#Vergewaltigung: Hände weg vom Sexualstrafrecht Von Prof Monika FROMMEL (Falschbeschuldigung)
#Vergewaltigung: Hände weg vom Sexualstrafrecht
Von Monika Frommel http://www.novo-argumente.com/magazin.php/novo_notizen/artikel/0001677
Vergewaltigung: Hände weg vom Sexualstrafrecht
Von Monika Frommel
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Unter Verweis auf den Opferschutz bei Vergewaltigungen wollen Frauenverbände das Sexualstrafrecht verschärfen. Den Opfern wäre mit anderen Maßnahmen mehr geholfen, entgegnet die Strafrechtsprofessorin Monika Frommel. Neue Gesetze sind nur selten hilfreich.
1997 wurde der Verbrechenstatbestand der Vergewaltigung reformiert. Seitdem vergeht keine Legislaturperiode, in der keine Forderungen nach Verschärfung des Sexualstrafrechts laut werden. Nun fordern Frauennetzwerke (Deutscher Juristinnenbund und Frauen gegen Gewalt gegen Frauen) einen weiten Auffangtatbestand und legen zur Bekräftigung eine höchst angreifbare und sehr selektive Fallanalyse vor. Nach Vorgaben der „Istanbul-Konvention“, so meinen sie, soll jede sexuelle Handlung „gegen den Willen“ als Verbrechen der sexuellen Nötigung beziehungsweise. Vergewaltigung (§ 177 StGB, Mindeststrafe zwei Jahre) strafbar sein. [1] Den bestehenden Vergehenstatbestand der Nötigung zu sexuellen Handlungen, der in Grenzfällen eine angemessene Strafe ermöglichen würde und auch greift, wenn nur mit einem „empfindlichen Übel“ gedroht wurde, erwähnen sie nicht.
Regelungen zur sexuellen Gewalt[...]
Auch hier Schrotflinte!!! 1 angebliche Vergewaltigung 150 VERDÄCHTIGE!!!
Vergewaltigung: 150 Verdächtige überprüft
In Zusammenhang mit einer Vergewaltigung bei den „White Nights“ in Velden Ende Juli hat die Polizei bisher 150 Verdächtige überprüft. Weiter wird um Hinweise gebeten.

Verschärfung ja, wenn Falschbeschuldigerinnen sofort öffentlich gehenkt werden
Ich verweise auf diesen Fall einer gewöhnlichen Frau, die fest glaubte, vergewaltigt worden zu sein. Im Stile mittelalterlicher Hexenjagden kam es sogar zu 236 Hinweisen aus der Bevölkerung, obwohl die Vergewaltigung nur großen Kopfkino bei der gewöhnlichen Frau war.
http://www.frauengewalt.fall.vn/2012-12-05_Giessener_Allg__Erfundene_Vergewaltigung_236_Hinweise.pdf
Man sieht an diesem Beispiel aber auch, welche Hysterie die Frauenhaus-Mafia im Volke aufbauen kann, in deren Folge sie ihre anonymen "Frauenhäuser" aus öffentlichen Geldern finanziert bekommen. Hier geht es um Milliardengewinne der feministischen Frauenhausindustrie und in diesem Kontext ist die Lobbyarbeit dieser "Strafrechtsprofessorin" nur allzu logisch.
Aber nehmen wir mal an, dass Sexualstrafrecht wird verschärft. Als Mann würde ich sogar zustimmen, wenn im Gegenzug jede entlarvte Falschbeschuldigerin öffentlich hingerichtet wird. Als nicht erwiesen gilt eine Sexualstraftat, wenn kein Tatsachenbweis erbracht werden kann. Wird der Mann aus Mangel an Tatsachenbeweisen freigesprochen, muss die Falschbeschuldigerin sofort dem Henker übergeben werden. Nach der 3. Hinrichtung haben wir wieder Ordnung in Deutschland.