Zum Weltmännertag: femininer zweiter Vorname als Ehrung für die Gleichstellung der Geschlechter unbegründet (Gleichschaltung)
VG Trier: Hinzufügen eines zweiten Vornamens aus rein persönlichen Gründen unbegründet
Veröffentlicht am 3. November 2014 in 2014, Unterhalt, Verwaltungsgericht, VG Trier
Ohne wichtigem Grund kann ein Bürger keinen zweiten Vornamen hinzufügen. Rein persönliche Gründe reichen nicht aus.
1. Sachverhalt
Der Kläger begehrt die Änderung seines Vornamens. Er wollte einen zweiten Vornamen hinzufügen. Der einzutragende zweite Vorname solle „Ivabelle“ lauten. Der bestehende Namen solle auch als Rufname bestehen bleiben. Der feminine zweite Vorname sei als Ehrung für die Gleichstellung der Geschlechter und deren Akzeptanz von ihm gewählt worden. Die Beklagte lehnte dies mit eab. Daher reicht der Kläger Klage ein. Er beantragte, die Beklagte zu verpflichten, seinem Vornamen im Wege der Namensänderung den weiteren Vornamen „Ivabelle“ hinzuzufügen.
2. Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 07.07.2014 (Az.: 6 K 392/14.TR)
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