Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Schutz des Weibes vor unerwünschten Sex (Recht)

Werner ⌂ @, Saturday, 22.11.2014, 16:38 (vor 3657 Tagen)

Wer die Rechtspraxis der letzten 15 Jahre in Deutschland betrachtet, kann nicht auf den Gedanken kommen, sexuell motivierte Zwangshandlungen würden nicht genügend verfolgt oder bestraft. Niemals zuvor hat es eine solche Verfolgungsdichte und ein so hohes Strafniveau gegeben.

Es wird nun (wieder) postuliert: Ein bloßes Nein muss reichen. Das mag eine gute Parole sein, greift aber zu kurz. Die entscheidende Frage ist nicht das Nein, sondern: Wie kann Person A, wenn Person B Nein sagt, darüber hinweg zu ihrem Ziel kommen? Denn B muss sich ja nur dann fügen, wenn sie "gezwungen" (genötigt) wird. Wie stellt A das an? Was muss sie tun, um Person B zu etwas zu bringen, was diese nicht will? Das "bloße Nein" zeigt den entgegenstehenden Willen – aber nicht mehr, vor allem keine "Nötigungshandlung". Oder werden 20 Millionen Deutsche allmorgendlich in strafbarer Weise genötigt, zur Arbeit zu gehen, auch wenn sie keine Lust haben?

http://www.zeit.de/2014/42/strafrecht-vergewaltigung-missbrauch/seite-2

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Ich will, dass der Femiwahn aufhört in Deutschland, und zwar Dalli!

Das Weib braucht eben länger zum denken

hierkommtkurt, Saturday, 22.11.2014, 17:04 (vor 3657 Tagen) @ Werner

Das Weib entscheidet sich in aller Regel nur nach einem längeren Entscheidungsprozess und überlegt sich eine nach reiflicher Überlegung getroffene Entscheidung in der Regel wieder anders.

Es versteht sich deshalb eigentlich ganz von selbst, dass ein Weib gegen einen Geschlechtsverkehr gegen seinen Willen keinen Widerstand leisten kann, da es zu diesem Zeitpunkt ja noch gar nicht weiß, ob dies mit oder gegen seinen Willen geschieht, denn das muss es sich ja erst noch in aller Ruhe überlegen.

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Das Weib braucht eben länger zum denken

Leutnant Dino ⌂ @, DDR, Sunday, 23.11.2014, 16:09 (vor 3656 Tagen) @ hierkommtkurt

Es versteht sich deshalb eigentlich ganz von selbst, dass ein Weib gegen einen Geschlechtsverkehr gegen seinen Willen keinen Widerstand leisten kann, da es zu diesem Zeitpunkt ja noch gar nicht weiß, ob dies mit oder gegen seinen Willen geschieht, denn das muss es sich ja erst noch in aller Ruhe überlegen.

Die Frau bespricht das in der Regel mit ihrer Freundin und kommt erst dann zu dem Ergebnis, dass sie vergewaltigt wurde.

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