Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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"Das Sexualstrafrecht basiert auf Mythen" (Istanbul-Konvention) (Recht)

Christine ⌂ @, Sunday, 28.09.2014, 11:25 (vor 3712 Tagen)

Er musste sie nicht überwältigen, sie hat nicht um sich geschlagen. Ein Verband von Beratungsstellen hat Fälle mutmaßlicher Vergewaltigungen analysiert - und eine systematische Schwäche im Strafrecht ausgemacht. Juristinnen fordern, diese "Schutzlücke" endlich zu schließen.[..]

Dass 107 Fälle in zehn Jahren nicht repräsentativ sein können, ist Katja Grieger, Diplom-Psychologin und Geschäftsführerin des BFF, bewusst. Aussagekräftige Statistiken dazu, warum Strafverfahren eingestellt werden, gebe es ohnehin nicht, meint Grieger.[..]

http://www.sueddeutsche.de/panorama/vergewaltigung-das-sexualstrafrecht-basiert-auf-mythen-1.2088511

Ein RA sieht keine Lücken im Sexualstrafrecht, der Bund deutscher Juristinnen hingegen schon. Diese haben einen Entwurf für eine Reform des Sexualstrafrechts vorgelegt:

"Dieser stellt entgegen dem jetzigen Recht auch bloße nichteinverständliche sexuelle Handlungen unter Strafe", heißt es in der Presseerklärung.

Anderswo wird diese Form des Sexualrechts bereits praktiziert. In Schweden etwa kann Geschlechtsverkehr gegen den erklärten Willen der Frau strafrechtlich verfolgt werden. Das verlangt auch die sogenannte "Istanbul-Konvention", eine Konvention des Europarats gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.

Nun habe ich mal nach der "Istanbul-Konvention" gesucht und Google fand als erstes folgenden Beitrag bei Wikipedia:

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt http://de.wikipedia.org/wiki/Übereinkommen_des_Europarats_zur_Verhütung_und_Bekämpfung_von_Gewalt_gegen_Frauen_und_häuslicher_Gewalt

Der entsprechende Bericht ist 122 Seiten lang http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/convention/Convention%20210%20German%20&%20explanatory%20report.pdf

WikiMANNia hat sich selbstredend ebenfalls mit dem Sexualstrafrecht ausführlich auseinander gesetzt und zwar unter dem Titel § 177 http://de.wikimannia.org/177_StGB

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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