In 3 Stunden muss ein Richter im Durchschnit ein Sorge- und Umgangsverfahren abwickeln (Recht)
Personalbedarfsberechnungssystem in den Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften
Die Abkürzung PEBB§Y steht für Personalbedarfsberechnungssystem. Es handelt sich um ein fortschreibungsfähiges System, das auf einer analytischen Grundlage erarbeitet worden ist. Inzwischen liegen Systeme für nahezu alle Dienste der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaften vor. [...]
I. Zweck und Ziele von PEBB§Y
Die im Rahmen der PEBB§Y-Projekte ermittelten durchschnittlichen bundesweiten Bearbeitungszeiten beruhen auf einer empirisch validen und analytisch gesicherten Grundlage und bilden den Personalbedarf in den unterschiedlichen Laufbahnen und Bereichen ab. Der sich daraus errechnende Personalbedarf entspricht der notwendigen Personalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, mit der dem Justizgewährungsanspruch angemessen Rechnung getragen wird. [...] http://www.mj.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=3779&article_id=10316&_psmand=13
Genaue Zahlen gibt es hier:
http://www.mj.niedersachsen.de/download/11972 (Pdf)
Auf Seite 9 findet man, wie viel Zeit ein Richter in Familiensachen hat:
Scheidungsverbundsachen 3,3 Std
Güterrechtliche Verfahren* 7,5 Std
Unterhaltsverfahren* 4,0 Std
Sorge- und Umgangsrechtsverfahren* 3,0 Std
Sonstige isolierte F-Verfahren 2,9 Std
[*] Auch Folgeverfahren
Für Sorge und Umgang stehen dem Richter gerade einmal 3 Stunden zur Verfügung. Wenn es um Kohle geht (Güterrecht und Unterhalt) gibt es mehr Zeit.
Rainer
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