Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Femen werden wegen Kirchenschändung nicht nur freigesprochen ... (Gewalt)

Kurti ⌂ @, Wien, Tuesday, 23.09.2014, 17:10 (vor 3744 Tagen)

... sondern bekommen sogar noch mit Schmerzensgeld (!) den Arsch gepudert:

(Paris) Zweierlei Maß antichristlicher politischer Korrektheit haben französische Richter bewiesen. Sie verurteilten zwei Frauen, weil sie vor einer Moschee einen Schweinskopf deponierten, sprachen aber neun Femen-Söldnerinnen frei, obwohl sie die Kathedrale von Paris geschändet hatten.
Die Kathedrale von Paris und damit bedeutendste Kirche Frankreichs zu schänden, ist weniger schwerwiegend als irgendeine Moschee zu stürmen? Ja, sagen französische Richter und fällten Freispruch und Schuldspruch.
Zwei Frauen wurden in Frankreich zu neun Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie vor der Moschee von Mayotte einen Schweinekopf deponierten. Sechs Monate wurden auf Bewährung ausgesetzt, für drei Monate müssen die Verurteilten jedoch ins Gefängnis.
Veruteilt wegen „Aufwiegelung zum Haß“

Das Urteil wurde am 18. September vom Strafsenat von Mamoudzou gefällt. Der Vorfall ereignete sich in der vergangenen Silvesternacht. Nach einer durchzechten Nacht mit viel Alkohol legte eine Frau, um eine verlorene Wette einzulösen, vor der Moschee einen Schweinekopf ab. Die zweite Frau wurde verurteilt, weil sie den Schweinekopf zur Verfügung gestellt hatte. Der Ehemann der ersten Frau wurde ebenfalls verurteilt, weil er sie mit dem Auto vor die Moschee gebracht hatte. Die Verurteilung erfolgte wegen „Aufwiegelung zu Haß, Gewalt und Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Religion“.
Politsöldnerinnen von Femen freigesprochen

Das Urteil von Mamoudzou erfolgte aufgrund geltender Strafbestimmungen. Dennoch irritiert es viele Franzosen. Viele fragen sich, warum drei Menschen ins Gefängnis müssen, weil sie vor einer Moschee – die Moschee wurde von ihnen nie betreten – einen Schweinekopf ablegten, während neun Femen-Aktivistinnen, die mehrfach die Kathedrale Notre Dame von Paris schändeten, von einem Strafsenat in Paris freigesprochen werden. Die Politsöldnerinnen von Femen drangen mit entblößtem Oberkörper und aufgemalten antikirchlichen und gotteslästerlichen Parolen in die Kathedrale ein, brüllten blasphemisch-sexistische Parolen, vollzogen sakrilegische Handlungen, sprangen auf den Altar und beschädigten eine Glocke. Die geschändete Kathedrale mußte jeweils durch einen eigenen Ritus neu geweiht werden, ehe darin wieder kultische Handlungen vorgenommen werden konnten. Zu Femen siehe den Beitrag Wer steckt hinter Femen und ihrem antichristlichen Protest? Bezahlte Aktivistinnen aus dem Rotlichtmilieu.
Zum Schaden auch noch Hohn: Kirche muß Femen Schadenersatz zahlen

Die Pariser Richter ordneten zudem an, daß die „Sex-tremistinnen“, wie sich die antichristlichen Politsöldnerinnen selbst bezeichnen, auch noch Schadenersatz erhalten. Die Erzdiözese Paris muß jeder Femen-Kirchenschänderin 1.500 Euro Schadenersatz zahlen, weil der Ordnungsdienst der Kathedrale es gewagt hatte, die „Damen“ gegen ihren Willen aus der Kathedrale zu befördern.
http://www.katholisches.info/2014/09/20/frankreich-gefaengnis-fuer-beleidigung-des-islam-freispruch-fuer-schaendung-der-kathedrale-von-paris/

Ich rege mich über gar nichts mehr auf ...

Gruß, Kurti

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