
Verschärfung ja, wenn Falschbeschuldigerinnen sofort öffentlich gehenkt werden (Falschbeschuldigung)
Ich verweise auf diesen Fall einer gewöhnlichen Frau, die fest glaubte, vergewaltigt worden zu sein. Im Stile mittelalterlicher Hexenjagden kam es sogar zu 236 Hinweisen aus der Bevölkerung, obwohl die Vergewaltigung nur großen Kopfkino bei der gewöhnlichen Frau war.
http://www.frauengewalt.fall.vn/2012-12-05_Giessener_Allg__Erfundene_Vergewaltigung_236_Hinweise.pdf
Man sieht an diesem Beispiel aber auch, welche Hysterie die Frauenhaus-Mafia im Volke aufbauen kann, in deren Folge sie ihre anonymen "Frauenhäuser" aus öffentlichen Geldern finanziert bekommen. Hier geht es um Milliardengewinne der feministischen Frauenhausindustrie und in diesem Kontext ist die Lobbyarbeit dieser "Strafrechtsprofessorin" nur allzu logisch.
Aber nehmen wir mal an, dass Sexualstrafrecht wird verschärft. Als Mann würde ich sogar zustimmen, wenn im Gegenzug jede entlarvte Falschbeschuldigerin öffentlich hingerichtet wird. Als nicht erwiesen gilt eine Sexualstraftat, wenn kein Tatsachenbweis erbracht werden kann. Wird der Mann aus Mangel an Tatsachenbeweisen freigesprochen, muss die Falschbeschuldigerin sofort dem Henker übergeben werden. Nach der 3. Hinrichtung haben wir wieder Ordnung in Deutschland.
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- #Vergewaltigung: Hände weg vom Sexualstrafrecht Von Prof Monika FROMMEL -
Die Fluchbegleiterin,
29.08.2014, 13:30
- Verschärfung ja, wenn Falschbeschuldigerinnen sofort öffentlich gehenkt werden - Musharraf Naveed Khan, 29.08.2014, 14:00