Dazu wäre die deutsche Muschijustiz nie in der Lage! (Off-Topic)
Du bist nicht auf dem Laufenden:
Das Neununddreißigste Strafrechtsänderungsgesetz – umgangssprachlich auch Graffiti-Bekämpfungsgesetz genannt – ist ein deutsches Gesetz aus dem Jahr 2005 zur Änderung des Strafgesetzbuches. Ergänzt wurden § 303 und § 304, um künftig auch das Aufsprühen von Graffiti als Sachbeschädigung verfolgen und ahnden zu können.
http://de.wikipedia.org/wiki/Neununddrei%C3%9Figstes_Strafrechts%C3%A4nderungsgesetz
Nach deutschem Recht ist das nicht mal eine Sachbeschädigung. Solche Richter müsste man gleich selber die Wände und Straßenbahnen schrubben lassen.
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- Dazu wäre die deutsche Muschijustiz nie in der Lage! -
Musharraf Naveed Khan,
22.11.2014, 15:36
- Dazu wäre die deutsche Muschijustiz nie in der Lage! - Ausschussquotenmann, 22.11.2014, 17:20