OLG Hamm: Prozess gegen die Ex-Frau muss die neue Frau zahlen – Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen aktuellen E (Recht)
OLG Hamm: Prozess gegen die Ex-Frau muss die neue Frau zahlen – Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen aktuellen Ehepartner
Wenn die neue Ehefrau des Antragstellers über ausreichend Vermögen und Einkommen verfügt, so muss der Antragsteller von ihr Verfahrenskostenvorschuss für ein Unterhaltsverfahren gegen die Ex-Frau verlangen.
1. Sachverhalt
Der Antragsteller ist zum zweiten Mal verheiratet. Aus der ersten Ehe sind Kinder hervorgegangen. Der Antragsteller ist immer noch verpflichtet für die geschiedene Ehefrau und für seine Kinder Unterhalt zu zahlen.
Über die Firma des Antragstellers wurde ein Insolvenzverfahren anhängig gemacht. Er selbst behauptet, über kein Vermögen zu verfügen. Seine jetzige Ehefrau hat bis Mitte 2012 bei einem Fernsehsender gearbeitet und seit Mitte 2012 bis Juni 2013 im Vorstand gearbeitet. Dort erhielt sie ein Bruttoeinkommen von monatlich 22.000,00 EUR zzgl. einmaliger Sonderzahlung in Höhe von 59.000,00 EUR.
Der Antragsteller beantragte für ein Unterhaltsabänderungsverfahren bzgl. der Unterhaltsansprüche aus der ersten Ehe Verfahrenskostenhilfe. Das Amtsgericht hat den Anspruch abgelehnt. Gegen diesen Beschluss legte der Antragsteller Beschwerde ein. In dem Beschwerdeverfahren hat er unter anderem vorgetragen, dass seine zweite Ehefrau ihre Tätigkeit bei dem Vorstand niedergelegt habe und keine Einkünfte mehr hat. Er selbst sei krankgeschrieben und musste die eidesstaatliche Versicherung abgeben. Das Verfahren über die Eröffnung der Privatinsolvenz liefe weiterhin.
2. Beschluss des OLG Hamm vom 17.06.2014 (Az.: 11 WF 98/14)...
http://www.unterhalt24.com/blog/2014/08/olg-hamm-prozess-gegen-die-ex-frau-muss-die-neue-frau-zahlen-anspruch-auf-verfahrenskostenvorschuss-gegen-aktuellen-ehepartner/