Unterhaltspflicht nach Zustimmung zur Befruchtung mit Spendersamen (Recht)
Stuttgart (jur). Auch ein nicht verheirateter Mann, der der Befruchtung seiner Partnerin mit Spendersamen zustimmt, ist dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Das gilt allemal, wenn er den Spendersamen selbst beschafft hat, wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem am Freitag, 19. September 2014, veröffentlichten Urteil vom 4. September 2014 entschied (Az.: 13 U 30/14).
Damit verurteilte das OLLG einen Mann, einem jetzt fünfjährigen Mädchen über 17.000 Euro Unterhalt nachzuzahlen und auch künftig Unterhalt zu leisten.
Das heisst, auch wenn Mann nur zustimmt zum Spendersamen und die Vaterschaft nicht anerkennt, wird Mann totzdem in Unterhaltsknechtschaft gesteckt. 17000 Euro nachzahlen, das klingt wieder nach einem obdachlosen Mann mehr. Wenn der Staat für Kind zahlen muss, dann wird Frau aufgefordert ab dem 3 Lebensjahr des Kindes arbeiten zu gehen um Unterhalt am Kind zu leisten.