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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Jetzt dreht er ganz ab, äh auf: djb fordert Korrektur des Gewaltschutzgesetzes und bundesweit einheitliche finanzielle F (Recht)

Die Fluchbegleiterin @, Monday, 10.11.2014, 19:15 (vor 3668 Tagen)

Nach erfolgreicher Gehirwäsche unseres Noch-Justizministers geht das Pressing nach dem Motto 'Geht Butter, geht Milch, geht Quark, geht Joghurt' weiter. Aufpassen, Männer! (wenn schon der BuJuMi pennt!

djb fordert Korrektur des Gewaltschutzgesetzes und bundesweit einheitliche finanzielle Förderung der Frauenschutzhäuser

Pressemitteilung vom 10.11.2014

Durch eine gerichtliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) kann eine Frau erreichen, dass ihr Partner, der gewalttätig gegen sie ist, sich von ihr fernhalten muss. Verstößt er dagegen, macht er sich nach § 4 GewSchG strafbar, allerdings erscheint die Strafdrohung Freiheitsstrafe bis zu ein Jahr oder Geldstrafe als ungenügend. In Familiengerichtsverfahren kommt es nach einer Schutzanordnung häufig zu einem vom Gericht initiierten umfassenden Vergleich, der jedoch nicht unter die Strafnorm des § 4 GewSchG fällt. Damit verliert die Frau den strafrechtlichen Schutz. Darum sind in die Schutzanordnung des § 4 Gewaltschutzgesetz gerichtliche Vergleiche einzubeziehen, die Regelungen für häusliche Gewaltfälle enthalten.

"Der djb legt jetzt eine Neufassung des § 4 GewSchG vor, die den strafrechtlichen Schutz der Frauen in gerichtlich genehmigten Vergleichen gewährleistet. Zugleich halten wir die bisherige Strafandrohung, die Bagatelldelikten entspricht, für ungenügend. Sie ist auf drei Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen," so Dagmar Freudenberg, Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb).

Eine Bestrafung allein schützt Frauen und ihre Kinder in akuten Gewaltsituationen bei häuslicher Gewalt jedoch nicht. Benötigt werden bundesweit genügend Schutzplätze in Frauenschutzhäusern, die mit qualifizierten Beraterinnen und gut ausgebildeten Personen für die mitgebrachten Kinder ausgestattet sind. "Der Schutz vor häuslicher Gewalt muss bundesweit einheitlich und einzelfallunabhängig pauschal mindestens nach dem Einwohnerschlüssel von 1:7.500 finanziert werden, wie es der Europarat bereits seit 2006 empfiehlt," sagt Ramona Pisal, Präsidentin des djb.

→ Zur djb-Stellungnahme 14-19 vom 10.11.2014

Diese Pressemitteilung/Stellungnahme liegt als PDF-Datei vor. Zum Betrachten benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.
application/pdf Pressemitteilung (50,58 kB)

http://www.djb.de/static/common/download.php/savepm/3337/pm14-25_Gewaltschutz-Frauenhaeuser.pdf

http://www.djb.de/Kom/K3/pm14-25/


Der KALTE KRIEG der Femanzen geht weiter:

http://www.jurablogs.com/2014/11/10/fake-rape-allegation-und-das-missverstaendnis-des-quotenministers-heiko-maas-region-wetzlar-vergewaltigung-war-erfunden-37-jaehrige-taeuscht-sexualdelikt-vor-str...

http://www.jurablogs.com/2014/11/10/48-jaehriger-freigesprochen-fehlende-zaertlichkeit-beim-sex-noch-keine-vergewaltigung-ja-ja-noch-nicht-just-in-time-zur-verschaerfungdes-ss-177-stgb

http://www.jurablogs.com/2014/11/09/auch-bei-falschanzeigen-wegen-vergewaltigung-weiter-geteiltes-land-maenner-in-thueringen-sachsen-und-mecklenburg-vorpommern-am-sichersten-vor-fake-rape-allegation

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Kann Tipps dazu geben.

Jose Morales, Monday, 10.11.2014, 19:55 (vor 3668 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Die Regel ist so, dass Gerichtsschlampen mit ihrer "Verfahrensführung" das höchstmögliche halbe Jahr für die Falschbeschuldigerin herausholen. Wer also so einer Falschbeschuldigerin zum Opfer fällt, sollte keinesfalls damit rechnen, vor einem halben Jahr wieder in seine Wohnung zu dürfen.

In der Regel fliegt man erst mal raus. Nach ca. 4 Wochen gibts die einzige Anhörung. Danach sorgen die Gerichtsschlampen dafür, dass wechselseitig Schriftwechsel versandt wird. Die Zeiten zur Beantwortung sind großzügig gewählt. Also die Anwaltsschlampe der Falschbeschuldigerin lässt sich diese Zeit auch. Irgendwann kommt dann der Beschluss, dass sich die Wohungszuweisung wg. Ablauf des 1/2 Jahres erledigt hat.

Wichtig ist, sich in dieser Zeit nicht beim EWMA umzumelden, denn damit bekundet man sein "Desinteresse" an der Wohnung ggf. Eigentum.

Auch sollte sofort Strafanzeige wegen Falschbeschuldigung (Uneidliche Falschaussage bei Behörden) gestellt und Tatsachenbeweise eingefordert werden. Wenn die Falschbeschuldigerin gewalttätig war, Gegenanzeige machen. Seht im Wohnumfeld zu, dass die Falschbeschuldigerin nicht ihre Lügen verbreitet. Da müsst ihr sofort hinterherfegen und aufklären. Die Falschbeschuldigerin muss überall mit ihren Lügen konfrontiert werden.

Macht nicht den Fehler und geht in Wartestellung. Niemand wird auf euch Rücksicht nehmen, nix wird sich von alleine klären. Anwalt könnt ihr euch sparen, dass können wir hier im Forum besprechen. Ich berate gerne.

PS: Die djb-Schlampen wollen nur die Frauenhaus-Industrie stützen. Um mehr geht es nicht.

Mein Tipp: Wer von sowas betroffen wird und unschuldig ist, der sollte der Falschbeschuldigerin ein paar ordentliche klatschen. Man(n) wird sowieso bestraft, aber man weiß dann wenigstens warum. Ist also Post im Kasten, seht zu dass ihr euch die Falschbeschuldigerin greift.

Laßt kein Weib in euer Heim einziehen!

Joe, Gutmensch, DDR, Tuesday, 11.11.2014, 08:57 (vor 3668 Tagen) @ Jose Morales

Mein Tipp: Wer von sowas betroffen wird und unschuldig ist, der sollte der Falschbeschuldigerin ein paar ordentliche klatschen. Man(n) wird sowieso bestraft, aber man weiß dann wenigstens warum. Ist also Post im Kasten, seht zu dass ihr euch die Falschbeschuldigerin greift.

Und dann am besten gleich krankenhausreif. Aber bitte keinen Errenmord. ;-)

Wenn die Alte dann auf der Intensivstation liegt: Schlüsseldienst. Und sollte es Untersuchunghaft geben, ist man zumindest nicht obdachlos. :-D

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