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Gerichtstermin "Väterentsorgung" - Wer vor nahe Zossen wohnt, kann teilnehmen! (Vaeter)

Li Ho Den ⌂, Friday, 05.09.2014, 12:47 (vor 3744 Tagen)

Wegen eines akuten psychotischen Schubs der Mutter, zu der ein vierjähriges Kind völlig überraschend aus einer Pflegefamilie verbracht wurde und wo es seit einigen Tagen lebt, nimmt ein Vater sein Kind mit mündlicher Zustimmung des Umgangspflegers zu sich.

Der Fall landet vor dem Amtsgericht Zossen. Zossen liegt im Landkreis Teltow-Fläming, dem Landkreis, der nicht nur durch einen rechtskräftig wegen Vorteilsnahme im Amt verurteilten Landrates bekannt wurde, sondern in welchem auch Ermittlungsverfahren gegen die Bürgermeisterin von Zossen, gegen den Bürgermeister von Am Mellensee, und den Leiter des dortigen Jugendamtes -jeweils wegen Korruptionsverdacht- laufen

Renate N., Jugendrichterin am Amtsgericht Zossen, hat das inzwischen fünfjährige Kind über ein halbes Jahr nach "Tatende" verhört, und dessen Zeugnisverweigerungsrecht schlichtweg durch die Anweisung der Mutter ersetzt: "Das Kind soll aussagen." Richterin N. weist das Kind darauf hin, dass es "die Wahrheit sagen MUSS".

Renate N., Jugendrichterin am Amtsgericht Zossen, schließt den Vater freilich zum Verhör des Kindes von der Anwesenheit aus. Dafür darf die Mutter (selbst Zeugin im Verfahren) dem Kind ebenfalls Fragen stellen, die von Renate N. freilich weder im Wortlaut noch sinngemäß festgehalten werden, sondern nur mit dem Begriff "Auf Frage der Mutter" später im Protokoll auffindbar sind.

Zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Zossen werden die vom Vater beantragten Zeugen, darunter der Umgangspfleger und der Arzt der Psychiatrie, in welcher sich die Mutter befand, von Renate N. nicht gehört mit der Begründung, diese Zeugen seien seitens des Gerichts "nicht auffindbar" bzw. deren Aussage spiele "für die Entscheidung keine Rolle".

Der Vater erklärt die Besorgnis der Befangenheit. Die Hauptverhandlung findet trotzdem statt. Der Vater erklärt in der Hauptverhandlung erneut die Besorgnis der Befangenheit und regt an, die geistige Gesundheit von Renate N. überprüfen zu lassen.

Daraufhin flüchtet Renate N. aus dem Saal. Als sie wiederkommt, erklärt sie sich selbst für nicht befangen. Der Vater wird für den Rest der Hauptverhandlung, auch für die Zeugenvernehmung, aus dem Saal verwiesen. Somit kann er den Zeugen, die sämtlich noch nicht gehört wurden, auch keine unangenehmen Fragen stellen.

Dem Vater wird von Renate N. das letzte Wort verweigert. Er wird erst zur Urteilsverkündung wieder "hereingebeten".

Der Vater wird von Renate N. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Vater hat sein Kind nunmehr wiederum fast zwei Jahre nicht gesehen, und nicht das Geringste von seinem Kind gehört. Auf einen Umgangsantrag von Mai 2014 antwortete ihm das Gericht, man wisse nicht, wer der Antragsgegner sei. Die Besorgnis der Befangenheit gegen die Familienrichterin am Amtsgericht Zossen wurde abschlägig entschieden. Entscheiderin: Renate N.

Am 11. September 2014 ab 14:00 Uhr findet nun am Amtsgericht Zossen der Prozess unter Beteiligung von Renate N. statt. Selbstverständlich ist Renate N. trotz gestellten Strafantrages wegen Rechtsbeugung nicht die Angeklagte. Sondern der Vater.

Tatvorwurf: Üble Nachrede zum Nachteil von Richterin Renate N.

Die Verhandlung wird ein Kollege von N. führen, welcher eine Tür weiter sitzt.

Termin: 11. September 2014

Zeit: ab 14:00 Uhr (wer kommen will, bitte unbedingt sehr rechtzeitig erscheinen, es ist mit strengsten Kontrollen zu rechnen)

Aktenzeichen: 10 Cs 484 Js 5674/14

Anschrift: Amtsgericht Zossen
Gerichtstr. 10
15806 Zossen

https://www.facebook.com/events/1463384533944288/?ref=22

Infos zur Vorgeschichte unter:
http://www.zahlvaeter.fall.vn/aktuelles.html
Rubrik: 10.12.2013: Unglaubliche Vorgänge in der nordkoreanischen Enklave Zossen

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Gerichtstermin "Väterentsorgung" - Wer vor nahe Zossen wohnt, kann teilnehmen!

Ausschussquotenmann, Friday, 05.09.2014, 13:36 (vor 3744 Tagen) @ Li Ho Den

Was soll denn der Grund für die "üble Nachrede" sein? Hat der Vater geäußert die Justizkalfaktorin begehe Rechtsbeugung?

Er hat ihr offensichtlich die Wahrheit gesagt und das beleidigt sie.

Li Ho Den ⌂, Friday, 05.09.2014, 14:24 (vor 3744 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Er kann ihr gesagt haben, dass

- sie eine Feministin ist.
- die Justiz die größte staatlich geförderte Frauenrechtsbewegung in Deutschland ist.
- sie kein Problem lösst, sondern ist.

Also da gibts sicherlich viele Möglichkeiten. Eines ist aus meiner Sicht sicher: Der Mann hat genau ins Schwarze getroffen. Gerichte haben kein Problem damit, wenn sie jemand anlügt. Also muss die Aussage des Vaters im Umkehrschluss zweifelsfrei die Wahrheit gewesen sein. Und die ist offensichtlich zu hart für das zarte Wesen.

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Er hat ihr offensichtlich die Wahrheit gesagt und das beleidigt sie.

Ausschussquotenmann, Friday, 05.09.2014, 16:45 (vor 3743 Tagen) @ Li Ho Den

Er kann ihr gesagt haben, dass

- sie eine Feministin ist.
- die Justiz die größte staatlich geförderte Frauenrechtsbewegung in Deutschland ist.
- sie kein Problem lösst, sondern ist.

Das hätte er sogar sagen können. Man darf denen nur nicht sagen, dass sie eine Rechtsbeugung begangen haben (Straftat). Deshalb lautet der Antrag ja auch "wegen Besorgnis der Befangenheit". Bei der üblen Nachrede wird es wohl nicht gelingen der diese Verhalten (welches ja auch Vorsatz von Seiten der Richterin voraussetzt) zu beweisen. Der muss noch bei Leutnant Dino in die Schule gehen. Dem passiert so etwas nicht (mehr).

Er ist diese Richterin auf jeden Fall los!

Li Ho Den ⌂, Friday, 05.09.2014, 19:40 (vor 3743 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Du musst den Fall auch mal von einer anderen Seite beleuchten:

Wenn man eine Richterin nicht los wird, mit einer vermeintlichen Beleidigung schon. Eine Richterin, die einen Strafeinzeige erstattet, die kann gar nicht mehr unbefangen sein.

Mir wollten sie mal die Bedrohung einer Richterin anhängen und da habe ich so darauf reagiert. Die Olle wollte mich kriegen und auf jeden Fall eine reinwürgen. Entweder mit der Strafanzeige wegen Bedrohung oder als Familienrichterin puncto Umgangsrecht. Sie hat´s dann auf der Schiene "Umgang" probiert, weil die Bedrohung auf wackeligen Füßen stand. Ich konnte - und da gibts genügend Argumentationsmaterial im Internet - nachweisen, dass solche Berufe sich besonders bedroht fühlen. Und wenn ich sage, dass ich weiß wo die wohne, dass noch lange keine Bedrohung ist. Zumal die ja auch weiß wo ich wohne. Naja, wir haben gemeinsam eine Runde gedreht, ich habe meinen Memoiren eine weitere Andekdote zugefügt und die Sache ist komplett ins Leere gegangen. War eine interessante Sache, wie ich die beschäftigt habe.

Übrigens hat in Sachen "MPU" ein guter Bekannter von mir mal vor einiger Zeit mal so einen Typen vom Rechtsausschuss des DBT gefragt:

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37585--f329103.html ----> Frage 5

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Er ist diese Richterin auf jeden Fall los!

Ausschussquotenmann, Saturday, 06.09.2014, 12:52 (vor 3743 Tagen) @ Li Ho Den

Du musst den Fall auch mal von einer anderen Seite beleuchten:

Wenn man eine Richterin nicht los wird, mit einer vermeintlichen Beleidigung schon. Eine Richterin, die einen Strafeinzeige erstattet, die kann gar nicht mehr unbefangen sein.

Sagst Du. Die können immer noch etwas anderes behaupten. Zudem mit dem Richterwechsel nicht zwangsläufig etwas gewonnen ist.

Zitat

Li Ho Den ⌂, Saturday, 06.09.2014, 14:22 (vor 3743 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Sagst Du. Die können immer noch etwas anderes behaupten. Zudem mit dem Richterwechsel nicht zwangsläufig etwas gewonnen ist.

Ja, da kannst du dich drauf verlassen. Das Interessante an dieser Sache, zweifelsfrei mit einem gewissen Nervenkitzel verbunden, ist ja, wo die Grenze eines Richters/in liegt, also wie heftig sie sich belöffeln lässt. Die Tusse bei mir hat ne Menge ertragen, aber letztlich ist sie trotzdem gescheitert.

An einem AG sind in der Regel 2-5 Familienrichter/innen. Wenn man die durch hat, gehts automatisch woanders hin. Das Jugendamt hat bei mir z.B. auch kapituliert. Von der Leitung wurde ein Brief an das Familiengericht gesandt mit dem Tenor: "Wir können hier nix mehr leisten." Richtig war derweil, dass die gar nicht wollten und wollen und ich denen jahrelang ihre eigenen Gesetze und Vorschriften um die Ohren gehauen habe.

Ich habe oft dieses Zitat verwandt und das hat bei diesen Leuten letztlich zum Schweigen geführt:

Die Bundesrepublik ist zwar noch kein totalitärer Staat, zeigt aber eindeutige totalitäre Tendenzen, mit denen die Verantwortlichen eine Agenda zum Schaden Deutschlands und der Deutschen durchsetzen wollen. Dem Vernehmen geraten auch Behördenmitarbeiter deshalb zunehmend an die Grenze dessen, was sie noch mit ihrem Gewissen und ihrer Pflicht vereinbaren können. Es könnte wieder eine Zeit kommen, in der man sich entscheiden muß, ob die eigene Loyalität Deutschland gilt oder einem zum Schaden Deutschlands handelnden Apparat.

Quelle: http://ernstfall.org/2013/11/12/totalitare-moderne-gruppenbezogene-menschenfeindlichkeit-und-die-uni-ohne-vorurteile/

Ich habe nichts falsch gemacht. Vater für seine Kinder sein zu wollen, ist etwas ganz Natürliches und kein Verbrechen.

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Zitat

Ausschussquotenmann, Saturday, 06.09.2014, 20:20 (vor 3742 Tagen) @ Li Ho Den

An einem AG sind in der Regel 2-5 Familienrichter/innen. Wenn man die durch hat, gehts automatisch woanders hin. Das Jugendamt hat bei mir z.B. auch kapituliert. Von der Leitung wurde ein Brief an das Familiengericht gesandt mit dem Tenor: "Wir können hier nix mehr leisten." Richtig war derweil, dass die gar nicht wollten und wollen und ich denen jahrelang ihre eigenen Gesetze und Vorschriften um die Ohren gehauen habe.


Unter "leisten" verstehen die sowie die Justizkalfaktoren eigentlich nur Dir Unrecht als Recht zu verkaufen. Ähnliches spielt sich auch bei den Jobcentern, Sozialgerichten usw. ab.
Wenn die merken, dass sie Dir kein Kind in den Bauch reden können können sie nichts mehr "leisten".

Zitat

Li Ho Den ⌂, Saturday, 06.09.2014, 21:02 (vor 3742 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Jaja, das ist richtig. Es geht vor Gericht nicht um Recht. Denen geht es nur darum, einen zu finden, der zahlt. Um was anderes geht es nicht. Würde man Recht vollziehen wollen, müsste man die mindestens die Hälfte aller Gesetze vorher entsorgen müssen.

Der Typ vom Jugendamt war eine blasse Nummer. SPD-Mitglied. Muss man da mehr sagen? Im Internet gibts das Handbuch des ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst). Das ist sowas wie die Bibel der Exorzisten zur Väterentsorgung. Am bezeichnendsten ist das Kapitel, in dem er Umgang mit psychisch kranken Eltern beschrieben wird. Also das ist faktisch eine Kapitulationsurkunde. Wenn eine Frau einen an der Klatsche hat und das ist die Mehrzahl der PAS-Weiber, dann können die mit solchen Weibern gar nicht umgehen. So ein PAS-Weib hat also vollkommen freie Hand. Bei einem Familiengericht sieht das nicht besser aus. Die haben meist noch weniger Ahnung, weswegen die auch blind auf alles hören, was sich Gutachter nennt. Stell dir vor, ein Gutachter würde in seinem Werk empfehlen, dass Kind abzustechen. In der Gerichtsverhandlung würde die Richterin folgendes sagen: "Ich habe mir das Gutachten genau durchgelesen und ich folge der Empfehlung des Gutachters vollumfänglich!" Die können nicht selbst mehr denken. Richterlicher Sachverstand und Logik, dass sind zwei Dinge, die sich gegenseitig ausschließen. Das ist wie bei einer Türklinke, niemals wirst du beide Seiten benutzen können.

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Zitat

Ausschussquotenmann, Saturday, 06.09.2014, 21:19 (vor 3742 Tagen) @ Li Ho Den

Die Justiz muss dem Gutachtern nicht folgen. Die können sogar gegen ärztliche Gutachten entscheiden. Alles im Rahmen der Wahrheitsfindung und um die Rangordnung zwischen den Göttern in weiß und denen in schwarz nochmals klarzustellen.
Wenn das Gutachten aber die vom Gericht gewünschte Entscheidung stützt wird dem Gutachten natürlich gerne gefolgt. Falls dann etwas passiert lässt sich die Schuld schön dem Gutachter unterschieben. Auch der Rechtsunterworfene kanalisiert seinen Hass oft an dem Gutachter statt an dem eigentlich für die Entscheidung verantwortlichen Richter.

Zitat

Li Ho Den ⌂, Saturday, 06.09.2014, 22:28 (vor 3742 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Da hast du Recht. Im Familienrechtsunwesen werden "Gutachten" erstellt, um Väter wegzukicken. Und nur zu diesem Zweck. Ein Familiengericht muss die Aufgaben des "Gutachtens" genau definieren. Bei mir war´s damals so, dass der "Gutachter" eine Empfehlung in Sachen Umgangsregelung abgegeben hat, wonach ihn niemand gefragt und wozu ihn das Gericht auch nicht beauftragt hatte. Naja, das Gutachten war damit Schrott. Teurer Schrott und ich hab den Müll auch nie bezahlt. Dafür hat der "Gutachter" auch erst mal eine Anzeige am Halse, wegen Verleumdung. Ich hab kein Ton gesagt, außer immer wiederholend: "Mein Kind hat Mutter und Vater!". Du glaubst gar nicht, was der da alles zusammenfabuliert hat. Rainer hatte mir empfohlen, da gar nicht erst hinzugehen. Ja, es ist richtig. Betroffene Väter sollten sich nicht "begutachten" lassen, denn Tiere begutachtet man, aber Menschen nicht.

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