Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

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Dazu wäre die deutsche Muschijustiz nie in der Lage! (Off-Topic)

Ausschussquotenmann, Saturday, 22.11.2014, 17:20 (vor 3655 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

Du bist nicht auf dem Laufenden:
Das Neununddreißigste Strafrechtsänderungsgesetz – umgangssprachlich auch Graffiti-Bekämpfungsgesetz genannt – ist ein deutsches Gesetz aus dem Jahr 2005 zur Änderung des Strafgesetzbuches. Ergänzt wurden § 303 und § 304, um künftig auch das Aufsprühen von Graffiti als Sachbeschädigung verfolgen und ahnden zu können.
http://de.wikipedia.org/wiki/Neununddrei%C3%9Figstes_Strafrechts%C3%A4nderungsgesetz

Nach deutschem Recht ist das nicht mal eine Sachbeschädigung. Solche Richter müsste man gleich selber die Wände und Straßenbahnen schrubben lassen.


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