Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ja, du hast den Finger genau drin. (Vaeter)

Li Ho Den ⌂, Saturday, 30.08.2014, 18:02 (vor 3749 Tagen) @ Varano

Das Unterhaltsrecht spricht von Unterhaltspflicht, dabei steht nirgendwo, dass man(n) alleinig barunterhaltspflichtig ist. Genau das ist nämlich der Punkt.

Als sich für meine dämliche Ex das Jugendamt mit einer Unterhaltsregelung ins Zeug geworfen hat, habe ich die abfahren lassen. Tenor war: Ich möchte Betreuungsunterhalt leisten und der wird durch meine Ex verwehrt. Damit wird meine Unterhaltszahlung abgelehnt. Die wollten vor Gericht gehen und dann passierte etwas, damit hatte ich so nicht gerechnet, weil wir ja wissen, dass die dämlich sind: Die haben plötzlich das "Mandat" für meine Ex niedergelegt und der empfohlen, vor Gericht zu ziehen. Genau dort trifft man dann auf solche Seilschaften wie diesen Richter. Ich habe noch nie einen Richter/-in erlebt, die nicht dämlich sind. Das muss irgendwie so eine Zugangsvoraussetzung für den Drecksjob sein.

Übrigens ist der Rechtsstaat vollkommen überfordert, wenn ein Kind im Wechselmodell lebt. Zwei gleichberechtigte Wohnsitze kennt das Melderecht nicht. Da kann man sich also auch nach Herzenslust streiten. Ich habe damals eine EWMA-Tusse im vollbesetzten Schalterraum als Sexistin und Feministin beschimpft, weil sie sich weigerte. Zum Schluss habe ich mich doch durchgesetzt. Wenn man konsequent ist, setzt man mit der Zeit alles durch.

Noch ein Tipp zu diesen Urkundenbeamtinnen in den Jugendämtern:

Wer dort bei denen etwas unterschreibt, trifft mit seiner Ex eine private Vereinbarung die erst erlischt, wenn die Alte das Papier wieder rausrückt. Geht man vor Gericht, dann ist das Urteil anfechtbar. Sowas sollte man wissen.

Auch würde ich keiner gegenerischen Drecksanwältin irgendwelche Unterlagen zur Unterhaltsbemessung übersenden. Das steht denen nach BDSG nicht zu und außerdem wissen die, was noch zu holen ist. Also bitte auf diesen Fallstrick achten.

Ich habe hier mal meine Erfahrungen mit diesem Gesindel zusammengefasst: http://www.zahlvaeter.fall.vn/faq.html#2-09

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