd sein, sie zu akzeptieren.
Darüber hinaus wird aber nichts passieren.

Warten wirs ab, G.W. hat ein Auge drauf.

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Ich hoffe sehr

adler @, Kurpfalz, Saturday, 22.12.2012, 01:51 (vor 4353 Tagen) @ Oliver

Kachelmann meint, Falschbeschuldigungen seien ein "Massenphänomen". Sie wollen ihre Stiftung nach Horst Arnold benennen: "Es wäre uns eine Ehre, wenn sie den Namen von Horst Arnold tragen dürfte", schreiben sie in ihrem Buch "Recht und Gerechtigkeit". "Ich glaube schon, dass Herr Arnold sich darüber gefreut hätte", sagte sein letzter Anwalt Lierow vor kurzem auf Nachfrage dieser Zeitung.

Man hat lange nichts mehr davon gehört. Ich hoffe sehr, dass Kachelmann das nicht im Sande verlaufen lässt. Es würde diesem Tod wenigstens ein bißchen Sinn verleihen und könnte die Tochter, die bis zuletzt zu ihm stand, und die Mutter ein wenig trösten.

Gruß
adler

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