Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Dr. Margit Weber (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Monday, 29.09.2014, 18:39 (vor 3560 Tagen)

F203 Dr. Margit Weber Studium der Katholischen Theologie und Latein auf Lehramt sowie Englisch und Geschichte in München und Heidelberg – promovierte an der LMU im Fach Kirchenrecht - Unterrichtstätigkeit an verschiedenen Schulen - seit 2003 Gastprofessorin am Kanonischen Institut der Universität Potsdam – seit 2006 Universitätsfrauenbeauftragte der Ludwig-Maximilians-Universität München – Sprecherin der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten - Frauenbeauftragte@lrz.uni-muenchen.de -
margit.weber@kaththeol.uni-muenchen.de - Frauenbeauftragte@lmu.de

Universität als grundlegend „gegenderte“
Organisation: Genderkompetenz und Gender in der
Lehre immer gefragter
Die Studierendenproteste Ende letzten Jahres haben die Diskussion über die
bayerische und deutsche Hochschullandschaft und Hochschulpolitik sowie
über Reformen der Bolognareform verlebendigt. Die Besetzung von Hörsälen
holte auch Politiker und Politikerinnen an unsere Universität, um mit den
Studierenden zu diskutieren. Die Studierenden untereinander versuchten ebenso
eine gemeinsame Linie bzw. gemeinsame Grundsatzforderungen durch regelmäßige
Diskussionsrunden zu finden und zu formulieren. Ein Problem
dabei wurde offensichtlich die Begrenzung der Rededauer. Da sich wesentlich
mehr männliche Kommilitonen ans Rednerpult drängten und diese dann
auch noch wesentlich länger redeten als ihre Kommilitoninnen, wurde zunächst
die Redezeit begrenzt und schließlich eine Redequote eingeführt.
Der Frage, warum Studenten eher geneigt sind das Wort zu ergreifen und Studentinnen
eher zurückhaltender in ihren Wortmeldungen sind – ähnliches ist
auch immer wieder aus Seminaren vernehmbar, unabhängig von der inhaltlichen
Qualität des Redebeitrages –, kann hier nicht nachgegangen werden.
Dieses Beispiel zeigt aber auf, dass Gendersensibilität nach wie vor auch in
grundlegenden demokratischen Abläufen wie einer Diskussion unter Studierenden
noch unterentwickelt ist. Als ob die Diskussionskultur zu politischen
Themen das eine sei und Gender(kompetenz) etwas anderes. Ganz so wie
eben die Universität sich selbst nach wie vor noch versteht. Dabei ist die
Wissenschaft eine grundlegend „gegenderte“ Organisation, v. a. wenn niemand
von Gender spricht. Es herrscht die Auffassung, Wissenschaft ist Wissenschaft
und Gender ist Gender, beides sind zwei verschiedene Dinge. Daher muss in
allen Bereichen im Sinne von Gender Mainstreaming gedacht und gehandelt
werden, was zur Aufgabe aller Einheiten und Mitglieder einer Universität
gemacht werden sollte. Die Leitungsebene muss gendersensibel und -gerecht
entscheiden, die Studierenden gendergerechte Lehre erfahren und gendergerecht
lernen.
Aufgrund des steigenden Interesses unter den Studierenden an Genderkompetenz
und der Behandlung von Genderthemen in Forschung und Lehre
wird wie bereits in den letzten Semestern das entsprechende Kursangebot im
Rahmen des Programms LMU-PLUS weiter ausgebaut. Die Genderkompetenzkurse
werden ab dem Sommersemester 2010 in drei aufeinander aufbauenden
Modulen angeboten: dem Grundkurs, dem Aufbaukurs und dem
Genderkolloquium zu ausgewählten Themen. Für die Dozierenden wird das
Kursangebot für Nachwuchswissenschaftler/innen im Rahmen von LMUEXTRA
fortgesetzt und erstmals wird eine Plattform geschaffen, auf der
Professor/innen Erfahrungen über Gender und Lehre austauschen können
(vgl. S. 48 – 50 und S. 53f).
Da diese Kurse von Studierenden kontinuierlich stark, von Dozierenden mit
langsam steigender Tendenz nachgefragt sind, hat die Frauenbeauftragte das
Lehrerbildungszentrum (LBZ) der LMU und das Center for Leadership and
2
People Management als Kooperationspartner gewinnen können. Das Lehrerbildungszentrum
bietet ab April 2010 in Kooperation mit der Frauenbeauftragten
im Rahmen des Münchener Lehrertrainings regelmäßig Workshops
zu Geschlecht. Sprache. Unterricht. – Genderkomptenz in der Schule für
Lehramtsstudierende an, denn gerade Lehrberufe transportieren über Sprache
und Didaktik unbewusste Rollenbilder und Rollenfestschreibungen. Der
Workshop geht verschiedenen Frage nach, so etwa: Welche traditionellen
Rollenklischees gilt es zu vermeiden, um allen Heranwachsenden möglichst
viele Entwicklungsperspektiven zu eröffnen? Wo treffen Unterrichtende
selbst auf Rollenerwartungen seitens der Schüler und Schülerinnen? Haben die
Geschlechter unterschiedliche Lehrbedürfnisse? Weitere Informationen dazu
finden sich auf der Website des LBZ (http://www.lehrerbildungszentrum.unimuenchen.
de) und auch unter LMU-PLUS, S. 53. Das Center for Leadership
and People Management bietet ab dem Sommersemester zusätzliche Kompetenztrainings
für Führungskräfte in der Wissenschaft an, in denen auch
Fragen zu Gender in der Personalführung behandelt werden (http://
www.peoplemanagement.lmu.de).
An der Entwicklung einer gendergerechten Lehre können und sollten die
Studierenden aktiv mitwirken, indem Sie z. B. sowohl eine gendergerechte
Sprache, Didaktik und Stoffpräsentation als auch das Aufgreifen von genderspezifischen
Themen einfordern.
In diesem Zusammenhang möchten wir – wie bereits in den letzten Editorials
– erneut das Online-Modul der virtuellen Hochschule Bayern (vhb) zu Gender
& Diversity. Einführung in Fragestellungen, Theorien und Methoden
empfehlen, das – entwickelt unter der Konsortialführung der LMU – seit
dem Wintersemester 2008/2009 zur Verfügung steht und die Vermittlung
von Genderwissen an der LMU verstärkt. Zum Erlernen und Weiterentwickeln
von Genderwissen als Schlüsselkompetenz werden hierbei drei Online-
Lehrveranstaltungen (Vorlesung, Seminar, Übung) angeboten, denen ein
workload von jeweils 3 ECTS-Punkten entspricht. Das Modul ist interdisziplinär
ausgerichtet. Es kann zusätzlich und freiwillig zu den in den einzelnen
Studiengängen vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen besucht werden (Weitere
Informationen zu diesem Modul S. 10 + 11). V. a. aber sei auf das umfangreiche
Lehrangebot zu Gender/Geschlecht des Lehrstuhls für Soziologie/Gender-
Studies von Frau Prof. Irene Villa hingewiesen (vgl. S. 30 – 39 und www.gender.
soziologie.uni-muenchen.de). Professorin Villa hat im Januar 2010 nun auch
einen „Gender Salon“ ins Leben gerufen, der an jedem vierten Mittwoch im
Monat in der Glockenbachwerkstatt (Blumenstraße 7, 80331 München)
stattfindet und bei dem über aktuelle Gender-Themen aus Film, Kultur, Kunst,
Werbung, Literatur u. v. m. diskutiert wird (vgl. www.glockenbachwerkstatt.de).
Schließlich noch ein hochschulpolitischer Hinweis: Zur Evaluierung der Verwendung
der Studienbeiträge an der LMU sowohl auf zentraler wie auf
Fakultätsebene wurde vom Senat eine Senatskommission eingerichtet, der –
paritätisch besetzt – StudierendenvertreterInnen und SenatorInnen angehören.
Diese Kommission erarbeitet Kriterien zur Evaluierung der Vergabepraxis an
der LMU. Die Studierenden sollten hierbei aktiv und konstruktiv bleiben,
noch haben sie die Aufmerksamkeit der Politik.
Editorial
3
Im wissenschaftlichen Beitrag der vorliegenden Ausgabe der Frauenstudien
Arbeit in prekären Zeiten. Ethnografien und Reportagen über Gender-
Aspekte rund um das Erwerbsleben stellt die Ethnologin Frau Professor
Irene Götz vom Institut für Volkskunde/Europäische Ethnologie der Fakultät
12 die Familienarbeit als weitgehend emotionale Arbeit der „richtigen“ Arbeit
in der Berufswelt gegenüber. In ihrem Forschungsprojekt Spätmoderne Arbeitsund
Lebenswelten untersuchte sie anhand ethnographischer Fallstudien die
subjektiven Anreize für Frauen, die noch immer weitgehend allein die alltäglichen
Konflikte und Bedürfnisse der Familie ohne befriedigende Anerkennung
im privaten wie im öffentlichen Bereich ausgleichen müssen, in der Erwerbstätigkeit
und warum diese geradezu zur Zufluchtstätte für das Bedürfnis nach
Teamorientierung, Anerkennung und Selbstverwirklichung wird. Das Ergebnis
zeigt, dass auch die spätmoderne Lebens- und Arbeitswelt „gegendert“ ist und
Selbst- und Fremdbilder u. a. durch tradierte Rollenzuschreibungen geprägt
bleiben.
Der studentische Beitrag stammt von Frau Elisabeth Maier, Studentin Lehramt
Realschule; sie hat die Genderkompetenzkurse von Frau Professor Onnen-
Isemann über mehrere Semester hinweg regelmäßig besucht und schildert in
ihrem Beitrag Inhalt, Methoden, Nutzen und Beteiligung der Studierenden.
Dabei, soviel sei vorweggenommen, hält sie als zentrales Ergebnis fest: Ein
enormer Gewinn!
Unser herzlicher Dank gilt beiden Gastautorinnen für Ihre Beiträge. Meine
Mitarbeiterinnen und ich wünschen allen ein erfolgreiches Sommersemester!
München, im Februar 2010
Dr. Margit Weber,
Universitätsfrauenbeauftragte

http://www.frauenbeauftragte.uni-muenchen.de/frauenbeauftr/frauenstudien/sose10.pdf

Studium der Fächer Katholische Theologie und Latein für das Lehramt an Gymnasien,
daneben Studien in Englisch und Geschichte, in München und Heidelberg.
Promotion an der LMU im Fach Kirchenrecht mit einer eherechtlichen Arbeit
über die Totalsimulation nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung der
Rota Romana. Nach einer Unterrichtstätigkeit an verschiedenen Schulen und
Elternzeit Ende 1997 Rückkehr an die Universität München als wissenschaftliche
Assistentin am Lehrstuhl für Eherecht, Prozess- und Strafrecht sowie
Staatskirchenrecht am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik (vormals
Kanonistisches Institut) an der Katholisch-Theologischen Fakultät; ab 2004 wiss.
Angestellte und seit Juni 2006 Akademische Rätin. Seit 1.5.2003 Gastprofessorin
am Kanonistischen Institut der Universität Potsdam und seit 1.5.2004 Diözesanrichterin
am Konsistorium der Erzdiözese Berlin, daneben langjährige Tätigkeit
als Anwältin an kirchlichen Gerichten.
Die Lehrtätigkeit erstreckt sich auf die Theologenausbildung aller Studiengänge
sowie die Lehre im Aufbaustudium des Klaus-Mörsdorf-Studiums für Kanonistik,
einem Lehr- und Forschungsinstitut für Kanonisches Recht, das grundsätzlich
Absolventen und Absolventinnen eines Theologie- oder Jurastudiums zum Erwerb
eines Lizentiats oder Doktorats des kanonischen Rechts offen steht. Mitarbeit
in einschlägigen theologischen und kanonistischen Lexika und Zeitschriften:
LThK, RGG, Neues Bibellexikon, Lexikon des Kirchenrechts, Wörterbuch der
feministischen Theologie. Leitung der Redaktion der ältesten kanonistischen Fachzeitschrift
der Welt (Archiv für kath. Kirchenrecht) sowie Mitglied im wissenschaftlichen
Beirat der kanonistischen Fachzeitschrift De processibus
matrimonialibus. Schwerpunkte der Arbeit liegen im Ehe- und Prozessrecht, wozu
die Tätigkeit als Richterin bzw. Anwältin den nötigen Rückhalt in der Praxis verleiht,
im Staatskirchenrecht der ehemaligen Ostblockländern (insbesondere
Tschechien und Slowakei) sowie in der lateinische Rechtssprache.
Bisheriges frauenpolitisches Engagement
Von Dezember 1997 bis Oktober 2000 war ich Frauenbeauftragte der Katholisch-
Theologischen Fakultät. Gleich zu Beginn meiner Amtszeit durfte ich in der Zwischenbilanz
zum 10jährigen Bestehen der Institution der Frauenbeauftragten, die
die damalige Universitätsfrauenbeauftragte, Frau Dr. Edda Ziegler, angeregt hatte1
, zu den Zielen als Frauenbeauftragte an unserer Fakultät Stellung nehmen.
Mit ein paar wenigen Mitstreiterinnen und Mitstreitern entwickelte ich gemäß
den Empfehlungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Studium, Forschung
und Lehre (Senatsbeschluss von 1995, Nr. 9.1) den Frauenförderplan der
Katholisch-Theologischen Fakultät, der am 20. Mai 1998 vom Fachbereich einstimmig
als Handlungsempfehlung angenommen worden ist. Außerdem wurde
ich eingeladen, die Fakultät zum ersten Mal in den Gender Studies vorzustellen.2
In meiner Amtszeit organisierte ich regelmäßig Gastvorträge und Veranstaltungen
(kulturhistorische Führungen, Mentoringgespräche mit Frauen aus Wissenschaft
und Politik) zu Genderaspekten. In regelmäßigen Abständen wird in meinen Lehrveranstaltungen
auch die Stellung der Frau in der Kirche aus rechtlicher Sicht
thematisiert.
Zur 100-Jahr-Feier der akademischen Bildung von Frauen in Bayern im Jahr 2003
konzipierte und organisierte ich mit Studentinnen und Studenten der Fakultät eine
Photoausstellung und einen Festakt „Frauen und Katholische Theologie an der LMU
– Impressionen“. Zur Ausstellungseröffnung am 24.6.2003 hielt Frau Prof. Dr. Dr.
h.c. Elisabeth Gössmann, die als erste Frau an der Katholisch-Theologischen Fakultät
der LMU im WS 1954/1955 promovierte hatte – also 50 Jahre nach der
Zulassung von Frauen zum Universitätsstudium in Bayern!3 –, den Festvortrag mit
dem Titel „Geburtsfehler: weiblich“.4 Außerdem bereitete ich für dieses Jubiläum
eine Artikelreihe im Münchener Merkur5 über Professorinnen an der LMU vor, die
von Studentinnen und einem Studenten der Fakultät interviewt worden waren.
Mit der Novellierung des Bayerischen HSchG im Jahr 1998 erhielten die Fakultätsfrauenbeauftragten
erstmals Stimmrecht in den Fachbereichsräten; da ich damals
zugleich Vertreterin des akademischen Mittelbaues war, kam ich in die Ausnahmesituation,
über zwei Stimmen zu verfügen.
Vom 1.10.2000 bis 31.10.2002 war ich eine der drei Stellvertreterinnen von Frau
Prof. Dr. Ulla Mitzdorf im Amt der Universitätsfrauenbeauftragten. Diese Tätigkeit
konnte ich ab dem 1.10.2005 wieder aufnehmen, da ich inzwischen eine unbefristete
Stelle innehatte.6 Schließlich wurde ich am 18. Mai dieses Jahres vom
Senat auf Vorschlag der Universitätsfrauenkonferenz zur Nachfolgerin von Frau
Mitzdorf gewählt und am 21. Juni von der Landeskonferenz der Universitätsfrauenbeauftragten
zu deren Sprecherin, auch hierin als Nachfolgerin von Frau Mitzdorf.
Als stellvertretende Universitätsfrauenbeauftragte vertrat ich Frau Mitzdorf in verschiedenen
Universitätskommissionen und gelegentlich im Colloquium für die
HWP-Stipendiatinnen und arbeitete mit ihr und den beiden weiteren Vertreterinnen
bei der Vorbereitung der Kommissionsentscheidung für die Vergabe der HWPStipendien
sowie bei der Vergabe der Gleichstellungsprämien zusammen.
Grundsätzliche Aufgaben
Viele Arbeits- und Aufgabenbereiche haben sich seit Einführung des Amtes und
dank energischem und beharrlichem Engagement aller meiner Vorgängerinnen
mittlerweile etabliert.
Die Aufgaben reichen von der Mitarbeit in den Hochschulgremien und der Organisation
der Konferenz der Frauenbeauftragten der LMU über die Förderung von
Nachwuchswissenschaftlerinnen, die Beratung von Studentinnen und wissenschaftlichen
Mitarbeiterinnen bis zur universitätsübergreifenden Organisation der Landeskonferenz
der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten an Bayerischen Hochschulen.
Darüber hinaus wurden und werden von den Frauenbeauftragten immer
wieder neue, kreative Ansätze zur Förderung des Gleichstellungsbewusstseins innerhalb
der Universität realisiert und Maßnahmen zum Abbau bestehender Benachteiligung
von Frauen konzipiert und durchzusetzen versucht. Landes- und
bundesweiter Informationsaustausch mit den Kolleginnen, Vernetzungen mit außeruniversitären
Gruppen und Interaktionen mit hochschulpolitisch engagierten Politikern
und Politikerinnen gehören ebenso zu ihrem Funktionsradius.
In all diesen Arbeitsbereichen ist ein möglichst kontinuierlicher Übergang mit geringem
Erfahrungs- und Einarbeitungsverlust wünschenswert. Er ist weitgehend
gewährleistet durch die gezielte Einführung und bereitwilligen Erläuterungen meiner
Vorgängerin sowie durch die kompetente Unterstützung der Mitarbeiterinnen
des Frauenbüros.
Editorial
668
5
Die Ziele meiner Vorgängerinnen sind leider nicht veraltet, was allein ein Blick
auf die aktuellen geschlechterdifferenzierten Statistiken der LMU belegen7 : Frauen
sind zwar im Mittelbau mit über 40% vertreten, haben aber mit knapp 37 % einen
geringen Anteil an den unbefristeten Stellen auf dieser Ebene.
Aktuelle Vorhaben
1. Wiederbesetzung der Gender-Professur in der Soziologie: Gender Studies sind
aus der internationalen Forschungslandschaft nicht mehr wegzudenken, weil immer
deutlicher wird, wie notwendig die Erkenntnisse der Geschlechterforschung
sind, um aktuelle gesellschaftliche Aufgaben zu bewältigen und um sich kritisch
mit den Wissenschaften auseinanderzusetzen. Auch steigt die Nachfrage nach
Studienmöglichkeiten in diesem Gebiet, was u.a. die bundesweit anhaltende Einrichtung
von Genderprofessuren und Genderlehrstühlen8 oder die Bedarfsmeldung
von bisher bereits acht bayerischen Hochschulen für drei Online-Lehreinheiten
zu Gender-Themen belegen, für die unter Federführung der Universitätsfrauenbeauftragten
der LMU in diesem Jahr ein Antrag auf Einrichtung an die Virtuelle
Hochschule Bayern gestellt wurde. Daneben zeigt die wachsende Zahl von
Forschungsanfragen aus Wirtschaft, Verwaltung, Politik oder dem Bildungs- und
Erziehungsbereich, dass die Kategorie Geschlecht in allen gesellschaftlichen Bereichen
von Bedeutung ist. Gender Studies üben produktive Kritik an den etablierten
– meist hierarchisch von Männern geprägten – Strukturen und Mechanismen
der akademischen Arbeit. Gender Studies umfassen inzwischen Frauen-,
Männer- und Geschlechterforschung, denn Geschlechterverhältnisse sind nicht
einfach naturgegeben, sondern in erster Linie Ergebnisse menschlichen Handelns
und sozialer Strukturen.9 Die hier nur kurz umrissene Tragweite dieses Fachgebietes
kann bloß ein erster Hinweis darauf sein, wie wichtig die optimale Wiederbesetzung
dieser Professur, deren Einrichtung im Jahr 2000 von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern mehrerer Fakultäten und insbesondere von früheren
Universitätsfrauenbeauftragten jahrelang mühsam erkämpft worden war10 , für die
LMU ist. Ja, wie wichtig auch eine Aufwertung der bisherigen C-3-Professur auf
einen Lehrstuhl (W3) wäre, wie dies Frau Mitzdorf in den entsprechenden Gremien
schon angeregt hat, um das Profil der LMU auch im Bereich der gender-equality-
Forschung zu schärfen. Die Infrastruktur dieser Universität mit ihrer enormen
Fächervielfalt böte hierbei außergewöhnlich gute Voraussetzungen für gezielte
interdisziplinäre Forschungs- und Evaluierungsarbeiten.
2. In den nächsten Monaten steht die Erstellung der neuen Grundordnung der
LMU gemäß den Vorgaben des neuen Bayerischen HSchG vom 1.6.2006 an. Auch
hier wird sich die Frauenbeauftragte darum bemühen, frühzeitig einbezogen zu
werden, weil darin sowohl Wahlmodus wie auch Mitgliedschaft der Fakultätswie
der Universitätsfrauenbeauftragten in verschiedenen Gremien über die Vorgaben
des BayHSchG hinaus zu regeln sind.
Zudem werden die Mitglieder des Hochschulrates neu bestimmt, wozu Frau
Mitzdorf bereits Vorschläge eingereicht hat.
3. Weiterhin muss die umfassende Studienreform begleitet werden. Dabei wird in
Fakultäts- und Universitätsgremien darauf hinzuarbeiten sein, dass die Einführung
von BA-/MA-Abschlüssen nicht nur eine Studienorganisationsreform, sondern
auch eine qualitative inhaltliche Reform zulassen muss, so dass die Einführung
von Gender-Aspekten in die neuen Studienordnungen eine Chance bekommt.
Editorial
668
6
Längerfristige Perspektiven
1. Die Ausfallquote bei Frauen an jeder wissenschaftlichen Qualifikationsstufe ist
wesentlich höher als bei Männern – und das obwohl in vielen Fächern an der LMU
Frauen mehr als die Hälfte der Studierenden ausmachen und der Frauenanteil bei
den Promotionen bisweilen zwischen 40 % und 50 % liegt.11 Hingegen ist der
Frauenanteil bei Habilitationen mit ca. 30 % oder gar die Anzahl der Professorinnen
(56 von insgesamt 696!) nach wie vor niedrig.12 Daher geht den Universitäten
immer auch ein riesiges Potential an sehr gut ausgebildeten, exzellenten Wissenschaftlerinnen
verloren.
Professorinnen als Vorbilder für Studentinnen können dagegen zeigen, dass akademische
Karriere und Familienplanung vereinbar sind. Daher wird es Aufgabe der
Frauenbeauftragten weiterhin sein, die Hochschulleitung zu aktiver Anwerbung
von Frauen als Professorinnen anzuhalten und Berufungsverfahren dahingehend
zu prüfen, ob Frauen unter den Bewerbern waren und ggf. ob sie auf der Liste
Berücksichtigung fanden oder warum nicht.
Um den Frauenanteil an Professorinnen, der an der LMU noch immer bei nur knapp
9 % liegt und damit die LMU im bundesweiten und europäischen Vergleich auf
hintere Plätze verweist13 , zu erhöhen, müssen auch traditionelle Vorbehalte abgebaut
werden u. a. durch konstruktives Gender Mainstreaming in allen Handlungsfeldern
unserer Universität und durch eine interdisziplinär ausgerichtete Genderforschung.
Neben einem noch immer nicht so recht auf Touren gekommenen
Bewusstseinswandel weg von historischen Ressentiments hin zu Genderbewusstsein
und Genderfairness müssen weitere Anreizsysteme entwickelt und gefördert werden,
um den Frauenanteil in der Professorenschaft schneller zu erhöhen und Nachteile
für Frauen an der LMU rascher abzubauen. Die anstehende radikale Umwandlung
der bayerischen und deutschen Hochschullandschaft mit der Einführung
der Bachelor- und Masterstudiengänge, die Diskussion um Eliteuniversitäten,
sowie gestärkte Hochschulleitungen könnten eine Chance für die Gleichstellung
sein, aber nur, wenn die Genderperspektive in der Hektik des Umbruches und
Umbaues nicht weiter an den Rand gedrängt wird, sondern als Chance zu Profilierung
und Exzellenzsicherung erkannt wird. Eine Universität, die international führend
sein will, kann es sich nicht leisten, entgegen aller gesellschaftlichen Veränderungen
und entgegen gesetzlicher Leitlinien weibliche Exzellenz weiterhin zu ignorieren,
wenn mehr als die Hälfte ihrer Studierenden Frauen sind. Andernfalls wird
sie den Anschluss an die europäische Entwicklung verlieren. Die Ergebnisse der
LMU in Studien- und Promotionsabschlüssen von Frauen lagen im Jahr 2005 mit
62 % bzw. 50 % über dem Europadurchschnitt und weisen in die richtige Richtung.
Im Vergleich dazu lag im selben Jahr der Frauenanteil an Universitätsabschlüssen
europaweit bei 58 %, der Anteil an Doktoraten bei 41 %14
Zielvereinbarungen, Bekenntnis zu Gender Mainstreaming, geschlechterdifferenzierte
Statistiken, Entwicklung von gendersensiblen Qualitätsindikatoren,
Gender-equality-funding sind nur einige Strategien, die in europäischen Nachbarländern
und anderen Bundesländern schon eingeübt sind und daher auch an der
LMU weiterentwickelt werden sollten.
2. Ein familienfreundliches wissenschaftliches Arbeitsumfeld mit einem ausreichenden
Angebot an Teilzeit-Arbeitsplätzen, die Eltern – Vater oder Mutter – bei
Bedarf und vorübergehend annehmen können und die gesetzlich auch vorgeschrieben
sind (vgl. Bayerisches Beamtengesetz § 80), flexible Arbeitsbedingungen und
die Weiterführung des von der LMU in beachtlichem Umfang begonnenen Ausbaus
unterschiedlichster Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind weitere Felder, auf
Editorial
668
7
denen die Frauenbeauftragte das bisherige Engagement der Vorgängerin fortsetzen
und der Hochschulleitung etwa eigene Konzepte vorlegen wird.
3. Die mit dem neuen BayHSchG eingeleitete komplette Umstrukturierung der
Universitäten in Bayern, – die Universitäten werden selbständiger, Machtzentralisation
auf die Hochschulleitungen (z.B. höhere Berufungskompetenz) – ist
in eine gesamtdeutsche Veränderung der Hochschullandschaft eingebettet. Diese
Entwicklung muss unter vielerlei Hinsicht beobachtet werden: Gefährdet die mögliche
Ausdifferenzierung in Lehr- und Forschungsuniversitäten den Zugang von
Frauen zu Forschungsprofessuren, zu finanzieller Forschungsförderung und anderen
Ressourcen? Drängt sie zusammen mit dem starken Zuwachs an Studierenden
in Bayern durch den doppelten Abiturientenjahrgang 2011 mehr Frauen auf den
Bereich der Lehre ab? Wird mehr Frauen als Männern die (be-)dienende Rolle, die
Pflicht zugemutet, während mehr Männer als Frauen ihre Kür vorbereiten dürfen?
4. Die Quotendiskussion, die der Präsident der DFG bei deren Jahrestagung in
München am 21.5.2006 wieder angestoßen hat, muss von der Frauenbeauftragten
kritisch begleitet werden.
5. Bei zunehmender Gendersensibilisierung wird die Hilfestellung der Frauenbeauftragten
für die Universitätsleitung immer wichtiger. Die Universitätsfrauenbeauftragten
der LMU und insbesondere meine Vorgängerin, Frau Prof. Mitzdorf,
die auch im Vorstand der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
war, haben über die Jahre ein weites Netzwerk auf unterschiedlichen
Ebenen aufgebaut, in Bayern die Landeskonferenz der Universitäts- und
Fachhochschulfrauenbeauftragten, auf Bundesebene die Bundeskonferenz aller
Landessprecherinnen. Frauenbeauftragte haben im Laufe der Zeit ein großes
Expertinnenwissen in Sachen Gleichstellungsarbeit erworben und können daher
Ideen und Vorschläge an die Hochschulleitung weiterleiten. Auf dieses Netzwerk
kann sich meine Arbeit bereits stützen.
Frauenbeauftragte und Prophetie
Die Frauenbeauftragte kann die Universitätsleitung in ihrem gesetzlichen Auftrag,
Nachteile für Frauen zu vermeiden und abzuschaffen, nur unterstützen. Dazu bedarf
es des Willens der Entscheidungsträger. Und dieser Wille lässt sich auch im
Kleinen bekunden und erkennen – ebenso sein Fehlen! Sind Frauen in Kommissionen
angemessen vertreten, bemüht man sich überhaupt um eine angemessene Repräsentanz,
werden Frauen in ausreichender Zahl als Referentinnen zur universitären
Ringvorlesung eingeladen, wird die Frauenbeauftragte ausreichend informiert
und in die anstehenden Reformprozesse einbezogen? Wird eine Berufungsliste ohne
Frau beanstandet?
Selbstwahrnehmung und Fremdwahrnehmung von Frauenbeauftragten neigen dazu,
nicht kongruent zu sein. Nicht selten ereilt sie das Epitheton der Nervensäge oder
des Störenfrieds. Höfliche Zuvorkommendheit seitens männlicher Gegenüber kann
dies oft nur schlecht kaschieren. Dabei will man weder zur einen werden noch als
anderer gelten. Vielmehr sucht die Frauenbeauftragte den Dialog, um gemeinsam
mit anderen Bewusstseinsarbeit zu leisten und den Ruf nach Besinnung auf die
gesellschaftlich und menschlich geforderte Gleichstellung der Geschlechter in die
Universität hineinzutragen. Die Frauenbeauftragte kann auf die vielfältigen, bereits
wirksamen Strategien hinweisen und auf den Bemühungen und Erfahrungen
ihrer Vorgängerinnen aufbauen, um die geforderte Gleichstellung der Geschlechter
ins Bewusstsein der Entscheidungsträger und -trägerinnen in den universitären
Gremien zu rücken.
Editorial
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8
Frauenbeauftragte gleichen einer modernen Repräsentation des Prophetischen im
Alten Testament. Sie übernehmen die Aufgabe, Missstände und Unzulänglichkeiten
im Hochschulbereich aufzuzeigen, und fordern die Einhaltung ethischer Grundsätze
der Gleichbehandlung. Verhallte der Ruf der alttestamentlichen Prophetinnen
und Propheten nach konnektiver Gerechtigkeit ungehört, stagnierte die Entwicklung
der Menschheit, positive Erwartungen gingen nicht in Erfüllung. Nur das
Prinzip der konnektiven Gerechtigkeit, des Zusammenhaltens durch Gleichbehandlung,
welche als ethische Grundnorm für das Verhältnis der Menschen untereinander
und für eine Rechtsordnung konstitutiv ist, stabilisiert trägt und fördert
eine Institution.
München, im Juli 2006 M. Weber
http://www.frauenbeauftragte.uni-muenchen.de/frauenbeauftr/frauenstudien/ws06_07.pdf

Bayerische Gleichstellungsförderung 2012 (BGF) –
Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre
– Allgemeine Informationen –
Um die Anstrengungen zur Realisierung der Chancengleichheit in Forschung und Lehre
auch nach dem Auslaufen des HWP-Fachprogramms des Bundes und der Länder
fortzusetzen, stellt der Freistaat Bayern wie bereits 2008 bis 2011 auch für das Jahr 2012
Landesmittel zur Verfügung. Ziele der Förderung sind die Verstärkung der Anteile von
Frauen in allen wissenschaftlichen Qualifizierungsstufen ab der Postdoc-Phase und bei den
jeweiligen Abschlüssen sowie insbesondere die Erhöhung der Zahl von Frauen in
Führungspositionen in Einrichtungen der Forschung und Lehre, insbesondere auf
Professuren.
Die Ausschreibung für 2012 steht unter Haushaltsvorbehalt. Die Stipendienlaufzeit für
Erstanträge beginnt am 01.10.2012 und für Folgeanträge unmittelbar im Anschluss an
die vorhergehende Förderung.
Antragsberechtigt sind alle promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen, die entweder
eine Stelle an der LMU haben oder – ohne Stelle – eine enge Anbindung an die LMU
nachweisen können (z.B. Arbeits-/Laborplatz).
An der LMU können aus den BGF-Mitteln 2012 die folgenden Stipendien für maximal 1
Jahr beantragt werden:
Stipendien für Postdoktorandinnen
Habilitationsstipendien
Stipendien für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs
Antragstermin: 15. Mai 2012
Alle nötigen Unterlagen und Informationen, insbesondere zu den Voraussetzungen
und Antragsformalitäten, sind auf der Website der Frauenbeauftragten
(www.frauenbeauftragte.lmu.de) erhältlich.

http://www.frauenbeauftragte.uni-muenchen.de/foerdermoegl/lmu/bgf/infoallg2012.pdf

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