Interessante Sache: Richter sollen eine Ehre haben. (Off-Topic)
Zitat einer Urteilsbegründung:
"Dem Beschwerdeführer sei es im Kern nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit der Art und Weise gegangen, wie der Zivilprozess geführt worden sei, sondern um eine Diffamierung der Person der Richterin. Selbst wenn keine Schmähkritik vorliege, müsse bei einer Abwägung seine Meinungsfreiheit gegenüber der Ehre der Richterin zurücktreten."
Soviel zur Meinungsfreiheit ....
"Soweit das Landgericht hilfsweise dennoch eine Abwägung vornimmt, verstößt es hierbei zunächst insofern gegen die Meinungsfreiheit, die Äußerung des Beschwerdeführers, „es müsse verhindert werden, dass die Richterin auf eine schiefe Bahn gerate“, dahingehend auszulegen, dass hiermit der betroffenen Richterin die künftige Begehung von Straftaten unterstellt werde."
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Mehrheit der Kriminellen an einem gewöhnlichen Verhandlungstag eines Popel-Amtsgerichtes durch die Justiz selbst gestellt werden.
Quelle: https://schweinestaat.files.wordpress.com/2014/10/bverfg-beleid.pdf