Recht auf Jungfräulichkeit (Humor)
Nach Verlust ihrer Unschuld: Gericht spricht Chinesin 3900 Euro Schadenersatz zu
Ein chinesisches Gericht hat einer von ihrem Liebhaber getäuschten Frau rund 3900 Euro Schadenersatz für den Verlust ihrer sexuellen Unschuld zugesprochen. Der Beklagte habe "das Recht auf Jungfräulichkeit" der Klägerin verletzt, urteilte das Gericht nahe Shanghai örtlichen Medienberichten zufolge. Ein Sprecher des Gerichts von Pudong bestätigte die Angaben. Demnach will der Beklagte das Urteil anfechten.
Die Klägerin hatte den Mann im Jahr 2009 im Internet kennengelernt und schließlich im Jahr 2013 eine Beziehung mit ihm begonnen, wie das Internetmagazin "The Paper" berichtete. Demnach reisten die beiden gemeinsam nach Singapur, wo sie miteinander schliefen, danach habe sich der Mann aber nicht mehr gemeldet. Die Klägerin habe im Anschluss herausgefunden, dass ihr Freund in Wahrheit mit einer anderen Frau verheiratet war. Der Mann ließ durch seinen Anwalt vor Gericht bestreiten, mit der Klägerin geschlafen zu haben.
Die Frau hatte in ihrer Klage rund 63.000 Euro Schadenersatz für psychologische Schäden sowie eine Kostenerstattung für medizinische Behandlungen in Höhe von rund 200 Euro gefordert. Das Gericht beurteilte diese Forderungen aber als "überzogen" und sprach ihr umgerechnet 3859 Euro als Preis für ihre Unschuld zu. Angaben zum Zustandekommen dieser Summe machte das Gericht nicht.
Das Urteil sorgte in sozialen Online-Netzwerken für Erstaunen. Ein Nutzer zeigte zwar Verständnis für die Schadenersatzforderungen der Getäuschten. "Doch was, bitte schön, ist das Recht auf Jungfräulichkeit", fragte der Nutzer weiter. Ein Nutzerin kritisierte die Einmischung der Justiz in die intime Frage der sexuellen Unschuld als "ausgesprochen sexistisch".
Aha, diese Frau hat also mit dem Mann gepennt und danach hat der sich nie wieder gemeldet. Das ist eigentlich was vollkommen normales, aber diese Frau verkraftet das offensichtlich nicht. Da zaubert man eben die Story von der psychischen Verletzung aus der Tasche, die eh nicht nachweisbar ist. Man müsste der Frau jetzt im Umkehrschluss auf die Stirn tätowieren "Ich bin psychisch geschädigt!" ... da sieht es mit einer Arbeitsstelle sicher eher mau aus. Es wäre ja nicht gelogen und die logische Folge ihres Verhaltens.
Mich würde auch mal interessieren, wie die in der Gerichtsverhandlung den Verlust der "Unschuld" glaubhaft gemacht haben. Wurde da ein Untersuchungsvideo vorgeführt oder wie muss man sich das vorstellen?