Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ein paar Anmerkungen von mir. (Recht)

Li Ho Den ⌂, Sunday, 09.11.2014, 11:01 (vor 3670 Tagen) @ Rainer
bearbeitet von Li Ho Den, Sunday, 09.11.2014, 11:13

Ich möchte dazu noch etwas ergänzen:

Im Falle der mütterlichen Zuordnung des Kindes ohne substantiierten Sachvortrag besteht sowieso eine richterliche Voreingenommenheit. Das allein ist schon ein ganz gewaltiger Ablehnungsgrund. Man kann allerdings auch vorbeugend handeln! Man lese dazu einmal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Perhorreszenz

Manche Richter sind zäh und da muss man den Hebel woanders ansetzen. Ich habe den Typen mehrfach wegen Kindesmisshandlung angezeigt. Da der Begriff "Kindeswohl" nicht juristisch definiert ist, kann man dazu jedes Argument nutzen. Nach solchen Strafanzeigen kann ein Richter nicht mehr unbefangen seinen Job ausüben. Allerdings gibts da zu berücksichtigen, dass eine erfolgreiche Ablehnung in diesen Kreisen als Schmach gilt und deswegen vom Tischnachbarn (meist sind es direkte Kollegen, die die Befangenheit dann ablehnen) immer abgelehnt wird. Ist alles nicht so, blabla blabla, dann ist das Ding vom Tisch. Da man als Vater sowieso ein Stück Scheiße ist, kann man gleich den nächsten Befangenheitsantrag übersenden. Das macht sich 2 Tage vor dem nächsten Termin ganz gut, weil dann alles durcheinander kommt. Auch das Gericht kann kurzfristig nix neu terminieren, also ist dann Freizeit angesagt. Der Schreibaufwand ist groß, schließlich müssen ja alle "abbestellt" werden. Die Geschäftsstelle wird also stöhnen. Wer das 10-15x macht, der zermürbt diese Genossen. Als Vater hat man nix zu verlieren. Genau das ist dann der Punkt, wo der gewinnt, der am hartnäckigsten bleibt. Die haben irgendwann mal die Schnauze voll und wollen das Ding vom Tisch haben. Die Justiz verdient ihr Geld auch so, also wollen sie euch loswerden.

Da muss sich nun jeder überlegen, ob er in 3-4 Jahren mehrere Verfahren laufen lässt, um möglicherweise zum Ziel zu gelangen oder ob man ein Verfahren mit solchen Mitteln hinzieht, die Fronten zermürbt, dem Kind Zeit für den Willensaufbau gibt, man selbst Kosten mehrerer Verfahren spart, den Stundensatz des Mutter-Anwaltes gegen Null treibt und letztlich dadurch gewinnt, dass die Justiz einfach nur die Nase voll hat. Übrigens selbst ein familienpsychologisches Gutachten wird über einen solchen langen Zeitraum sinnlos als Entscheidungsgrundlage, weil es nicht mehr aktuell ist.

Kurzum: Befangenheitsanträge sind zu diesem Zweck eine wichtige Waffe des betreuungswilligen Vaters und sollten unbedingt genutzt werden. Ein Befangenheitsantrag kommt meist nicht durch, aber man gewinnt Zeit. Zeit die das Kind braucht, um stark zu werden und seinen Willen kundzutun.

PS: Wer mal äußert, dass er weiß wo "Justizpersonal" wohnt, der hat von denen relativ schnell ein Ermittlungsverfahren wg. Bedrohung am Hals. Ein Richter der sich bedroht fühlt, kann nicht ernsthaft von sich behaupten, noch unbefangen sein. Das Ermittlungsverfahren "wg. Bedrohung" schafft man sich relativ schnell vom Halse. Ich werde dazu in Kürze bei uns eine nutzungsfähig "Vorlage" veröffentlichen. Die wurde erfolgreich "selbstgestestet".

Ich kann jeden Vater nur Mut machen! Habt keinen Respekt vor diesen Leuten, den müsst ihr vollkommen fallenlassen. Ihr müsst das Geschehen bestimmen und euch nicht von diesen Leuten diktieren lassen! Das klappt nicht auf Anhieb, aber ihr habt ja eine Kindheit lang Zeit.

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