ProfessorIN(!) FROMMEL zur Reform des Sexualstrafrechts "Dann müsste man der Frau immer glauben" (Falschbeschuldigung)
Die Faustregel lautet: Klare Fälle von Zwang und Gewalt gehören ins Strafrecht, Grenzfälle ins Zivilrecht, Beziehungsdelikte werden am besten von Familiengerichten geregelt. Die Öffentlichkeit und auch Frauenbewegungen fixieren sich dagegen zu sehr auf das Strafrecht.
"Wie soll ein Gericht den entgegenstehenden Willen einer Frau feststellen?"
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vergewaltigung-sexualstrafrecht-istanbul-konvention/
http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/2014/06/polizeiliche-kriminalstatistik-2013.html
http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/p/blog-page.html
Deutschlandkarte: Angezeigte angebliche Vergewaltigungen 2013 wieder mit erheblichen regionalen Disparitäten - sonstige sexuelle Nötigung (112000) +2850,3 ?% !?!?
http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/2014/07/deutschlandkarte-angezeigte-angebliche.html