Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wie viele angebliche Vergewaltiger mögen wohl einsitzen? (Recht)

Wolfgang A. Gogolin ⌂ @, Hamburg, Friday, 02.11.2012, 11:41 (vor 4402 Tagen)

Wenn Du nichts gestehst, bekommst Du 5 Jahre Knast, wenn Du gestehst, nur 2 Jahre. So kommt die Justiz zu billigen Geständnissen:

" ... Aus den Angaben der Juristen werde deutlich, dass die "Erforschung der Wahrheit", zu der das Gericht auch bei Absprachen verpflichtet sei, in der Praxis häufig unterbleibe. Zwar werde in diesen Fällen fast immer ein Geständnis abgelegt. 28 Prozent der Richter hätten aber eingeräumt, dass sie allenfalls teilweise Geständnisse überprüften. Mehr als die Hälfte der Rechtsanwälte gehe zudem von wahrscheinlichen Falschgeständnissen ihrer Mandanten aus, die damit einer angedrohten höheren Strafe entkommen wollten ..."

n-tv

Viele Grüße
Wolfgang

Na sowas! Das ist ja völlig überraschend!

Referatsleiter 408, Friday, 02.11.2012, 14:17 (vor 4402 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Eine Untersuchung zeigt, dass Richter bei Deals oft gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Auch die Wahrheitsfindung bleibt häufig auf der Strecke.

Richtig ist wohl eher, dass diese Gestalten die Wahrheit gar nicht interessiert. Es wird kurz abgecheckt, was beim Angeklagten zu holen ist, daraus resultiert auch das Strafmaß. So und nicht anders läuft das bei der sogenannten Justiz. Gesetze gibt es nicht, es sind Raubregeln, die genauestens festlegen, was aus dem Betreffenden herausgeholt werden muss.

Todesstrafe

Referatsleiter 408, Friday, 02.11.2012, 16:58 (vor 4402 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Wenn es in Deutschland noch die Todesstrafe gäbe, dann könnten die vielen Opfer des feministischen Terrorregimes nicht mal mehr darüber reden. Aber irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass die feministischen Machthaber auf die Variante "Tibet" hinsteuern.

Wie viele angebliche Vergewaltiger mögen wohl einsitzen?

Joe, Gutmensch, DDR, Friday, 02.11.2012, 17:25 (vor 4402 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Wenn Du nichts gestehst, bekommst Du 5 Jahre Knast, wenn Du gestehst, nur 2 Jahre. So kommt die Justiz zu billigen Geständnissen

Und nicht vergessen: Nach der Freilassung hin und die Falschbeschuldigerin mal so richtig durchtraumatisieren.

Strafe vorher, Tat hinterher geht nämlich auch. Das vergessen die gerne...

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