Definition "Rechtsbankrott" (Recht)
Bei meinen Recherchen über den hiesigen Unrechtsstaat in Verbindung mit dem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes bin ich auf folgende Definition gestoßen:
"Rechtsbankrott
ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise R., wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z. B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.)."
http://www.rechtslexikon.net/d/rechtsbankrott/rechtsbankrott.htm
"Besserung" halte ich an deutschen Gerichten für ausgeschlossen. Wo Dummheit und Lüge zur Geschäftsidee geworden ist, hat die Vernunft und Ehrlichkeit keine Chance.