Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Kann Tipps dazu geben. (Recht)

Jose Morales, Monday, 10.11.2014, 19:55 (vor 3668 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Die Regel ist so, dass Gerichtsschlampen mit ihrer "Verfahrensführung" das höchstmögliche halbe Jahr für die Falschbeschuldigerin herausholen. Wer also so einer Falschbeschuldigerin zum Opfer fällt, sollte keinesfalls damit rechnen, vor einem halben Jahr wieder in seine Wohnung zu dürfen.

In der Regel fliegt man erst mal raus. Nach ca. 4 Wochen gibts die einzige Anhörung. Danach sorgen die Gerichtsschlampen dafür, dass wechselseitig Schriftwechsel versandt wird. Die Zeiten zur Beantwortung sind großzügig gewählt. Also die Anwaltsschlampe der Falschbeschuldigerin lässt sich diese Zeit auch. Irgendwann kommt dann der Beschluss, dass sich die Wohungszuweisung wg. Ablauf des 1/2 Jahres erledigt hat.

Wichtig ist, sich in dieser Zeit nicht beim EWMA umzumelden, denn damit bekundet man sein "Desinteresse" an der Wohnung ggf. Eigentum.

Auch sollte sofort Strafanzeige wegen Falschbeschuldigung (Uneidliche Falschaussage bei Behörden) gestellt und Tatsachenbeweise eingefordert werden. Wenn die Falschbeschuldigerin gewalttätig war, Gegenanzeige machen. Seht im Wohnumfeld zu, dass die Falschbeschuldigerin nicht ihre Lügen verbreitet. Da müsst ihr sofort hinterherfegen und aufklären. Die Falschbeschuldigerin muss überall mit ihren Lügen konfrontiert werden.

Macht nicht den Fehler und geht in Wartestellung. Niemand wird auf euch Rücksicht nehmen, nix wird sich von alleine klären. Anwalt könnt ihr euch sparen, dass können wir hier im Forum besprechen. Ich berate gerne.

PS: Die djb-Schlampen wollen nur die Frauenhaus-Industrie stützen. Um mehr geht es nicht.

Mein Tipp: Wer von sowas betroffen wird und unschuldig ist, der sollte der Falschbeschuldigerin ein paar ordentliche klatschen. Man(n) wird sowieso bestraft, aber man weiß dann wenigstens warum. Ist also Post im Kasten, seht zu dass ihr euch die Falschbeschuldigerin greift.


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