Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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"Das Sexualstrafrecht basiert auf Mythen" (Istanbul-Konvention) (Recht)

Christine ⌂ @, Sunday, 28.09.2014, 11:25 (vor 3712 Tagen)

Er musste sie nicht überwältigen, sie hat nicht um sich geschlagen. Ein Verband von Beratungsstellen hat Fälle mutmaßlicher Vergewaltigungen analysiert - und eine systematische Schwäche im Strafrecht ausgemacht. Juristinnen fordern, diese "Schutzlücke" endlich zu schließen.[..]

Dass 107 Fälle in zehn Jahren nicht repräsentativ sein können, ist Katja Grieger, Diplom-Psychologin und Geschäftsführerin des BFF, bewusst. Aussagekräftige Statistiken dazu, warum Strafverfahren eingestellt werden, gebe es ohnehin nicht, meint Grieger.[..]

http://www.sueddeutsche.de/panorama/vergewaltigung-das-sexualstrafrecht-basiert-auf-mythen-1.2088511

Ein RA sieht keine Lücken im Sexualstrafrecht, der Bund deutscher Juristinnen hingegen schon. Diese haben einen Entwurf für eine Reform des Sexualstrafrechts vorgelegt:

"Dieser stellt entgegen dem jetzigen Recht auch bloße nichteinverständliche sexuelle Handlungen unter Strafe", heißt es in der Presseerklärung.

Anderswo wird diese Form des Sexualrechts bereits praktiziert. In Schweden etwa kann Geschlechtsverkehr gegen den erklärten Willen der Frau strafrechtlich verfolgt werden. Das verlangt auch die sogenannte "Istanbul-Konvention", eine Konvention des Europarats gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt.

Nun habe ich mal nach der "Istanbul-Konvention" gesucht und Google fand als erstes folgenden Beitrag bei Wikipedia:

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt http://de.wikipedia.org/wiki/Übereinkommen_des_Europarats_zur_Verhütung_und_Bekämpfung_von_Gewalt_gegen_Frauen_und_häuslicher_Gewalt

Der entsprechende Bericht ist 122 Seiten lang http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/convention-violence/convention/Convention%20210%20German%20&%20explanatory%20report.pdf

WikiMANNia hat sich selbstredend ebenfalls mit dem Sexualstrafrecht ausführlich auseinander gesetzt und zwar unter dem Titel § 177 http://de.wikimannia.org/177_StGB

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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Deutscher Juristinnenbund = Endlager für einfach strukturierte Persönlichkeiten.

Musharraf Naveed Khan, Sunday, 28.09.2014, 11:40 (vor 3712 Tagen) @ Christine

Solange die sich damit gegenseitig wegschießen, könnte einem das eigentlich egal sein. Wir wissen aber, dass feministisch geprägte Gesetze zum Missbrauch vorbereitet werden ... siehe Gewaltschutzgesetz.

Hier mal so ein Selbstbereinigungsfall der Staatsmacht:

Polizist soll wegen Vergewaltigung ins Gefängnis

Ein Polizist soll auf der Wache einen jungen Mann vergewaltigt haben, der einen Diebstahl anzeigen wollte. Die Staatsanwältin ist von der Schuld des Kommissars überzeugt, der seine Unschuld beteuert.

Quelle

Hmmm .... ich war nicht dabei, aber eines weiß ich: Polizisten lügen! Ich habe das selbst mehrfach erlebt und zeigt man diese Leute an, wird das Ermittlungsverfahren mangels öffentlichem Interesse eingestellt. Das Verhalten von Staatsanwältinnen ist tatsächlich, solche Posten werden vermutlich mit speziell aussortierten FEM-Weibern besetzt. Man scheint da großen Wert drauf zu legen, wirklich den Abschaum zu bekommen.

Der deutsche Juristinnenbund ist ein Endlager der Nation für einfach strukturierte Persönlichkeiten. Insofern sollte man sich über Grunzen aus der Ecke nicht sonderlich wundern.

"Das Sexualstrafrecht basiert auf Mythen" (Istanbul-Konvention)

knn, Sunday, 28.09.2014, 19:13 (vor 3711 Tagen) @ Christine

Nun habe ich mal nach der "Istanbul-Konvention" gesucht und Google fand als erstes folgenden Beitrag bei Wikipedia

Siehe http://bloganddiscussion.com/argumentevonfemastasen/3932/geschlechtergleichwertler-und-gleichberechtigungsutopisten/

und dann Beispiel #3

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Frauenwahlrecht -- Ja oder nein? | Was Männerrechtler nicht wahrhaben wollen.
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