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Gerichtstermin "Väterentsorgung" - Wer vor nahe Zossen wohnt, kann teilnehmen! (Vaeter)

Li Ho Den ⌂, Friday, 05.09.2014, 12:47 (vor 3744 Tagen)

Wegen eines akuten psychotischen Schubs der Mutter, zu der ein vierjähriges Kind völlig überraschend aus einer Pflegefamilie verbracht wurde und wo es seit einigen Tagen lebt, nimmt ein Vater sein Kind mit mündlicher Zustimmung des Umgangspflegers zu sich.

Der Fall landet vor dem Amtsgericht Zossen. Zossen liegt im Landkreis Teltow-Fläming, dem Landkreis, der nicht nur durch einen rechtskräftig wegen Vorteilsnahme im Amt verurteilten Landrates bekannt wurde, sondern in welchem auch Ermittlungsverfahren gegen die Bürgermeisterin von Zossen, gegen den Bürgermeister von Am Mellensee, und den Leiter des dortigen Jugendamtes -jeweils wegen Korruptionsverdacht- laufen

Renate N., Jugendrichterin am Amtsgericht Zossen, hat das inzwischen fünfjährige Kind über ein halbes Jahr nach "Tatende" verhört, und dessen Zeugnisverweigerungsrecht schlichtweg durch die Anweisung der Mutter ersetzt: "Das Kind soll aussagen." Richterin N. weist das Kind darauf hin, dass es "die Wahrheit sagen MUSS".

Renate N., Jugendrichterin am Amtsgericht Zossen, schließt den Vater freilich zum Verhör des Kindes von der Anwesenheit aus. Dafür darf die Mutter (selbst Zeugin im Verfahren) dem Kind ebenfalls Fragen stellen, die von Renate N. freilich weder im Wortlaut noch sinngemäß festgehalten werden, sondern nur mit dem Begriff "Auf Frage der Mutter" später im Protokoll auffindbar sind.

Zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Zossen werden die vom Vater beantragten Zeugen, darunter der Umgangspfleger und der Arzt der Psychiatrie, in welcher sich die Mutter befand, von Renate N. nicht gehört mit der Begründung, diese Zeugen seien seitens des Gerichts "nicht auffindbar" bzw. deren Aussage spiele "für die Entscheidung keine Rolle".

Der Vater erklärt die Besorgnis der Befangenheit. Die Hauptverhandlung findet trotzdem statt. Der Vater erklärt in der Hauptverhandlung erneut die Besorgnis der Befangenheit und regt an, die geistige Gesundheit von Renate N. überprüfen zu lassen.

Daraufhin flüchtet Renate N. aus dem Saal. Als sie wiederkommt, erklärt sie sich selbst für nicht befangen. Der Vater wird für den Rest der Hauptverhandlung, auch für die Zeugenvernehmung, aus dem Saal verwiesen. Somit kann er den Zeugen, die sämtlich noch nicht gehört wurden, auch keine unangenehmen Fragen stellen.

Dem Vater wird von Renate N. das letzte Wort verweigert. Er wird erst zur Urteilsverkündung wieder "hereingebeten".

Der Vater wird von Renate N. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Vater hat sein Kind nunmehr wiederum fast zwei Jahre nicht gesehen, und nicht das Geringste von seinem Kind gehört. Auf einen Umgangsantrag von Mai 2014 antwortete ihm das Gericht, man wisse nicht, wer der Antragsgegner sei. Die Besorgnis der Befangenheit gegen die Familienrichterin am Amtsgericht Zossen wurde abschlägig entschieden. Entscheiderin: Renate N.

Am 11. September 2014 ab 14:00 Uhr findet nun am Amtsgericht Zossen der Prozess unter Beteiligung von Renate N. statt. Selbstverständlich ist Renate N. trotz gestellten Strafantrages wegen Rechtsbeugung nicht die Angeklagte. Sondern der Vater.

Tatvorwurf: Üble Nachrede zum Nachteil von Richterin Renate N.

Die Verhandlung wird ein Kollege von N. führen, welcher eine Tür weiter sitzt.

Termin: 11. September 2014

Zeit: ab 14:00 Uhr (wer kommen will, bitte unbedingt sehr rechtzeitig erscheinen, es ist mit strengsten Kontrollen zu rechnen)

Aktenzeichen: 10 Cs 484 Js 5674/14

Anschrift: Amtsgericht Zossen
Gerichtstr. 10
15806 Zossen

https://www.facebook.com/events/1463384533944288/?ref=22

Infos zur Vorgeschichte unter:
http://www.zahlvaeter.fall.vn/aktuelles.html
Rubrik: 10.12.2013: Unglaubliche Vorgänge in der nordkoreanischen Enklave Zossen

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