Scheidungsfamilie ein "soziales System" .... ich fasse es nicht! (Vaeter)
So nüchtern wird die Entsorgung von Väter respektive die verheerenden Folgen bei der gerichtlich begleiteten Kindesmisshandlung beschrieben:
Die Wahrnehmung des Vaters im Scheidungsprozess wird sich von der Wahrnehmung des Richters unterscheiden, denn beide Subjekte nehmen die Umwelt aus unterschiedlichen Perspektiven wahr und vertreten unterschiedliche Interessen und Ziele (vgl. König/Vomer 1997, 37). Bis zum Kindschaftsreformgesetz von 1998 (Bundestagsdrucksache 13/4899) galt das alleinige Sorgerecht, welches die Rolle des Vaters möglicherweise als nicht-sorgeberechtigten Elternteil festlegte. Der Richter in der Rolle des Entscheidungsträgers, musste die Entscheidung für oder gegen den Vater als Sorgeberechtigten treffen (vgl. Fthenakis 1985 (a), 16ff, 212ff.).
Von einem "sozialen System" der Scheidungsfamilie ist die Rede, obwohl der Vorgang seitens der Familienunrechtsjustiz, des Jugendamtes, des Verfahrensbeistandes und der Gutachter höchst ASOZIAL gestaltet wird!
Interessant dennoch ist auf der Unterseite "Vorträge" der folgende Veranstaltungsvermerk:
24.09.2011 Fachtagung "Psychische Gewalt in Beziehung und Familie und das Kindeswohl", Wuppertal Grenzen und Möglichkeiten des Verfahrensbeistandes bei psychischem Missbrauch
http://www.verfahrenspflegerin-kaufhold.de/medien/vortraege.html
Da die Kinder auf gerichtlichen Druck hin bei der Mutter vegetieren müssen, stellt sich sicherlich jetzt nicht die Frage, wer genau das Kind psychisch missbraucht. Noch darf man das im Staatsfeminismus aussprechen.
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Ich bin Oberkellner, die ultimative Deppenoffensive hier im Forum.
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