Geld für Waffen ist da, aber möglicherweise nicht für die Rettung eines Jungen. (Mord an Kindern)
Um Kurden u. Israelis Waffen zu finanzieren oder der Ukraine die Gasrechnung zu bezahlen, da ist Geld da und wird in Deutschland jede nur denkbare Summe locker gemacht.
Geht es um das Schicksal von Jungen, dann ist das möglicherweise plötzlich anders. Da muss erbittert gestritten werden:
Richter entscheiden im Streit um herzkranken Jungen
Im Rechtsstreit um einen schwer herzkranken Jungen haben heute die Richter das letzte Wort. Das Landgericht im hessischen Gießen muss entscheiden, ob der Zweijährige auf die Warteliste für ein Spenderorgan kommen muss. Die Eltern hatten geklagt, weil die behandelnden Ärzte am Gießener Uniklinikum das Kind nicht auf die Liste setzen. Die Mediziner lehnen das wegen eines schweren Hirnschadens des Jungen ab und berufen sich auf das Transplantationsgesetz und entsprechende Richtlinien.
Der Hirnschaden des Jungen ist sicher nicht relevant, denn genügend Leute in der Regierung sind genauso krank und erhalten trotzdem monatliche Zahlungen vom Steuerzahler.
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Ich bin Oberkellner, die ultimative Deppenoffensive hier im Forum.
Wiki, Werner, MusLim, Oberkellner ... alles eine Mischpoke.
Uppps! Der Rechtsstaat hat kein Geld ....
Die Uniklinik Gießen muss dem herzkranken Muhammet nicht auf die Warteliste für ein Spenderorgan setzen. Das hat das Landgericht Gießen entschieden. Es stützte damit das Vorgehen der behandelnden Ärzte, die den Zweijährigen wegen eines schweren Hirnschadens für nicht transplantierfähig halten.
Diese Einschätzung sei nicht zu beanstanden, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Eltern wollten mit einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass ihr Sohn auf die Liste für ein Spenderherz kommt.
Was war geschehen?
Muhammet Eren D. aus der Türkei sollte in Gießen ein neues Herz bekommen. Denn nur eine Organspende kann das Leben des Kindes retten, das an einer angeborenen Herzschwäche leidet. Doch dann lehnte die Uniklinik Gießen den bereits geplanten Eingriff ab.
Man muss ja vermuten, dass die Diskussion um Sterbehilfe genau aus dem Grunde geführt wird, um die Finanzierung von nicht lebenswertem Leben zu Gunsten anderer Geldausgabelöcher zu unterbinden. Man könnte das als moderne Euthanasie bezeichnen, die juristisch vom Gesetzgeber wieder mal gedeckelt wurde. Wie damals.
Möglicherweise versucht man dem Seniorensturm schon vorzubeugen. Wenn in 20 Jahren mal kein Geld und gute Laune für Pflege da ist, dann muss man diese Rentner BIP-verträglich ableben lassen. Vorsorglich schwört man die Bürger schon mal darauf ein.
Uppps! Der Rechtsstaat hat kein Geld ....
Zur Erläuterung, warum die Ärzte ablehnen (jaja, ich schon wieder): Alle medizinische Handlungen müssen einer medizinischen Indikation folgen, sozusagen dem Sinn, um Leiden DES PATIENTEN zu lindern oder eine Heilung zu erzielen. Bei einem apallischen Syndrom ist dies leider nicht der Fall. Bei Erwachsenen liegt im besten Fall eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung vor, wenn nicht muß der "mutmaßliche Wille des Patienten" ergründet werden, oftmals eine reine Raterunde für Ärzte und Angehörige, weil das Thema Tod und Leiden natürlich in unserer Blümchengesellschaft ausgeblendet wird. Wenn diese Punkte positiv beschieden werden und es dann um medizinische Maßnahmen geht, die keinen limitierten Ressourcen unterliegen (z.B. künstliche Ernährung usw.), wird die medizinische Indikation im Einzelfall dann nicht so eng gesehen.
Ich verstehe die Eltern, ich würde emotional wahrscheinlich auch nicht anders reagieren. Aber bei dem Kind mit apallischen Syndrom fragt man sich, ob es das Kind ist was therapiert werden soll oder das Gewissen der Eltern?
Herzen sind, selbst unter den Organen der Organspende, Mangelware. Eine Person zu transplantieren heißt immer auch eine andere nicht zu transplantieren und deren Tod.
Für mich immer wieder ein Zeichen, daß es in unserer Gesellschaft wahre Probleme wie den Umgang mit Tod, Krankheit und Leiden gibt und nicht wo welcher Transgender am angenehmsten pinkeln kann.
möglicherweise spinnst du, weil...
... du die Fakten nicht kennst oder ignorierst.
Möglicherweise wäre ein an der Schaltstelle sitzender muslimer Oberarzt in Gießen "hilfreicher" gewesen. Siehe dazu die letzten Transplantations-Skandale!
Nachdem die Spenderbereitschaft drastisch gesunken ist, weil keiner mehr weiß, ob sein/ seines Kindes Organ nicht kriminell verwertet wird.
Alle Gegenversuche der Organspende-Befürworter blieben bisher ohne Erfolg.
Geld für Waffen ist da, aber möglicherweise nicht für die Rettung eines Jungen.
1. im angegebenen Link zu arcor ist die Nachricht nicht mehr zu finden.
2. dem Link von M.N. Khan zu t-online folgend, ergibt sich a. daß es hier nicht um Geld geht (ausnahmsweise keine Finanzierung durch deutsche Steuerzahler!) da die Eltern schon gespendete 400.000 € überwiesen haben (sollen), und b. eine Verkettung unglücklicher Umstände zur jetzigen Situation geführt hat.
3. Keine Jungendiskriminierung vorliegt!
Der Junge hat eine angeborene Herzschwäche die in Gießen durch ein neues Herz behandelt werden sollte.
Dann erleidet der Junge durch einen Herzstillstand und die daraus resultierende Sauerstoffmangelversorgung einen Hirnschaden, und zwar VOR dem Transport nach Deutschland. Wenn daraufhin die Ärzte, dem Transplantationsgesetz entsprechend, die Herz-OP absagen und ihn (zumindest derzeit) nicht auf die Warteliste setzen wollen, ist das (Leider! Aber das Leben ist nicht fair!) absolut korrekt!
Unter den aktuellen Umständen sehe ich auch die Gefahr die eine OP darstellt (selbst wenn es schon ein geeignetes Spenderherz gäbe!), denn wenn dabei etwas schief geht (OPs sind IMMER ein Risiko!) ist er danach entweder noch schwerer geschädigt, oder gar tot.
Der Junge ist 2 Jahre alt, da sehe ich evtl. sogar noch Hoffnung, daß er sich vom Hirnschaden erholt und dann operiert werden kann.
Sorry, aber das Bashing ist hier unberechtigt!
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Kurt Schumacher: "Kommunisten sind nur rotlackierte Faschisten!"
Ich stelle fest: „Der gleiche Geist tarnt sich jetzt bunt! Rot, Grün, (Grün), Lila und Braun trägt er heute!“