Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Schutz des Weibes vor unerwünschten Sex (Recht)

Werner ⌂ @, Saturday, 22.11.2014, 16:38 (vor 3656 Tagen)

Wer die Rechtspraxis der letzten 15 Jahre in Deutschland betrachtet, kann nicht auf den Gedanken kommen, sexuell motivierte Zwangshandlungen würden nicht genügend verfolgt oder bestraft. Niemals zuvor hat es eine solche Verfolgungsdichte und ein so hohes Strafniveau gegeben.

Es wird nun (wieder) postuliert: Ein bloßes Nein muss reichen. Das mag eine gute Parole sein, greift aber zu kurz. Die entscheidende Frage ist nicht das Nein, sondern: Wie kann Person A, wenn Person B Nein sagt, darüber hinweg zu ihrem Ziel kommen? Denn B muss sich ja nur dann fügen, wenn sie "gezwungen" (genötigt) wird. Wie stellt A das an? Was muss sie tun, um Person B zu etwas zu bringen, was diese nicht will? Das "bloße Nein" zeigt den entgegenstehenden Willen – aber nicht mehr, vor allem keine "Nötigungshandlung". Oder werden 20 Millionen Deutsche allmorgendlich in strafbarer Weise genötigt, zur Arbeit zu gehen, auch wenn sie keine Lust haben?

http://www.zeit.de/2014/42/strafrecht-vergewaltigung-missbrauch/seite-2

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Ich will, dass der Femiwahn aufhört in Deutschland, und zwar Dalli!


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