Möglicherweise hat sich manche Familienrichterin nach oben "stoßen" lassen .... (Recht)
Bereits Johannes Gross klärte uns über die Legallüge des § 5 DRIG auf:
"Was man durch Studium, Vorbereitungsdienst und zwei Staatsprüfungen erwirbt, ist angeblich die Befähigung zum Richteramt. Weit gefehlt."
§ 5 Befähigung zum Richteramt
(1) Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.
(2) Studium und Vorbereitungsdienst sind inhaltlich aufeinander abzustimmen.
http://www.gesetze-im-internet.de/drig/__5.html
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- Möglicherweise hat sich manche Familienrichterin nach oben "stoßen" lassen .... -
Li Ho Den,
02.11.2014, 16:29
- Möglicherweise hat sich manche Familienrichterin nach oben "stoßen" lassen .... - Ausschussquotenmann, 02.11.2014, 17:14